Situation eines Autos im Trennungsfall

Folgende Situation:
-Ein Ehepaar hat sich getrennt und es läuft auf eine Scheidung hinaus.
-Die beiden Autos des Paares laufen beide auf die Frau.
-Nach der Trennung hat die Frau dem Mann das eine Auto und die Papiere gegeben, mit dem Hinweis, er möge den Wagen auf sich zulassen und versichern.
-Nach einigen Monaten erhält die Frau eine Rechnung von der KFZ-Haftpflichtversicherung und stellt fest, dass der Wagen noch nicht umgemeldet ist.

Frage:
Hat die Frau irgendwelche Möglichkeiten den Mann dazu zu bewegen, denn Wagen umzumelden.
Will soll sie reagieren, wenn der Mann den Wagen weiterhin nicht ummeldet? Kann sie die Versicherung kündigen? Kann sie den Wagen als gestohlen melden.

Vielen Dank für die Diskussion dieses Falles.

Hat die Frau irgendwelche Möglichkeiten den Mann dazu zu
bewegen, denn Wagen umzumelden.

Kaum.

Will soll sie reagieren, wenn der Mann den Wagen weiterhin
nicht ummeldet?

Dann gehört er nach wie vor ihr, und sie könnte ihn sich holen (den Wagen meine ich, nicht den Mann).

Kann sie die Versicherung kündigen?

Ja, zum Ablauf, also wahrscheinlich zum 31.12.

Kann sie den Wagen als gestohlen melden.

Damit würde sie sich dem Vorwurf der Vorspiegelung einer Straftat einhandeln.

Hallo,

das Ganze ist noch etwas undeutlich:
Wer verfügt über die entsprechenden Fahrzeugpapiere?
Wem gehört (abgesehen von der Eintragung im KFZ-Brief) das Auto?

Wenn es dem Mann gehört und dieser auch über die Papiere verfügt kann man der Versicherung eine Veräusserungsmitteilung zukommen lassen und die Zahlung der Prämien einstellen.
Genauso, als wenn man ein Fahrzeug regulär verkauft.
Danach erhält die zuständige Zulassungsbehörde Kenntnis, das für dieses Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht und der neue Besitzer wird aufgefordert umgehend einen Versicherungsnachweis zu erbringen. Anderenfalls erfolgt die Zwangsentstempelung der Kennzeichen.
Das funktioniert allerdings nur solange der aktuelle Wohnsitz des Mannes bekannt ist.
Bei der Gelegenheit wird der Mann auch das Auto ummelden müssen da er wohl kaum über eine Vollmacht der Frau für den Versichererwechsel verfügt.

Gruss Sebastian

Hallo,

das Ganze ist noch etwas undeutlich:
Wer verfügt über die entsprechenden Fahrzeugpapiere?

In den Fahrzeugpapieren steht die Frau als Besitzerin. Die Papiere (Brief und Schein) sind allerdings in Händen des Mannes.

Wem gehört (abgesehen von der Eintragung im KFZ-Brief) das
Auto?

Bei der Trennung wurde von der Frau gesagt, dass der Wagen in den Besitz des Mannes übergehen soll und er den Wagen auch entsprechend ummelden soll (also eine Schenkung…wenn man im Fall einer Trennung davon sprechen kann)

Wenn es dem Mann gehört und dieser auch über die Papiere
verfügt kann man der Versicherung eine Veräusserungsmitteilung
zukommen lassen und die Zahlung der Prämien einstellen.
Genauso, als wenn man ein Fahrzeug regulär verkauft.

Es gibt keinen Vertrag über die Veräußerung des Autos. Ist auch eine mündliche Absprache ohne Zeugen rechtskräftig?

Danach erhält die zuständige Zulassungsbehörde Kenntnis, das
für dieses Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht und
der neue Besitzer wird aufgefordert umgehend einen
Versicherungsnachweis zu erbringen. Anderenfalls erfolgt die
Zwangsentstempelung der Kennzeichen.
Das funktioniert allerdings nur solange der aktuelle Wohnsitz
des Mannes bekannt ist.

Der Wohnsitz ist bekannt.

Bei der Gelegenheit wird der Mann auch das Auto ummelden
müssen da er wohl kaum über eine Vollmacht der Frau für den
Versichererwechsel verfügt.

Gruss Sebastian

Vielen Dank!

Hallo,

Es gibt keinen Vertrag über die Veräußerung des Autos. Ist
auch eine mündliche Absprache ohne Zeugen rechtskräftig?

Dann könnte es natürlich schwierig werden weil schwer zu beweisen.
Wenn jetzt die Zahlungen an die Versicherung eingestellt werden, so wird sich die Behörde an den letzten bekannten Halter (also die Frau) halten. Das bringt natürlich nichts.
Da dies aber wohl kein Einzefall sein wird würde ich mich hier mit der Versicherung und der Zulassungsstelle in Verbindung setzen.
Solange nichts schriftliches vereinbart wurde, so gibt es auch keine schriftliche Übereignung des Fahrzeugs. Dementsprechend wäre die Frau auch immernoch Eigentümer des Fahrzeugs.
In diesem Fall könnte man den Mann vor die Wahl stellen das Fahrzeug unverzüglich umzumelden oder eine Anzeige wegen Unterschlagung zu riskieren.

Gruss Sebastian (IANAL)