Handy von Lehrer beschlagnahmt

Hallo liebe Wissenden!

Eine Lehrerin konfisziert ein Handy in der Pause auf dem Schulhof.Es ist Montag, sie sagt der Junge könne es sich Freitag wieder abholen.Ist das rechtens? Darf die Schule ein Handy einfach so mal ein paar Tage behalten?

Gruß,
Claudia

wenn auf dem handy illegales ( filme ) vorhanden ist dann darf er das. ansonsten darf es es nicht und nur darum bieten das handy während der schule auszulassen

gruss

Hallo liebe Wissenden!

Eine Lehrerin konfisziert ein Handy in der Pause auf dem
Schulhof.Es ist Montag, sie sagt der Junge könne es sich
Freitag wieder abholen.Ist das rechtens? Darf die Schule ein
Handy einfach so mal ein paar Tage behalten?

Natürlich darf sie das nicht. Sie kann zwar die Regel aufstellen, dass während des Unterrichts kein Handy laut zu klingeln hat, bzw. die Handys im Unterricht nicht benutzt werden dürfen und die Nichteinhaltung dieser Regel sanktionieren, aber sie darf nichts wegnehmen, was ihr nicht gehört. Niemand darf einfach so willkürlich Sachen wegnehmen, erst recht nicht für eine so lange Zeit.

Je nach Bundesland
… kennt das Schulrecht (Gesetz) sehr wohl die Erlaubnis/Verpflichtung, dass der Lehrkörper dem Unterricht nicht förderliche Gegenstände entfernen darf.

Freitag wieder abholen.Ist das rechtens? Darf die Schule ein
Handy einfach so mal ein paar Tage behalten?

Der Lehrer behält das Gerät ein. Wahrscheinlich darf er das nicht so einfach, kann und soll - je nach Bundesland - diesen Vorgang aber erzieherisch nutzen.

Gruß

Stefan

Hallo,

Eine Lehrerin konfisziert ein Handy in der Pause auf dem
Schulhof.

Warum?

MfG

Sorry Claudia,

ich find die Lehrerin cool!

Hoffentlich gibt’s noch mehr davon!

Gruß!

Horst

Hi

… kennt das Schulrecht (Gesetz) sehr wohl die
Erlaubnis/Verpflichtung, dass der Lehrkörper dem Unterricht
nicht förderliche Gegenstände entfernen darf.

In einer Pause auf dem Hof? oO
Jeez, da hab ich früher immer meine Stullen gegessen, Gummi-Hopse gespielt (später dann auch GameBoy) oder Zeitschriften gelesen.

Gut das diese Lehrerin bei uns nicht war :wink:

Denke mal wenn in der Hausordnung steht das Handys generell verboten sind, dann würd ich es verstehen wenn es konfiziert wird. Auch wenn es im Unterricht benutzt wird.
Aber sonst. oO

MfG
Lilly

Hallo Xolophos,

Warum?

zumindest „bei UNS in BAYERN“ ist das schon eine Weile gesetzlich geregelt, dass Handybenutzung während der gesamten Schulzeit (dazu gehören auch die Pausen) in der Schulräumen und auf dem Schulgelände (dazu gehört auch der Pausenhof) verboten ist.

Gruß
WB

Hallo,

Eine Lehrerin konfisziert ein Handy in der Pause auf dem
Schulhof.Es ist Montag, sie sagt der Junge könne es sich
Freitag wieder abholen.Ist das rechtens? Darf die Schule ein
Handy einfach so mal ein paar Tage behalten?

Ich kenne das Verfahren so, dass Handys eingezogen werden und dann an die Eltern wieder zurückgegeben werden.
Wann die Eltern das Handy abholen ist halt ihre Sache.

Ein schönes WE

Gruß Volker

Hallo Claudia!

Eine Lehrerin konfisziert ein Handy in der Pause auf dem
Schulhof.Es ist Montag, sie sagt der Junge könne es sich
Freitag wieder abholen.Ist das rechtens? Darf die Schule ein
Handy einfach so mal ein paar Tage behalten?

Die Darstellung hört sich verkürzt an. Es wird Begleitumstände gegeben haben, die Du erwähnen solltest. Entwendete die Lehrerin das ausgeschaltete Handy aus der Tasche des Kindes? Darf wärend der Schulzeit beliebig telefoniert und gedaddelt werden? Werden an der Schule die herzallerliebsten Schnuckelchen herangezogen, die in jedem Restaurant und in der Bahn ihre Klingeltöne vorführen und lauthals allen Anwesenden mitteilen „Hi, ich bin hier…“?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

meine Tochter hatte das auf dem Schulhof beobachtet. Der Junge hat in der PAUSE mit dem Handy gespielt.
Ist aber auch egal, es geht mir nur um die Rechtsfrage, ob die Schule ein Handy über mehrere Tage einbehalten darf.

Gruß,
Claudia

Hallo auch,
gut,das ist klar. Aber die Frage ist: Darf die Schule ein Handy über mehrere Tage beschlagnahmen?
Gruß,
Claudia

Warum?

zumindest „bei UNS in BAYERN“ ist das schon eine Weile
gesetzlich geregelt, dass Handybenutzung während der gesamten
Schulzeit (dazu gehören auch die Pausen) in der Schulräumen
und auf dem Schulgelände (dazu gehört auch der Pausenhof)
verboten ist.

Gruß
WB

Hallo Claudia,

Ist aber auch egal, es geht mir nur um die Rechtsfrage, ob die
Schule ein Handy über mehrere Tage einbehalten darf.

ein Blick ins Schulgesetz von NRW zeigt: Ja! Unter § 53 (2) sind die Maßnahmen aufgeführt, die unter „erzieherische Einwirkungen“ zu verstehen sind.
Dazu gehört auch die „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“.

Das dürfte in anderen Bundesländern nicht anders sein.

Gruß!

Horst

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Wahrscheinlich darf die Lehrerin das Handy abnehmen, müsste man nachlesen, wurde schon ausführlich besprochen.

Wenn es aber dem Eigentümer danach tagelang nicht zur Verfügung steht, würde sich die Schule aus meiner Sicht schadenersatzpflichtig machen.

Im übrigen haftet sie natürlich auch für etwaige Beschädigungen oder gar für Verlust.

Je nachdem was der Schüler wann mit dem Handy gemacht hat und in welcher Form es abgenommen wurde (vor versammelter Mannschaft) könnte man auch darüber nachdenken, ob die Massnahme unverhältnismässig war und den Schüler ggf. demütigt.

Meinem Sohn würde ich was erzählen - der Lehrerin aber auch!

Hi,

Wenn es aber dem Eigentümer danach tagelang nicht zur
Verfügung steht, würde sich die Schule aus meiner Sicht
schadenersatzpflichtig machen.

das interessiert mich jetzt brennend: Wie bemisst sich der Schaden, der einem Schüler wegen eines fehlenden Handys entsteht?

Gruß Ralf

1 „Gefällt mir“

Jetzt mal die Zusammenfassung
Hallo,

  1. Das Handy ist nicht konfisziert, sondern für einen befristetetn Zeitraum einbehalten.
  2. Lehrer dürfen Handys & Co. einziehen, da sie die Entwicklung und Bildung der gesamten Klasse sicherstellen sollen udn müssen. Wenn ein Kind permanent mit dem Handy dadeldü macht, stört es die anderen Kinder. Also hat der Lehrer die Pflicht, alles Störende zu entfernen. Was würdest Du Claudia sagen, wenn Dein Kind nach Hause kommt und Dir mitteilt, gelernt habe ich nix aber die soundso hat tolle Klingetöne und geile Pornos auf ihrem Handy. Zu mehr Zeit war in der Schule aber nix.
    Sollten soagr strafrechtliche relevante Dinge mit dem Handy passiert sein, dann kann man froh sein, wenn der Lehrer dieses Ding nur einzieht.
  3. Die rechtliche Grundlage hierzu bilden die Schulgesetze der Länder mit den nachrangigen Verordnungen und den Hausordnungen der jeweiligen Einrichtungen.
  4. AN CLAUDIA: Du stellst Dir wohl gar nicht die Frage, was Dein Kind mit dem Handy eigentlich auf dem Hof uns sonst in der Schule veranstaltet. Und einmal den Lehrer darauf angesprochen hast Du sicherlich auch nicht oder?
    Erst einmal nach den Rechtsgrundlagen gegen den Lehrer fragen und mit keiner Silbe die Umstände klären.

Christian

Bravo!
Danke! Das beantwortet meine Frage!
Lieben Gruß,
Claudia

Ist aber auch egal, es geht mir nur um die Rechtsfrage, ob die
Schule ein Handy über mehrere Tage einbehalten darf.

ein Blick ins Schulgesetz von NRW zeigt: Ja! Unter § 53 (2)
sind die Maßnahmen aufgeführt, die unter „erzieherische
Einwirkungen“ zu verstehen sind.
Dazu gehört auch die „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“.

Das dürfte in anderen Bundesländern nicht anders sein.

Gruß!

Horst

Lieber Christian,

  1. AN CLAUDIA: Du stellst Dir wohl gar nicht die Frage, was
    Dein Kind mit dem Handy eigentlich auf dem Hof uns sonst in
    der Schule veranstaltet.

Mein Kind hat kein Handy.

Und einmal den Lehrer darauf

angesprochen hast Du sicherlich auch nicht oder?

Warum sollte ich? Ich habe hier im Forum eine Frage gestellt,die da lautet: Darf ein Lehrer das Handy eines Schülers mehrere Tage einbehalten.
Wo steht die Story,die du mir hier andichtest?

Erst einmal nach den Rechtsgrundlagen gegen den Lehrer fragen
und mit keiner Silbe die Umstände klären.

Was du dir alles zusammen reimst…

Ich habe hier eine Frage gestellt,die mich einfach interessiert.

Du darfst dich jetzt entschuldigen.
Gruß,
Claudia

Christian