Bezahlte Ware wird nciht abgeholt - Rechnung zuläs

Hallo,

Unternehmer Y verkauft im November an Kunde A (ebenfalls Unternehmer) ein Lagerregalsystem.
A bezahlt Anfang Dezember per Überweisung. (Die beiden Unternehmen trennen ca. 800km).

Es wird vereinbart, dass A das System umgehend abholt. Der Dezember vergeht, Y fragt einmal nach und wird „vertröstet“, man würde bald zur Abholung kommen.
Tatsächlich sendet A urplötzlich eine Spedition (obwohl bekannt ist, dass das Außenlager von Y nur sporadisch besetzt ist, und dass die Waren unverpackt sind). Abholung leider unmöglich, weil Y nicht vor Ort, und die Spedition natürlich nur verpackte Ware abholt.

Y versucht nun immer wieder, mit A in Kontakt zu treten, dies bleibt erfolglos bzw. unbeantwortet.

Das Material stört den Betriebsablauf von Y erheblich (benötigt 5m² Lagerfläche, da unbekannt, wann die Abholung erfolgt, steht es im vorderen Lagerbereich…).

Nun entschließt sich Y, A die entstehenden Unkosten in Rechnung zu stellen. Er berechnet ab 15.01. wöchentlich die Kosten für 5m² Lagerfläche, und die anfallenden Zeitkosten für das Umräumen des Materials.

A meldet sich auch auf die erste Rechnung hin nicht, bezahlt diese auch nicht.

Frage: Welche Möglichkeiten hat Y, kann er den Betrag rechtens einfordern (die erbrachte Leistung beruht schließlich auf einer unüblich langen Lagerungsdauer der Waren des A)?
Wenn A die wöchentlichen Rechnungen ignoriert, was passiert dann? Irgendwann, nach einigen Wochen, ist „die Vorleistung“, also der Betrag für die bezahlten Regale, mit der einzufordernden Rechnungssumme ausgeglichen.
Besteht für Y eine rechtliche Möglichkeit, die Herausgabe der (an sich ja bezahlten) Ware bis zur Bezahlung der Rechnungen abzulehnen, bzw. gar die Beträge gegeneinander aufzurechnen und damit wieder Eigentümer der Regale zu werden?

Ist die Methode an sich, Lager- und Bewegungskosten in Rechnung zu stellen, legitim?

Fragend grüßt
formica

P.S.: Warenwert etwa 1.000.- Euro, Rechnungssumme wöchentlich 100.- - 180.- Euro.

Hallo,

Es wird vereinbart, dass A das System umgehend abholt. Der
Dezember vergeht, Y fragt einmal nach und wird „vertröstet“,
man würde bald zur Abholung kommen.
Tatsächlich sendet A urplötzlich eine Spedition (obwohl
bekannt ist, dass das Außenlager von Y nur sporadisch besetzt
ist, und dass die Waren unverpackt sind). Abholung leider
unmöglich, weil Y nicht vor Ort, und die Spedition natürlich
nur verpackte Ware abholt.

Ich halte die sporadische Anwesenheit von Y für problematisch. War denn das Verpacken der Ware Vertragsbestandteil, bzw. wurde darauf hingewiesen, das der Käufer die Ware selbst verpacken muß?

Ist die Methode an sich, Lager- und Bewegungskosten in
Rechnung zu stellen, legitim?

Ja.

Ciao
Wolfgang

Hi,
wenn Kunde Ware nicht abholt, so kommt er in Annahmeverzug. Ein entsprechender Hinweis mit Fristsetzung würde also schonmal rechtliche Klarheit verschaffen.

Kunde wird dann natürlich antworten, dass er es versucht hätte, aber dieser Versuch erfolglos verlaufen sei.

Kunde muss (wenn er schon nicht mit dem Verkäufer in Kontakt treten will) dem Abholer so weitreichende Anweisungen geben, dass die Ware in jeglicher Verpackungsart und Stückelung abgeholt werden kann.
Unterlässt er dieses, so kann dem Verkäuferdaraus kein Vorwurf gemacht werden. Es bleibt also beim Annahmeverzug.

Man sollte sich dazu mal die entsprechenden Passagen im BGB/BHG durchlesen wie lange eine solche Aufberwahrungspflicht besteht und ab wann die Ware zur Deckung der Kosten veräußert werden darf.
Eine entsprechende Mitteilung an den Käufer könnte die Kostenbegleichung beschleunigen.
Der Käufer möchte wahrscheinlich nicht, dass er nachher keine Ware aber weniger Geld (wegen der entstandenen Kosten)zurück bekommt.

Wenn die Aufbewahrungszeit und die entsprechenden Kosten zuhoch und das Produkt jederzeit wieder verkäuflich sind, würde ICH dem Käufer einen Brief senden, dass ICH vom Vertrag zurücktreten würde, wenn er nicht bis zum xxx (7 Tage später) den Vertrag durch Abholung mit Vorankündigung (wegen Verpackung)erfüllen würde.
Das Geld würde er dann auf sein Konto zurück überwiesen bekommen.
So würde ich mir kostenintensive Lagerung ersparen.
Wenn man Pech hat bekommt man nachher sowieso nichts dafür, weil man einfach froh ist, dass das Zeug endlich weg ist.

Gruß
BJ

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