Anmeldung bei kostenlosem SMS-Anbieter-Rechnung!

Man hat sich bei einem kostenlosem SMS-Anbieter angemeldet um 1 SMS zu versenden. Dazu eine neue e-mail Adresse angelegt mit nicht korrektem Namen und Geburtsdatum. Das hätte die Anbieter bereits stutzig machen sollen (Geburtsdatum 01.01.1930).
Nun kommt eine Rechnung über 99 Euro, der bereits die 2. Mahnung gefolgt ist, da man die AGB’s aktzeptiert hat (wer näheres wissen will, bitte an Nachricht an mich schicken).
Was tun? Es war eine irreführende Anzeige. Hat man eine Chance diesen Betrag nicht zahlen zu müssen?

Warum kommt diese Masche nur soooo bekannt vor ?
http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertra…
(wenn der Anbieter dabei sein sollte -> „FAQ zu Vertragsfallen“ lesen)

mfg M.L.

Hi,
in letzter Zeit wird immer mehr vor diesen dubiosen „kostenlos-Anbietern“ gewarnt.
Es wird versucht dagegen vorzugehen… aber NOCH gelten deren AGB und die Art wie sie sie benutzen.
Also immer schön AGB suchen und lesen.

Das „seltsame Geburtsdatum“ macht keinen stutzig. Es gibt Senioren die „fit im Kopf“ sind und aktiv am „Internetleben“ teilnehmen.
77 Jahre sind kein Alter.

Übrigens: Wenn man für etzwas kostenloses reeale Daten wie Adresse oder Telefonnummer angeben muss, kommt immer was hinterher.
Wenn eine anonyme E-Mail angelegt wird, bedeutet das nicht automatisch auch Sicherheit.
Die IP beim Mail-Anlegen und lesen wird geloggt.
Die IP beim Seitenaufruf wird geloggt.

Wer also wirklich einen User unbedingt finden will, kann es schaffen mithilfe der Server.

Da nicht erwähntwurde, wie die Rechnung und Mahnung erfolgte, gehe ich mal von E-Masil aus.
Wenn dem so ist, so würde ICH meine „Füße still halten“ und nix machen - wenn dem Seitenbetreiber keine reale Adresse / Telefon-/Handynummer vorliegt.
Über die IP eine Adresse zu bekopmmen setz schon richterliche Anweisung zur Beweisoffenlegung voraus (habe ich so heört)
Diesen Aufwand betreiben die meisten Betreiber nicht. Sie gehen auf Drohen und Abschreckung.

Wenn echte Daten angegeben wurden, kann der Betreiber ohne Amtshilfe eine Adresse herausfinden. Dann sollte man sich anwaltlichen Rat holen.

Ich wüerde also auf Briefverkehr reagieren und notfalls einfach abwarten ob was vom Gericht kommt. Erst dann MUSS man sofort reagieren, da sonst (ohne Widerspruch) die Forderung als gerechtfertigt angesehen werden und ein Titel erwirkt werden kann.
Dann würde ich den Fall aber einem Fachanwalt vorlegen.
Adresse bei örtlicher Anwaltskammer.

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bevor das evtl. falsch verstanden wird:

Es wird versucht dagegen vorzugehen… aber NOCH gelten deren
AGB und die Art wie sie sie benutzen.

Aber deren AGB’s müssen sich auch an einem gesetzlichen Rahmen orientieren. Im Verbraucherrecht ist der Preis so ziemlich das zentrale Element, welches auch optisch gewichtet sein will.

Also immer schön AGB suchen und lesen.

Allerdings… :smile:

Wer also wirklich einen User unbedingt finden will, kann es
schaffen mithilfe der Server.

Aber es können mehrere Leute an einem Rechner sein. Das macht die
Identifizierung eines Übeltäters „etwas“ schwieriger…

mfg M.L.