Hallo,
wenn eine Gemeinde von einem Bauherren Erschließungskosten fordert und bekommt, diese aber nicht verwendet, hat der Bauherr dann Anrecht auf Zinsen, da die Gemeinde ja dieses Geld auf der hohen Kante hat?
Für Hinweise Dank und Gruß
Fritz
Hallo,
wenn eine Gemeinde von einem Bauherren Erschließungskosten fordert und bekommt, diese aber nicht verwendet, hat der Bauherr dann Anrecht auf Zinsen, da die Gemeinde ja dieses Geld auf der hohen Kante hat?
Für Hinweise Dank und Gruß
Fritz
Hi…
nö, Gemeinden zahlen dafür keine Zinsen, da es sich um Gebühren handelt.
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