Hallo liebe Experten,
folgendes ist passiert:
Ein Mann geht in eine Filiale eines großen Kaffeeverkäufers und möchte einen Elektroartikel kaufen, den er zuvor im Verkaufsprospekt des Geschäfts gesehen hat.
Die freundliche Angestellte hat für den Verkauf dieses beworbenen Artikels, von ihrem „Chef“, ein Blatt mit der korekten Vorgehensweise bekommen.
Sie liest auf dem Blatt, dass Sie dem Mann 2 Sachen mitgeben muss. Also gibt sie dem Mann den beworbenen und gewünschten Artikel. Des Weiteren gibt sie dem Mann noch einen brauen Umkarton und sagt zu ihm: „Hier ist noch der Rest drin, den Sie brauchen“.
Zwar kommt es dem Mann etwas komisch vor und er überlegt sich was in dem Karton noch drin sein sollte, aber er denkt sich nichts weiter dabei und bezahlt die Ware bar und geht aus dem Laden.
Zuhause anbekommen, öffnet er den Umkarton und sieht, dass in diesem noch weitere der oben beschhriebenen Elektroartikel drin sind. Um es auf den Punkt zu bringen: Er hat nun einen Artikel bezahlt, hat aber nichts ahnend 6 bekommen.
Nun stellen sich jetzt natürlich mehrere Fragen:
- Ist der Mann so ehrlich und bringt die Artikel zurück, die er zuviel bekommen hat?
- Oder behält er alles in denkt sich: „Glück gehabt!“?
Gesetzt dem Fall, er behält die Artikel und verkauft sie, kann er dann im Zweifelsfall rechtlich belangt werden, falls die Sache auffliegt?
Ich meine mich an so etwas zu erinnern, dass man rechtlich verpflichtet die Sachen zurück zu bringen, bzw. zumindest bescheid zu geben, aber sicher weiss ich das leider auch nicht. Im BGB habe ich nur folgendes gefunden, was evtl. zutreffend sein könnte:
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Falls jemand etwas genauer bescheid weiss, wäre ich für den ein oder anderen Gedanken sehr dankbar.
Schon einmal im Voraus besten Dank für eure Antworten.