Hallo zusammen!
Angenommen, Person A lebt in einer Wohnung.
Person B sei der Lebenspartner von Person A, hätte aber eine eigene Wohnung und sei nicht bei Person A gemeldet.
Angenommen, es gäbe ein Gespräch mit Vertretern einer religiösen Gruppierung X, bei dem Person A und Person B anwesend seien.
(Person A sei Mitglied der Gruppierung, will aber raus. Person B sei nicht Mitglied)
Nehmen wir nun an, Person A würde dabei psychisch so unter Druck gesetzt, dass sie nicht mehr aktiv in der Lage ist, Gruppe X aufzufordern die Wohnung zu verlassen.
Dürfte in diesem Fall Person B direkt eingreifen und stellvertretend für Person A die Mitglieder von Gruppe X auffordern die Wohnung zu verlassen und ggf. weitere Schritte einleiten (z.B. Polizei rufen wegen Hausfriedensbruch)?
Dürfte Person B eingreifen, nachdem Person A die Aufforderung zum Verlassen der Wohnung ausgesprochen hat, und dann entsprechende Massnahmen ergreifen, wenn Gruppe X nicht freiwillig geht?
Könnte Person A vorher schriftlich das Hausrecht für diese Situation an Person B übertragen bzw. erweitern?
Gruss Froggie