Hallo,
man stelle sich folgenden fikiven Fall vor. Herr Mustermann möchte bei einem Schlüsseldienst einen Zweitschlüssel nachmachen lassen; der dazu notwendige Rohling muss vom Schlüsseldienst jedoch bestellt werden. Herr Mustermann zahlt im Voraus 25 Euro für den fertigen Schlüssel, da der Schlüsseldienst Sicherheit für den Auftrag haben möchte. Der Schlüsseldienst verspricht anzurufen, sobald der Rohling da ist.
Nach einem halben Jahr ist der Rohling jedoch immer noch nicht gekommen, Lieferschwierigkeiten des Zwischenhändlers sollen der Grund sein. Viele Anrufe seitens Herrn Mustermann und einige persönliche Besuche im Schlüsselladen später ist es Herr Mustermann leid – er möchte sein Geld zurück (Rechnung ist vorhanden). Der Schlüsseldienst hat keinerlei Bemühungen gezeigt, nicht ein Mal wie versprochen angerufen und hat Herrn Mustermann immer wieder vertröstet.
Angenommen der Schlüsseldienst würde das Geld jetzt nicht zurückerstatten wollen, da der Rohling ja angeblich bestellt sei: Was könnte Herr Mustermann in einem solchen Fall tun, um sein Geld zurück zu erhalten – von der Beauftragung eines Rechtsanwaltes mal abgesehen?
Gruß
Isabelle