Person (A) ist als Vater einens minderjährigen Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Person (A) war aber während der gesamten Zeit der Unterhaltspflicht bis jetzt in der Ausbildung und nicht in der Lage den Unterhalt für sein Kind zu leisten. Nun aber fordert das Jungendamt nachträglich von Person (A)den Unterhalt nachzuzahlen.
Begründung:
Person (A) hätte aus eigenem Verschulden seine 1. Ausbildung aufs Spiel gesetzt und dann einen erneuten Anlauf gemacht um seine Ausbildung zu beenden. Von Seiten des Jugendamtes wurde ihm anerkannt, daß er für die Zeit der Ausbildung (in der Regel 3 Jahre) keinen Unterhalt zahlen muß. Nun ist (A) Geselle und vom Jungendamt aufgefordert den ausstehenden Unterhalt nachzuzahlen.
Das Jugenamt setzt einfach voraus, daß (A) ein Einkommen von monatl. 1.100 Euro Netto erzielt hat obwohl er nachweislich in der Ausbildung war mit einem Einkommen von monatl. 475 Euro
Hinwewis: Person (A) und die Kindsmutter waren zur Zeit der Zeugung beide Minderjährig und auch nie verheiratet.
Zu bemerken ist, daß (A) nun nach erfolgreichen Abschluß der Ausbildung den Unterhalt zahlen wird und auch will.
Frage: Kann das Jugendamt den Unterhalt nachfordern, obwohl (A) gar nicht in der Lage ist, einen solchen Betrag (immerhin fast 5.000,- Euro) zu bezahlen?
Freue mich auf eure Antworten
Grüße Samson