Hallo,
Nein, ich denke nicht einmal ist er ja pasiv und ist ab dem
Moment wo er darauf aufmerksam gemacht wurde verantwortlich.
Außerdem sind ja seine Geschäftsbedingungen hoffentlich so,
daß er erstmal hinweist daß der Uploader berechtigt ist etc.
Du meinst jeweils den Forenbetreiber?
In diesem fiktiven Fall hat er aber Aktiv die Verantwortung
übernommen.
Jetzt ist der Homepagebesitzer gemeint, richtig?
Hi
Ja ich meine in beiden Fällen den Rechtsverletzter
Naja. Vielleicht würde es etwas ändern, wenn er nachweisen
könnte, dass die Einsender um die Veröffentlichung gebeten
haben und er sie unterschreiben hat lassen, dass es eigene
Werke etc. sind, oder?
Nein wenn der Urheber nachweisen kann daß er auch tatsächlich der
Urheber ist und der Nutzter sich nicht auf eine
Werknutzungsbewilligung beziehen, die vom echten Urheber stammt.
Ich kann doch auch nicht einfach ins nächste Auto einsteigen und
wegfahren, bloß weil irgendwer behauptet ich dürfe das und es wäre
sein Auto, das er mir soeben geschenkt hat, da würde doch jeder sich
die Fahrzeugpapiere etc. zeigen lassen.
Beim Grundstückskauf einen Grundbuchauszug sich ansehen etc.etc.
Für jeden Vorgang gibts da eben Spielregeln.
Leute vorzuschieben geht definitiv nicht und ein Gutglaubenerwerb ist
im Urheberrecht nicht möglich.
sonst bräuchte ja jeder nur zu behaupten geglaubt zu haben ,daß er
dazu berechtigt sei. (dies ist ja auch die häufigste Ausrede von
Leuten die mehr oder weniger bewust geklaut hatten).
Außerdem an wen sollte sich der Urheber sonst wenden können?
Wurden nicht die Einsender genannt?
Urheber Leistung auf der einen Seite - auf der anderen hat ja
der Seitenbetreiber den Nutzen.
Ob wirtschaftlich sinnvoll ist hierbei erst einmal ohne
Bedeutung.
Das stimmt allerdings.
Es wär ja die billigste Ausrede dann zu sagen, ja aber ich
habe die Bilder samt Rechte von xy Unbekannt geschenkt bekommen
oder
gekauft.
Dito.
Andersrum hat allerdings der Urhheber auch Ansprüche gegen den
Erfüllungsgehilfen (soferne Ihm dieser Bekannt ist)
Zb.: wenn jemand groß fremdes Eigentum verschenkt oder
verkauft oder eben illegal zum Download anbietet.
Schon. Aber Ansprüche welcher Art? Nur auf Unterlassung? Oder
Schadensersatz? Aber wenn ja, welcher Schaden ist denn
entstanden? Würde da ein ideeller Wert angenommen, gibt es
Tabelle oder würde das im Zweifel erst der Richter festlegen?
es gibt Tabellen, Sachverständige und eben Richter, die sich entweder
auf Tabellen oder SV beziehen.
Der Schaden für den Urheber ist der, den der Nutzer hätte bezahlen
müssen, unabhängig davon, ob er wenn er wusste erwischt zu werden,
das auch in Anspruch genommen hätte.
Also ich ess am Würststand 3 paar Würsteln, will abhauen werd aber
erwischt,
und nur will ich nicht bezahlen, weil ich Argumentiere einfach, wenn
ich gewust hätte wieviel das kostet hätte ich natürlich nix gegessen
oder höchstens ein paar.
Weil ich aber dachte es kostet nix, hab ichs genommen.
Stell dir mal vor Urheber U und Nutzer N
so nun sagt N er hat die Bilder von A, A sagt von B …usw.
Da müsste unter Umständen der Urheber jedesmal erst klagen und
wär bis er bei Z anlangt wäre er längst verstorben (aber vorher
pleite).
Du meinst: der Homepagebesitzer haftet gesamtschuldnerisch?
Ja
Und kann sich einen Teil seiner Kosten dann vom Einsender
wiederholen?
wird vermutlich schwierig, aber das ist sein Pech.
wessen sonst?
Gruß
loderunner