Kann Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?

Folgender Fall.

Es wurde am 24.12 über ebay ein Artikel für 1€ plus Porto für Versicherten Versand ersteigert.

Nach mehreren Mails wegen den Kontodaten sendete der Verkäufer erst am 07.01 dem Käufer seine Kontodaten, worauf diese das Geld gleich überwiesen hat.

Auf eine Anfrage vom 19.01 schrieb der Verkäufer am 20.01 die Ware sei am 17.01 versendet worden.

Auf eine weitere Anfrage am 20.01 dass die Ware dann schon hätte da sein müssen und der Verkäufer den Identcode zusenden solle kam die Lapidare Antwort Wartezeit ist jetzt angesagt…

Dann setzt der Käufer ihm die Frist ihm bis zum 23.01 den Identcode zuzusenden andernfalls erfolgt Meldung an ebay.

Am 28.01 meldete der Käufer den nicht gelieferten Artikel bei ebay worauf der Verkäufer am 28.01 schrieb:
Ware ist versendet worden.
Falls Sie die jedoch nicht bekommen, werde ich Ihnen das Geld selbstverständlich
erstatten.

Auf die bitte den Identcode mitzuteilen kam die Antwort der Artikel sei als Großbrief versendet worden.

Nachdem der Käufer geschrieben hat dass er auf Lieferung der bereits bezahlten Ware bestehe kam von Verkäufer die Antwort:

ich kann immer von dem Geschäft zurücktreten.
Es ist mein Recht!
Falls Sie die Ware nicht bekommen, werde ich das Geld erstatten.

Der Käufer will aber die bezahlte Ware und macht sich so seine Gedanken ob der Verkäufer wegen dem geringen erlös je etwas abgeschickt hat.

Kann der Verkäufer der bei ebay als Privater Verkäufer gemeldet ist so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Gibt es da einen Paragraphen?

Gruß
Herbert

Hallo!

Kann der Verkäufer der bei ebay als Privater Verkäufer
gemeldet ist so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Nein.

Gibt es da einen Paragraphen?

Hunderte.

Folgender Fall.

Es wurde am 24.12 über ebay ein Artikel für 1€ plus
Porto für Versicherten Versand ersteigert.

versicherter Versand ist nicht Großbrief, es ei denn, er hat ihn per Einschreiben geschickt! Was aber nicht anzunehmen ist, da er sonst einen Nachweis hätte.

Nach mehreren Mails wegen den Kontodaten sendete der Verkäufer
erst am 07.01 dem Käufer seine Kontodaten, worauf diese das
Geld gleich überwiesen hat.

Auf eine Anfrage vom 19.01 schrieb der Verkäufer am 20.01 die
Ware sei am 17.01 versendet worden.

Auf eine weitere Anfrage am 20.01 dass die Ware dann schon
hätte da sein müssen und der Verkäufer den Identcode zusenden
solle kam die Lapidare Antwort Wartezeit ist jetzt angesagt…

Dann setzt der Käufer ihm die Frist ihm bis zum 23.01 den
Identcode zuzusenden andernfalls erfolgt Meldung an ebay.

Am 28.01 meldete der Käufer den nicht gelieferten Artikel bei
ebay worauf der Verkäufer am 28.01 schrieb:
Ware ist versendet worden.
Falls Sie die jedoch nicht bekommen, werde ich Ihnen das Geld
selbstverständlich
erstatten.

Auf die bitte den Identcode mitzuteilen kam die Antwort der
Artikel sei als Großbrief versendet worden.

Nachdem der Käufer geschrieben hat dass er auf Lieferung der
bereits bezahlten Ware bestehe kam von Verkäufer die Antwort:

ich kann immer von dem Geschäft zurücktreten.
Es ist mein Recht!
Falls Sie die Ware nicht bekommen, werde ich das Geld
erstatten.

Der Käufer will aber die bezahlte Ware und macht sich so seine
Gedanken ob der Verkäufer wegen dem geringen erlös je etwas
abgeschickt hat.

Kann der Verkäufer der bei ebay als Privater Verkäufer
gemeldet ist so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Gibt es da einen Paragraphen?

Gruß
Herbert

privat oder gewerblich ist egal, wenn der Verkäufer versicherten Versand ankreuzt, kann er nicht unversichert liefern, das ist Betrug und am Ende ja auch eine Geldfrage für den Kunden. Ich würde ebay das mal melden!

Gruß daggi!

Moin,

Kann der Verkäufer der bei ebay als Privater Verkäufer
gemeldet ist so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Nein.

was passiert, wenn er es dennoch tut? Meine Frage bezieht sich jetzt nicht auf die Folgen gegenüber ebay, sondern auf das tägliche Leben: Vertrag abgeschlossen, Verkäufer will nicht mehr.

Gruß Ralf

Der Käufer besteht auf jeden fall auf Lieferung.

Er hat ihm auch schon das Angebot gemacht einen gleichwertigen Artikel zu liefern den er gerade anbietet, auf den allerdings noch keine Gebote sind.

Dies lehnt der Verkäufer allerdings mit der Begründung ab er hätte schon geliefert.

Da er allerdings keinen Nachweis vorlegen kann, kann man ihm glauben oder es bleiben lassen.

Die Unstimmigkeit ist bereits bei ebay gemeldet, worüber jetzt der weitere Schriftverkehr läuft.

Wo bei ebay kann man das noch melden dass die sich mal beim Verkäufer melden.

Ps. Als der Artikel ersteigert wurde hatte er noch eine Bewertung von 100% mittlerweile hat er nur noch 96,8%

Gruß Herbert

Hallo!

was passiert, wenn er es dennoch tut?

Was soll schon passieren? Er hat sich vertraglich verpflichtet, die Sache zu liefern, von dwer Verpflichtung kommt er nicht mehr runter, also muss er liefern. Tut er’s nicht, kann er verklagt werden und der Gerichtsvollzieher holt die Sache bei ihm ab.

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Hi,

also muss er liefern. Tut er’s nicht, kann er verklagt werden
und der Gerichtsvollzieher holt die Sache bei ihm ab.

danke, soweit klar. Und was macht der Gerichtsvollzieher, wenn der Verkäufer die Sache inzwischen anderweitig verkauft hat?

Gruß Ralf

Dasselbe, es sei denn, die Sache wurde auch schon übereignet.

Dann kann man als Käufer allerdings Schadensersatz verlangen.

Levay

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Was soll schon passieren? Er hat sich vertraglich
verpflichtet, die Sache zu liefern, von dwer Verpflichtung
kommt er nicht mehr runter, also muss er liefern. Tut er’s
nicht, kann er verklagt werden und der Gerichtsvollzieher holt
die Sache bei ihm ab.

Dann kann man ja wie ich das verstehe dem Verkäufer eigentlich schreiben dass man auf der Lieferung besteht und wenn er bis zu den gesetzten Zeitpunkt keinen Einlieferungsbeleg vorweisen kann sich bei Gericht einen Titel holt und die Ware vom Gerichtsvollzieher bei ihm abholen lässt.

Ich finde im Netz einen Haufen darüber dass ein Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, aber ich habe noch nichts gefunden dass einem Verkäufer das Recht verwehrt ist.

Wenn man einen genauen Paragraphen wüsste könnte man sich ja auf diesen beziehen.

Hi

Sowohl Käufer wie Verkäufer können sich durch Fristsetzung aus ihren jeweiligen Pflichten befreien. Wär ja noch schöner wenn nicht.

Ciao
Wolfgang

Hallo,l

Sowohl Käufer wie Verkäufer können sich durch Fristsetzung aus
ihren jeweiligen Pflichten befreien.

Wie meinst Du das? So auf die Art:
‚Wenn ich bis zum x.x.2007 nicht bezahlt habe, gilt der Kaufvertrag nicht mehr?‘

Wär ja noch schöner wenn nicht.

Das sehe ich etwas anders. Ein Vertrag ist ein Vertrag.
Gruß
loderunner

Bei meiner Suche im Netz bin ich jetzt auf folgendes gestoßen.

Urteil gegen EBay-Verkäufer

Internetauktionen bieten für Verkäufer und Käufer besondere Chancen - und Risiken. Wer als Verkäufer seine Ware über den grünen Klee lobt, läuft Gefahr, Schadenersatz und unter Umständen auch Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zahlen zu müssen. Hauptrisiko für Käufer: sie zahlen, und der Verkäufer weigert sich trotzdem zu liefern. STIFTUNG WARENTEST online erklärt, welche Regeln gelten und was Käufer und Verkäufer bei Internetauktionen beachten sollten.

Für Käufer:

Lieferung. Wenn eine Auktion endet, bei der Sie das höchste Angebot abgegeben haben, können Sie auf Lieferung bestehen.

Durchsetzung. Wenn der Verkäufer sich weigert, sollten Sie ihm eine Mahnung schicken, möglichst per Einschreiben mit Rückschein. Wenn der Artikel einen Wert hat, der über Ihrem Gebot liegt, ist für Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung lukrativ. Sie erhalten dann zwar nicht den ersteigerten Artikel, aber die Differenz zwischen Ihrem Gebot und dem Wert. Voraussetzung für Schadenersatz: Der Verkäufer hat die Lieferung endgültig verweigert oder gibt an, er habe die Sache nicht mehr. Wenn der Verkäufer sich nicht festlegt oder gar nicht meldet, schicken Sie ihm eine so genannte Fristsetzung mit Ablehnungandrohung mit ungefähr folgender Formulierung: „Liefern Sie mir den Artikel (genaue Bezeichnung) bis spätestens zum … (Datum in mindestens zwei, bei großen und schweren Gegenständen eher drei Wochen). Wenn ich die Ware bis zu diesem Tag nicht habe, werde ich die Annahme verweigern und stattdessen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.“ Nach Ablauf der Frist können Sie dann Zahlung der Differenz zwischen Wert und Gebot verlangen.

Lt. diesem Artikel ist der Käufer im recht und verlangt von diesem Verkäufer auch die Lieferung des Artikels.

Der Käufer will aber keinen Schadensersatz sondern den ersteigerten Artikel.

Als ich gerade noch in seine beendeten Auktionen gesehen habe, ist mir aufgefallen dass er den ersteigerten Artikel wieder eingestellt hatte und dieser von einem anderen ebay Mitglied am 14.01.07 ersteigert wurde.

Da er ja Privater Anbieter ist und bestimmt nicht massenhaft der gleichen Artikel bei sich rumliegen hat ist es wohl nahe liegend dass er den Artikel gar nicht abgeschickt hat sondern ein zweites mal verkaufte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verträge sind Einzuhalten!
Hallo!

Sowohl Käufer wie Verkäufer können sich durch Fristsetzung aus
ihren jeweiligen Pflichten befreien. Wär ja noch schöner wenn
nicht.

Ja also wirklich. Wo kämen wir denn da hin, wenn Menschen plötzlich an Verträge gebunden wären?

Gruß,

Florian.

Hallo!

Der Käufer will aber keinen Schadensersatz sondern den
ersteigerten Artikel.

Den kann er auch verlangen. Der Verkäufer hat keinen Grund, vom Vertrag zurückzutreten. Vor allem reicht die Idee „Also für einen Euro wollt ich das nun doch nicht verkaufen“ absolut nicht aus.
Verträge sind einzuhalten und zu erfüllen.

Gruß,

Florian.

Sowohl Käufer wie Verkäufer können sich durch Fristsetzung aus
ihren jeweiligen Pflichten befreien. Wär ja noch schöner wenn
nicht.

Das wäre ja noch schöner, wenn du Recht hättest. Wozu bedarf es denn eigentlich eines Vertrages, wenn man an den nicht gebunden ist?

Pacta sunt servanda - das ist ein naturrechtlicher Grundsatz, der im deutschen Recht volle Gültigkeit beansprucht.

Levay

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Hallo,

hier bringt das Diskutieren mit dem Verkäufer nicht weiter, wenn es einem Wert ist kann man einen Anwalt einschalten und das Geld sich beim Verkäufer (falls vorhanden) holen da wohl die Ware schon Verkauft worden ist und wer weiss ob diese nochmal auftaucht, alles andere scheint sinnlose Zeitverschwendung zu sein.

Ich vermute hier mal ganz stark das der Verkäufer es immer vor sich hinschiebt mit der erwartung das Käufer irgendwann mal aufgibt !

Gruß.

Hi

Sowohl Käufer wie Verkäufer können sich durch Fristsetzung aus
ihren jeweiligen Pflichten befreien. Wär ja noch schöner wenn
nicht.

Ciao
Wolfgang

Bei meiner Suche im Netz bin ich jetzt auf folgendes gestoßen.

Urteil gegen EBay-Verkäufer

Internetauktionen bieten für Verkäufer und Käufer besondere
Chancen - und Risiken.

Ich hab das alles mal ein wenig abgekürzt und stelle fest, daß der Verkäufer eigentlich überhaupt keinen Vorteil gegenüber einem Käufer hat. Er muß evtl. bis zum Sankt Nimmerleinstag auf sein Geld warten, tut er dies nicht ist er zum Schadenersatz verpflichtet, verkauft er irgendwas was in Deutschland nicht verkauft werden darf kriegt er mit dem Urheberrecht Probleme, außerdem noch Ärger wg. Wucherprovisionen, nicht funktionierender Ebaysoftware (weder der neue Firefox noch der neue Explorer funktionieren),Versandaufwand darf auch nicht berechnet werden (ich habe heute für einen Kumpel 3 Std. gebraucht um 2 popelige Artikel einzustellen, nur weil wir nicht das Standartlayout nutzen wollten und der Scheißturbolister sich an Html Code verschluckte) etc. pp. Fazit ich verstehe warum so viele Händler von Ebay so angepisst sind und zusehen, daß sie so schnell wie möglich da weg kommen.

Aber juristisch gibt es sehr wohl Möglichkeiten Fristen zu setzen, sonst könnte ich als Käufer ja einen Artikel per Gebot reservieren und solange ich den Artikel nicht irgendwann, irgendwo günstiger kriege nehm ich ihn und wenn nicht storniere ich das Ganze.

Ciao
Wolfgang

Hallo,l

Sowohl Käufer wie Verkäufer können sich durch Fristsetzung aus
ihren jeweiligen Pflichten befreien.

Wie meinst Du das? So auf die Art:
‚Wenn ich bis zum x.x.2007 nicht bezahlt habe, gilt der
Kaufvertrag nicht mehr?‘

Wär ja noch schöner wenn nicht.

Das sehe ich etwas anders. Ein Vertrag ist ein Vertrag.

Ja, aber der muß auch irgendwann mal erfüllt werden, wenn sich also der Käufer nicht meldet und auch nicht zahlt, setze ich Ihm eine Frist und wen er die verstreichen läßt wird anderweitig verkauft. Ich glaube nicht daß er damit vor Gericht durchkommen würde ,daß er sagt, er sei „in den Urlaub gefahren“, oder"der Computer sei abgestürzt" oder die „Unterlagen gingen verloren“ oder was immer ich sonst noch an „faulen Ausreden“ gehört habe.

Gruß
loderunner

Ciao
Wolfgang

Ich vermute hier mal ganz stark das der Verkäufer es immer vor
sich hinschiebt mit der erwartung das Käufer irgendwann mal
aufgibt !

Die Masche des Verkäufers ist wohl wie auch schon Xaz schrieb den Käufer hinzuhalten und darauf zu bauen dass er irgendwann aufgibt.

Es wird hier aber ein wenig wegen Käufer, Verkäufe und bezahlen durcheinander geworfen.

Tatsache ist das der Käufer gleich nachdem er vom Verkäufer die Kontodaten bekommen hat so wie es eigentlich immer sein sollte den Ersteigerungsbetrag und das Porto für den Versicherten Versand überwiesen hat.

Hätte der Verkäufer gleich geschrieben der Artikel wäre Defekt oder verloren gegangen hätte man den Kauf stornieren können.

Der wille des Käufers ist jetzt aber das der Verkäufer den gekauften und bezahlten Artikel liefert.

Zum Thema Provision bei ebay sag ich lieber nichts, aber es gibt auch noch andere Auktionshäuser bei denen zum teil gar keine Provisionen gezahlt werden müssen wie z.B. Hood.

Der Turbolister ist auch eine Sache für sich, allerdings komme ich mit ihm in Verbindung mit Opera recht gut klar.

Zum Thema auf das Geld warten zu müssen könnte doch auch so etwas in der Artikelbeschreibung stehen:

Das geld sollte 10 Tage nach Auktionsende auf meinem Konto sein.
Andernfalls melde ich den unzulässigen Bieter, gebe eine negative Bewertung ab und stelle den Artikel erneut ein.
(Es sei denn, es wurde per E-Mail etwas anderes besprochen)

Hallo,

Ja, aber der muß auch irgendwann mal erfüllt werden, wenn sich
also der Käufer nicht meldet und auch nicht zahlt, setze ich
Ihm eine Frist und wen er die verstreichen läßt wird
anderweitig verkauft.

Deshalb gilt der Vertrag trotzdem. Und sowohl der Käufer als auch der Verkäufer können weiterhin auf die Erfüllung bestehen. Bzw. eben auf Schadenersatz, wenn einer nicht mehr erfüllen will oder kann.
Falls der Kunde jetzt auf einmal doch bezahlt, het der Verkäufer ein Problem!

Ich glaube nicht daß er damit vor
Gericht durchkommen würde ,daß er sagt, er sei „in den Urlaub
gefahren“, oder"der Computer sei abgestürzt" oder die
„Unterlagen gingen verloren“ oder was immer ich sonst noch an
„faulen Ausreden“ gehört habe.

Was hat das jetzt mit irgendeiner Frist und Vertragsauflösung zu tun?

Wenn der Käufer den Vertrag nicht einhält, kann ihn der Verkäufer in Verzug setzen etc. Worauf sollte sich das stützen, wenn nicht auf den weiterhin gültigen Vertrag?
Wobei das natürlich auch im umgekehrten Falle wie hier gilt.

Gruß
loderunner (ianal)