Folgender Fall.
Es wurde am 24.12 über ebay ein Artikel für 1€ plus Porto für Versicherten Versand ersteigert.
Nach mehreren Mails wegen den Kontodaten sendete der Verkäufer erst am 07.01 dem Käufer seine Kontodaten, worauf diese das Geld gleich überwiesen hat.
Auf eine Anfrage vom 19.01 schrieb der Verkäufer am 20.01 die Ware sei am 17.01 versendet worden.
Auf eine weitere Anfrage am 20.01 dass die Ware dann schon hätte da sein müssen und der Verkäufer den Identcode zusenden solle kam die Lapidare Antwort Wartezeit ist jetzt angesagt…
Dann setzt der Käufer ihm die Frist ihm bis zum 23.01 den Identcode zuzusenden andernfalls erfolgt Meldung an ebay.
Am 28.01 meldete der Käufer den nicht gelieferten Artikel bei ebay worauf der Verkäufer am 28.01 schrieb:
Ware ist versendet worden.
Falls Sie die jedoch nicht bekommen, werde ich Ihnen das Geld selbstverständlich
erstatten.
Auf die bitte den Identcode mitzuteilen kam die Antwort der Artikel sei als Großbrief versendet worden.
Nachdem der Käufer geschrieben hat dass er auf Lieferung der bereits bezahlten Ware bestehe kam von Verkäufer die Antwort:
ich kann immer von dem Geschäft zurücktreten.
Es ist mein Recht!
Falls Sie die Ware nicht bekommen, werde ich das Geld erstatten.
Der Käufer will aber die bezahlte Ware und macht sich so seine Gedanken ob der Verkäufer wegen dem geringen erlös je etwas abgeschickt hat.
Kann der Verkäufer der bei ebay als Privater Verkäufer gemeldet ist so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?
Gibt es da einen Paragraphen?
Gruß
Herbert