Abschleppkosten

Hallo!

Person A wurde das Fahrzeug gestohlen. Die Polizei hats aufgefunden, aber nicht Person A direkt benachrichtigt, sondern es vom Abschleppunternehmer sicherstellen lassen u dann erst A telefonisch verständigt. Ein Täter konnte nicht dingfest gemacht werden, da das Fahrzeug im ruhenden Verkehr aufgefunden wurde. A muss nun die Abschleppkosten tragen. Es wäre aber für A ein leichtes gewesen, das Fahrzeug selber wieder nach hause zu bringen. Können die Abschleppkosten irgendwie den Polizisten oder so angerechnet werden (weil A trotz "normaler Uhrzeit, tagsüber, nicht direkt verständigt wurde) oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Gruss

Mutschy

Hallo,

nein, der Halter bleibt auf den Kosten wohl sitzen. Die Polizei ist
gerade bei solchen Sachen nicht verpflichtet stets und ständig mittels
Kennzeichen erst den Halter zu ermitteln und zu kontaktieren. Die
Polizei hat hier mutmaßlich ein Kennzeichen gesehen, das Kfz als
gestohlen gemeldet erkannt und muss es sicherstellen. Die Polizei kann
nicht warten bis tatsächlich ein Halter erscheint, dann stellt sich ja
zudem die Frage, ist er es wirklich?

Mfg vom

showbee

Hi Mutschy,

diese Kosten muss A tragen. Er kann sie allerdings bei seiner Versicherung (sofern Kaskoversichert) geltend machen.
Ansonsten übernimmt auch der ADAC (sofern Mitglied) solche Kosten.

Gruss Sebastian

Die
Polizei kann
nicht warten bis tatsächlich ein Halter erscheint,

klar

dann stellt

sich ja
zudem die Frage, ist er es wirklich?

Hi Showbee,
dafür gibt es Kfz-Papiere, Personalausweis und KBA (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Legitimierung als Halter ist daher kein Problem.

Gruß
BJ

Hallo,

es gibt ein Sprichwort: Im nachhinein ist man immer schlauer! Die Polizei hat aber im Zeitpunkt des Auffindens aus der aktuellen Sicht zu entscheiden. In der Zeit findet sie also ein als „gestohlen gemeldetes“ Kfz und muss dieses Sicherstellen. Die Sicherstellung ist immer schneller und effektiver als die Ermittlung des Halters (wobei angesagt wäre, das Halter nicht zwingend der Eigentümer sein muss!).

Mfg vom

showbee