Erbschaftsanteil verwirkt?

Wie verhält es sich?:
Der Vater eines 10 Jahre alten Kindes verstirbt und hinterlässt u.a. Grundstück und Haus. Die Mutter des Minderjährigen belehrt das Kind nicht darüber, dass ihm Erbe zusteht, weil das Kind noch zu klein ist.
Dafür verkauft die Mutter aber Grundstück und Haus, um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Nach einigen Jahren verkauft sie diese Eigentumswohnung wieder mit hohem Verlust und zieht mit dem nun 16-jährigen Kind zu ihrem neuen Lebenspartner. Dieser wohnt zur Miete und die Mutter steckt viel Geld in die Umbaumaßnahme der Wohnung.
Das Kind hat bis heute keinen Pflichtanteil erhalten.
Seit dem Tod des Vater sind nun 30 Jahre vergangen.
Wäre es möglich, eventuell später einen Pflichtanteil PLUS den noch eigentlich ausstehenden Pflichtanteil zu erhalten?
Oder ist das verjährt?
Danke vorab für die Meinungen und/oder Infos!

Das Kind hat bis heute keinen Pflichtanteil erhalten.

Doch, der wurde in die ETW investiert. Die Mutter war offensichtlich berechtigt, das Erbe des Kindes in dieser Form zu verwenden.

Wäre es möglich, eventuell später einen Pflichtanteil PLUS den
noch eigentlich ausstehenden Pflichtanteil zu erhalten?

Mit welcher Begründung ? Hat das Kind während der ganzen Zeit nichts von dem Geld gehabt (Wohnung, Kleidung, Lebensmittel ?).

Danke
vielen Dank - unter dem Aspekt gesehen…