Hallo.
zumindest in D kann auch die öff. Verwaltung (Behörde, Bund,
Land, Kommune, sonstige Körperschaften, Anstalten) Klägerin
und der Beklagte ein Privatier sein. Bspw. wenn ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Behörde und Privaten
geschlossen wurde, dann kann die Behörde die Leistung nur im
Wege einer Leistungsklage vor dem VG durchsetzen.
IdR ist allerdings diese Variation seltener, da oftmals die
Verwaltung ihre Ansprüche mittels Verwaltungsakt (Bescheid /
Verfügung) konkretisieren kann. Nur wo eben keine VA Befugnis
vorhanden ist (bspw. oben, die Verwaltung schließt Vertrag
und begibt sich auf ein gleichrangiges Verhältnis zum
Bürger), muss eben das VG entscheiden.
Gruß vom
showbee