Verwaltungsgericht

Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Feb 2007

Hallo,

vor dem Verwaltungsgericht kann doch immer nur die öffentliche Verwaltung beklagte Partei sein. Kläger kann die öffentliche Verwaltung vor dem Verwaltungsgericht nie sein. Stimmt das so?

Danke

Martin Unterholzner

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Verwaltungsgericht

    Hallo.

    zumindest in D kann auch die öff. Verwaltung (Behörde, Bund,
    Land, Kommune, sonstige Körperschaften, Anstalten) Klägerin
    und der Beklagte ein Privatier sein. Bspw. wenn ein
    öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Behörde und Privaten
    geschlossen wurde, dann kann die Behörde die Leistung nur im
    Wege einer Leistungsklage vor dem VG durchsetzen.

    IdR ist allerdings diese Variation seltener, da oftmals die
    Verwaltung ihre Ansprüche mittels Verwaltungsakt (Bescheid /
    Verfügung) konkretisieren kann. Nur wo eben keine VA Befugnis
    vorhanden ist (bspw. oben, die Verwaltung schließt Vertrag
    und begibt sich auf ein gleichrangiges Verhältnis zum
    Bürger), muss eben das VG entscheiden.

    Gruß vom

    showbee

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verwaltungsgericht

    Hallo Martin,

    In der klassischen Situation vor dem Verwaltungsgericht "Buerger gegen Verwaltung" fehlt dem oeffentlichen Verwaltungstraeger regelmaessig das Rechtsschutzbeduerfnis fuer eine Klage, da die Verwaltung ihre Ansprueche per Verwaltungsakt und Verwaltungsvollstreckung durchsetzen kann und daher kein Gerichtsurteil benoetigt.

    Keine Auskunft kann ich dazu geben, ob es auch Faelle gibt, in denen verschiedene Verwaltungstraeger gegeneinander vor dem Verwaltungsgericht antreten. Dazu muesste dir die VwGO Auskunft geben.

    Gruss
    Christoph

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Genau das wollte ich wissen; Danke owT

    Danke an euch beiden

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