Hallo Leute,
ich habe bisher ein Geschäft mit HP erstellen und sonstigen Internetdiensten betrieben.
Auf einer eigenen HP habe ich die Preise bekanntgegeben.
Und zwar Netto-Preise mit der Fußnote, dass die
gesetzlichen 16% Steuer dazugerechnet werden müssen.
Nun habe ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes erhalten der mich im Namen eines Mandanten (einer Internetfirma, die es seit Juni 2000 gibt)auffordert, dass ich entweder die Seite zu löschen habe, andernfalls ich eine Vertragsstrafe in Höhe von 10001,00 DM zu zahlen habe.
Die Angabe der Nettopreise sei ein Verstoß gegen § 3 UWG i.V.m. § 3 I 1 PangVO. Meine Preise seien irreführend im Sinne § 3 UWG.
Nun habe ich aber mit niemanden einen „Vertrag“, aus dem bei einer Nichterfüllung eine „Vertragsstrafe“ fällig wäre.
Ich habe mich nun mal umgeschaut, es gibt noch viele Anbieter, die Netto-Preise im Netz stehen haben.
Ich sehe meine Preisangaben nicht als unlauter, da ich ja darauf hinweise, dass sich die Preise zuzüglich 16 % Steuer verstehen.
Was ist von dem Brief zu halten ?