Preisliste Internetdienstanbieter

Hallo Leute,

ich habe bisher ein Geschäft mit HP erstellen und sonstigen Internetdiensten betrieben.
Auf einer eigenen HP habe ich die Preise bekanntgegeben.
Und zwar Netto-Preise mit der Fußnote, dass die
gesetzlichen 16% Steuer dazugerechnet werden müssen.
Nun habe ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes erhalten der mich im Namen eines Mandanten (einer Internetfirma, die es seit Juni 2000 gibt)auffordert, dass ich entweder die Seite zu löschen habe, andernfalls ich eine Vertragsstrafe in Höhe von 10001,00 DM zu zahlen habe.
Die Angabe der Nettopreise sei ein Verstoß gegen § 3 UWG i.V.m. § 3 I 1 PangVO. Meine Preise seien irreführend im Sinne § 3 UWG.
Nun habe ich aber mit niemanden einen „Vertrag“, aus dem bei einer Nichterfüllung eine „Vertragsstrafe“ fällig wäre.
Ich habe mich nun mal umgeschaut, es gibt noch viele Anbieter, die Netto-Preise im Netz stehen haben.
Ich sehe meine Preisangaben nicht als unlauter, da ich ja darauf hinweise, dass sich die Preise zuzüglich 16 % Steuer verstehen.
Was ist von dem Brief zu halten ?

Hallo Joachim,

die genaue Handhabung von Preisangaben im Internet kannst Du hier ausführlich nachlesen:

http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r55.html

Ich würde auf jeden Fall mal kurz einen Rechtsanwalt konsultieren und fragen, ob es genügt die Seite umzugestalten, oder ob das Verlangen sie offline zu nehmen berechtigt ist.

Gruss
Eve*

Hi Joachim,
zum löschen der Seite kann er Dich nicht zwingen. Was jedoch die Preise angeht hat er wahrscheinlich recht. Richtet sich Dein Angebot an Privatpersonen, müssen die Preise incl. Mwst angegeben sein. Privatpersonen ist es nicht zuzumuten den Endpreis auszurechnen. Richtet sich Dein Angebot erkennbar an Gewerbler, darfst Du mit Nettopreisen zzgl. Mwst. werben.

Das viele andere im Internet das so machen, macht es nicht richtiger, aber es sichert dem Anwalt eine leichte Einnahmequelle.
Den ganzen Ärger habe ich übrigens auch schon durchgestanden.

Tschüss
Merit