Ganz generell: Verstößt die Benutzung von Daten aus Zeitschriften gegen das Urheberrecht?
Beispiel:
Herr A sammelt seit ca. 25 Jahren die jährlichen Sonderausgaben von Sportzeitschriften zum Saisonstart der Fußball-Bundesliga. Diese Sonderausgaben sind gespickt mit Daten: Rückblick auf die letzte Saison, Spielergebnisse über mehrere Jahre, Spielerlisten der jeweiligen Mannschaften für die bevorstehende Saison.
Nun möchte Herr A eine eigene Web-Seite gestalten, auf der die personellen Veränderungen der Mannschaften über die o.g. 25 Jahre nachzulesen is: welcher Spieler war wann bei welchem Verein, wie sah die Mannschaftszusammensetzung in der Saison xx/yy aus, usw.
Verstößt die Benutzung der Daten aus den Zeitschriften gegen das Urheberrecht? Oder gelten die Daten als Allgemeingut und sind daher nicht geschützt?
Wo beginnt der Schutz bei Zeitschriftenartikeln? Nur wenn wörtlich zitiert wird?
Nun möchte Herr A eine eigene Web-Seite gestalten, auf der die
personellen Veränderungen der Mannschaften über die o.g. 25
Jahre nachzulesen is: welcher Spieler war wann bei welchem
Verein, wie sah die Mannschaftszusammensetzung in der Saison
xx/yy aus, usw.
hierbei handelt es sich einfach nur um Fakten. Auf die hat niemand ein Urheberrecht.
Wo beginnt der Schutz bei Zeitschriftenartikeln? Nur wenn
wörtlich zitiert wird?
Auch Zitate sind erlaubt und üblich. Einfach alles abschreiben sollte man allerdings nicht.
die „Rohdaten“ an sich sind nur dann geschützt, wenn sie bereits durch redaktionelle Bearbeitung anderer Daten entstanden sind. Davon würde ich hier nicht ausgehen. Anders sieht es mit auf Grund solcher Rohdaten erarbeiteten Auswertungen aus. D.h. wenn in den Zeitschriften eben nicht nur die Daten von wann bis wann ein bestimmter Spieler beim Verein war nachzulesen sind, sondern auch „durchschnittliche Vertragsdauern“ beim Verein/Spieler daraus berechnet worden sind, wird es mit dem Abschreiben gefährlich. Dann könnte im Einzelfall die Datenbankrichtlinie greifen. Und Datenbanken stehen eben unter Schutz.