GEZ-Gebühren wegen Autowerbung?

Folgendes habe ich erkannt: Wenn man Werbung des eigenen Unternehmens auf seinem persönlichen Privatauto anbringt, muss man dafür GEZ-Gebühren für die „gewerbliche Nutung“ dieses Autos zahlen. Soweit soklar!
Was aber, wenn man - als Privatperson - als Gegenleistugn für bessere Konditionen bei einem Unternhemen, dessen Werbung auf die Autotür, Heckscheibe o.ä. anbringen lässt, was dann? Ist man auch dann wegen einer „gewerbliche Nutung“ GEZ-pflichtig? … auch unanhängig ob man zu Hause schon entsprechende Geräte angemeldet hat? Das habe ich nämlich mal irgendwo aufgeschnappt, weiß aber nicht ob das so stimmt. Auf der GEZ-Seite habe ich diesbezügliche keine Infos gefunden. Wer weiß Rat bzw. wo ich einen entsprechenden Rat bekommen kann?
Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Wer
weiß Rat bzw. wo ich einen entsprechenden Rat bekommen kann?

Sag einfach Du seist ein Fan der Firma. Wir haben auch ein Changeling-Logo im Fenster kleben und kriegen keinen Cent dafür.

Grüße,

Anwar

hi,
wieso gez für werbung???

das sind doch rundfunk gebühren was hat werbung auf einem auto dann damit zu tun??
gruss behave

*Schmunzel*

hi,
wieso gez für werbung???

Also, ich bezahl die GEZ auch fast nur für Werbung.

:wink:

Horst

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Anwaren Echsen sind.

Hallo,

wieso gez für werbung???

das sind doch rundfunk gebühren was hat werbung auf einem auto
dann damit zu tun??

In den meisten Autos sind Radios eingebaut. Normalerweise fallen die bei Privatpersonen unter die normale GEZ-Anmeldung. Die Frage bezog sich darauf, ob der Wagen dann durch die Werbung zu einem Firmenwagen wird und daher extra bezahlt werden muss.

Grüße,

Anwar

hi,

lol, das stimmt, aber mittlerweile wird das fernsehen ja wieder, dmax und N24 sind erträglich lol

Hallo,

wieso gez für werbung???

Also, ich bezahl die GEZ auch fast nur für Werbung.

Also, ich bezahl die GEZ dafür, dass ich nicht nur Werbung bekomme.

Ich hab’ mal irgendwo sinngemäß gelesen:
Privatfernsehen und Ö-R-Fernsehen haben scheinbar die gleiche Funktion: uns zu unterhalten. Und finanziert wird das bei beiden durch Werbung, wobei das Ö-R-Fernsehen zusätzlich riesige Einnahmen durch die Gebühren hat.
In Wirklichkeit ist das Ö-R-Fernsehen etwas, das vom staatlichen Auftrag her Bildung und Unterhaltung bieten, das Privatfernsehen dagegen etwas, das Gewinne erwirtschaften soll. Das bedeutet: das Privatfernsehen hat keineswegs den Auftrag, uns zu unterhalten oder gar zu bilden. Im Gegenteil soll dies möglichst vermieden werden, um Werbung so teuer und umfangreich wie irgend möglich an den Zuschauer zu bringen. Unterhaltung hat ausschließlich den Zweck, dies zu ermöglichen. Es sind also keineswegs Spielfilme mit Werbepausen, sondern umgekehrt Werbung mit Spielfilmpausen, was uns da geboten wird.

Was man davon hält, muss jeder selber entscheiden.
Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hi Sanara,

lus´tig, wie man manches falsch verstehen kann *g*

Selbstverständlich kann die GEZ die Rundfunkgebühren nur bei Firmen-Kfz gesondert berechnen.
Ein Firmen-Kfz ist nicvht euin Kfz, das Werbung „spazierenfährt“, sondern dass au einen Gewerbeinhaber=Firma zugelassen ist.

Ich habe an meiner Karre auch ne „Ford“-Werbung stehen: Logo, Name, Modell – ist doch alles Werbung.
Damit gäbe es ja keine Privatwagen mehr *lach*

Wenn GEZ was will, wird sie es immer beim Halter versuchen. Wenn Halter keine Firma/Gewerbetreibender ist, gibts auch keinen Bescheid.

Private Meinung
Gruß
BJ

Folgendes habe ich erkannt: Wenn man Werbung des eigenen
Unternehmens auf seinem persönlichen Privatauto anbringt, muss
man dafür GEZ-Gebühren für die „gewerbliche Nutung“ dieses
Autos zahlen. Soweit soklar!

Seit wann muss man an die GEZ zahlen, wenn man Werbung auf sein Auto klebt??? Bist du sicher, dass du hier was richtig verstanden hast. Zahlen musst du, wenn du ein Radio im Auto hast - und nicht, wenn du auf deine Türe „Kauft beim Bäcker XY“ schreibt.

Gruß
Falke

Hallo,

lus´tig, wie man manches falsch verstehen kann *g*

Ja. Und manchmal fällt man selber drauf rein. *g*

Selbstverständlich kann die GEZ die Rundfunkgebühren nur bei
Firmen-Kfz gesondert berechnen.
Ein Firmen-Kfz ist nicvht euin Kfz, das Werbung
„spazierenfährt“, sondern dass au einen Gewerbeinhaber=Firma
zugelassen ist.

Falsch. Lies hier:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/in…

Das Problem besteht darin, wann genau das Fahrzeug nicht mehr ausschließlich privat genutzt wird.
Wenn man eine Homepage hat, braucht man z.B. ein Impressum, wenn sie gewerblichen Zwecken dient. Hier gilt, dass dazu keineswegs eine Gewinnabsicht dahinterstehen muss, nicht einmal überhaupt eine Einnahme. Es reicht die Dauerhaftigkeit.
Weil ich aber kein Anwalt bin, weiß ich nicht, ob das für die GEZ bei Autoradios auch so zu sehen ist.

Gruß
loderunner

Hallo,

also nun mal angenomme ich sei Hartz IV empfänger und von der GEZ befreit.
mein bester Kumpel oder sonst wer hat ne Firma, und fragt mich ob er mein auto mit werbung verziehren dürfe.
ich sage ja, als reinen freundschaftsdienst ohne jegliche gegenleistung.
muss ich dann wieder gez zahlen oider nicht?
gruss behave

Das Problem besteht darin, wann genau das Fahrzeug nicht mehr

ausschließlich privat genutzt wird.
Wenn man eine Homepage hat, braucht man z.B. ein Impressum,
wenn sie gewerblichen Zwecken dient. Hier gilt, dass dazu
keineswegs eine Gewinnabsicht dahinterstehen muss, nicht
einmal überhaupt eine Einnahme. Es reicht die Dauerhaftigkeit.
Weil ich aber kein Anwalt bin, weiß ich nicht, ob das für die
GEZ bei Autoradios auch so zu sehen ist.

Gruß
loderunner

Hi Loderunner,

Für jedes Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.

Aus deinem Link ist zu sehen, dass eine berufliche Nutzung Grundbedingung für die Gebührenerhebung ist.
Berufliche Nutzung ist aber weder die Fahrt zum Arbeitsplatz noch zurück. Die Nutzung geschieht währenddessen privat um den Beruf ausüben zu können.
Wenn das nicht so ist, mache ich meine Einkommenssteuererklärung sofort neu und setze den Weg von und zur Arbeit als Reisekosten ab… weil es ja eine brufliche Nutzung war. Das gibt dicke extra Kohle :wink:
Was meinst du, wie die sofort Kontra geben *lach*

Überleg doch mal wie folgt:
Wenn jeder Werbeaufkleber als berufliche Nutzung gesehen werden könnte, müssten ALLE Pkw-Besitze extzra zahlen.
Schau mal auf deinen Kennzeichenträger. Da ist i.d.R. Werbung von deinem Autohaus drauf = berufliche Nutzung? Du machst ja für die Werbung und zwar mit Namen und Telefonnummer/Adresse.

aber… du bist z.B. Rentner… wie bitte soll das dann eine berufliche Nutzung sein ? *lach*

Loderunner,
normalerweise bin ICH es , der alles nur negativ sieht und warnungen ausspricht :wink:

Gruß
BJ

Hallo,

Aus deinem Link ist zu sehen, dass eine berufliche Nutzung
Grundbedingung für die Gebührenerhebung ist.

Richtig.

Berufliche Nutzung ist aber weder die Fahrt zum Arbeitsplatz
noch zurück. Die Nutzung geschieht währenddessen privat um den
Beruf ausüben zu können.

Habe ich das irgendwo behauptet?

Meine Antwort bezog sich auf Deine Aussage:

Wenn GEZ was will, wird sie es immer beim Halter versuchen. Wenn
Halter keine Firma/Gewerbetreibender ist, gibts auch keinen
Bescheid.

Viele Vertreter benutzen ihr Privatfahrzeug für Firmenfahrten. Nicht für die Fahrt zur Arbeit, sondern für die Fahrt zum Kunden. Das ist definitiv keine private Nutzung. Und einige dieser Vertreter sind definitiv keine Gewerbetreibenden, sondern Angestellte der Firma.

Ebenso wie ein teilweise privat, teilweise beruflich genutzter PC zu hause (Heimarbeit) GEZ-pflichtig ist, ist es auch das Auto, was für Dienstfahrten verwendet wird.

Dass ich mir nicht sicher bin, wo die Grenze ist, habe ich bereits geschrieben.

Gruß
loderunner

Hi Loderunner,

ich wollte das ja auch damit ausdrücken. Berufliche Nutzung ? Ok dann zahlen.

Aber eine Firmenwerbung ist ja noch keine solche Nutzung.
Und ob ein „Vertreter“ sein Kfz auch beruflich für seinen Boss benutzt… soweit ist die Vernetzung noch nicht fortgeschritten… zum Glück.
Die GEZ wird also nur den Haltrer ermitteln… und nicht für wen der arbeitet usw…

Sobald die GEZ mit dem Finanzamt zusammenarbeitet wird es eng. Spätestens mit der Reisekostenabrechnung würde beruflich emutzte Privatwagen auffliegen :wink:

Gruß
BJ