Gewährleistung nach Garantieablauf

Frage an die Rechtsgelehrten:
In einem fiktiven Fall wird ein bestimmtes Bauteil eines KFZ innerhalb der Garantiezeit mehrfach wegen Defekt getauscht. Die Ursache und das Bauteil sind immer gleich. Nach Ablauf der Garantiezeit fällt das gleiche Bauteil wegen gleicher Ursache erneut aus. Alle 3 Ausfälle liegen innerhalb 13 Monate. Hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Reparatur aufgrund der Vorgeschichte oder muß er diesen Schaden aufgrund der abgelaufenen Garantie voll zahlen. Thema Kulanz spielt hier keine Rolle.
Vielen Dank für die Meinungen
MfG
Michael

Hi Michael,
Folgendes spiegelt jetzt nur meine eigene Meinugn dar (nötiger Passus um Missverständnisse zu vermeiden)…

Die Garantie interessiert nicht. Es geht zunächst um Gewährleistung, da diese 24 Monate beträgt.
Ein 3-maliger Ausfall ist schon ein Beweis, dass da ein versteckter Mangel (BGB § 434)vorliegt, der immer noch nciht behoben ist.
Für das ersetzte Bauteil muss gesondert „gewährleistet“ werden.
Also nix mit
„heute ersetzt, morgen Zeit zuende, übermorgen kaputt = Pech gehabt ätschibäätsch“

Ich meine, dass ein anderer Fehler vorliegt, der das Bauteil immer wieder beschädigt.
Vielleicht sollte man sich mal Gedanken machen , ob man nicht einen „Fachmann“ ranlassen sollte… der bisherige Handwerker hat wohl nicht genügend Kenntnisse.
Darauf sollte man natürlich den aktuellen „Handwerker“ vorher drauf aufmerksam machen, da dieser die Kosten zu ersetzen hätte.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Kannst duie §§ hier nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/

Gruß
BJ

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