Hallo,
ich finde es dennoch befremdlich, das ein gegenstand nach
ablauf der garantiezeit dann so gut wie nichts mehr wert sein soll.
Das stimmt auch nicht. Es kommt auf die normale Nutzungsdauer an. Mit der Garantiezeit kann das ja schon deshalb nicht zusammenhängen, weil es für viele Dinge überhaupt keine Garantie gibt. Und mit der Gewährleistungsfrist auch nicht, weil die sich zum einen auf Mängel beim Kauf bezieht und zum zweiten unabhängig vom Gegenstand ist.
gerät kaufen und das beste hoffen und wenns früher
unverschuldet kaputt ist, pech für den kunden - will er ein
gleiches gerät, muss er draufzahlen…
Die Gewährleistung hat nichts mit Verschulden zu tun. Sie beziehen sich ausschließlich auf Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden sind. Es geht keinesfalls um eine Mindestlebensdauer.
Und die Garantiebedingungen sind individuell vom Garantiegeber bestimmbar.
ich selbst habe sowas ja noch nie erlebt. in zukunft würde ich
wohl vor dem kauf sicherheitshalber fragen wie in jenem
geschäft solche fälle gehandhabt werden. mehr kann man wohl
nicht tun.
Doch. Man könnte z.B. Qualitätsprodukte kaufen.
Erneut 2 Jahre Garantie ist nicht. Irgendwann ist die
Fahnenstange am Ende.
ich weiss nun nicht ob ich mich hier fehl ausgedrückt habe -
wenn jemand ein austauschgerät bekommt - nagelneu - egal ob
nun in restwerthöhe des „alten“ defekten gerätes oder aber man
legt was drauf - in beiden fällen wäre das gerät ja nagelneu und
bedeutet dies nicht eigentlich, es ist ein neuer kauf?
Wenn Du das alte zurückgibst und ein neues kaufst hast Du selbstverständlich die gleichen Rechte wie beim alleinigen Kauf des neuen Gerätes.
Wenn dagegen das defekte Gerät gegen ein neues ausgetauscht wird, entspricht das einer Mängelbeseitigung und es gibt keine neue Gewährleistungfrist. Dass sich dadurch die Garantie verlängert, habe ich noch nie gehört, könnte sich aber aus den Garantiebestimmungen ergeben, wenn das da so steht.
jedenfalls, wieso soll da die garantiezeit genommen werden die
zum anderen gerät gehört, welches ja kaputt ist?
das kapier ich nicht .-(
Die Garantie ist eine Leistung vom Hersteller, um seine Artikel besser zu verkaufen. Was da drinsteht, ist vom Hersteller so festgelegt. Falls da drinsteht, dass es bei Defekt eine neues Gerät gibt, ist das eben so. Wenn da drinsteht, dass es dann eine Erweiterung der Garantie gibt, ist das eben auch so. Wenn da drinsteht, dass es Garantie für zwei Jahre ab Kauf gibt, gilt eben das. Und Kauf und Ersatzlieferung ist eben nicht das gleiche.
Btw., um es noch komplizierter zu machen: wenn ein Gerät im Rahmen eines Garantiefalles durch ein neues (oder ein Austauschgerät) ersezt wird, hat man keine Gewährleistung mehr. Ist aber auch logisch, denn der Händler (der für die Gewährleistung grade stehen muss) hat das Ersatzgerät ja gar nicht verkauft, sondern nur das Original. Und muss infolgedessen auch nur für das Original gewährleisten. Außerdem gilt die Gewährleistungspflicht nur für Mängel dieses Gerätes, die bereits beim Kauf vorliegen. Und nicht für Mängel irgendeines Gerätes.
Ein wenig klarer wird es vielleicht nach Studium der FAQ:1152.
Gruß
loderunner (ianal)