wenn man heutzutage eine Rechnung bekommt, die inhaltlich falsch ist (z.Bsp. der falsche Preis), dann gehen die meisten Firmen her und schicken eine Gutschrift.
Wenn heute auf einer Gehaltsabrechnung irgendwas drauf ist (z.B. ein Personalverkauf, der nicht getätigt wurde), dann geht die Personalabteilung her und macht im Folgemonat eine Gutschrift.
Ich meine, ganz früher mal gelernt zu haben, dass wenn man eine falsche Rechnung bekommt, der Rechnungsteller diese zu korrigieren hat. Also keine Gutschrift sondern eine korrekte Rechnung mit z.B. dem vereinbarten Preis.
Wie verhält sich sowas ? Auch z.B mit der Gehaltsabrechung ?
wenn man heutzutage eine Rechnung bekommt, die inhaltlich
falsch ist (z.Bsp. der falsche Preis), dann gehen die meisten
Firmen her und schicken eine Gutschrift.
Das wird heute üblicherwis so gemacht, weil es einfacher ist. Im Endfeffekt zählt nur, was rauskommt und was du zu zahlen hast.
Wenn du aber durch deren Fehler schon zuviel bezahlt hast, kannst du dein Geld zurück verlangen. War ja eine unberechtigte Forderung.
Wenn heute auf einer Gehaltsabrechnung irgendwas drauf ist
(z.B. ein Personalverkauf, der nicht getätigt wurde), dann
geht die Personalabteilung her und macht im Folgemonat eine
Gutschrift.
Hat den gleichen Grund. Ist vorrangig erst einmal Buchhaltung. Ab einem gewissen zeitpunkt ist es auch kaum mehr machbar wenn man dazu alle Sozialbeiträge/Steueranmeldungen usw. noch einmal machen muss.
(Korrektur Abrechnung x, Korrektur der Korrektur der Korrektur der Abrechnung des Herrn x)
Ich meine, ganz früher mal gelernt zu haben, dass wenn man
eine falsche Rechnung bekommt, der Rechnungsteller diese zu
korrigieren hat. Also keine Gutschrift sondern eine korrekte
Rechnung mit z.B. dem vereinbarten Preis.
Wenn man die Rehnung z.B. als Garantienachweis oder Belege für Behlörden braucht, sollte man auf Neuerstellung Wert legen. Ansonsten sehe ich es wie schon gesagt: Was raukommt wird bezahlt. Und wenn die gutschrift nicht kommt, zahle ich solange nicht bis die Gutschrift nicht da ist. Das vermeidet Chaos in deren Buchhaltung und schont meinen Geldbeutel.
Ich meine, ganz früher mal gelernt zu haben, dass wenn man
eine falsche Rechnung bekommt, der Rechnungsteller diese zu
korrigieren hat. Also keine Gutschrift sondern eine korrekte
Rechnung mit z.B. dem vereinbarten Preis.
Wie verhält sich sowas ? Auch z.B mit der Gehaltsabrechung ?
Hallo,
bei der Gehaltsabrechnung gibt es dann eine Korrekturberechnung.
Wie mein Vorredner schon sagte, hängt es insgesamt mit der Buchhaltung zusammen. Denn sämtliche Belege wirken sich auf die ganzen Zahlungsanweisungen Steuern-Sozialabgaben-usw. aus. Und die erste (unkorrekte) Zahlung ist ja erstmal so erfolgt. Wird daher dann (vermutlich der Einfachheit halber) einfach beim nächsten Mal als Korrekturrechnung berücksichtigt.
„Gehaltsabrechnung“ ist m.M. nach aber auch keine normale „Rechnung“, auch wenn dieses Wort in jenem Wort vorkommt, sondern eigentlich ein Zahlungsnachweis.
Das wird heute üblicherwis so gemacht, weil es einfacher ist.
Im Endfeffekt zählt nur, was rauskommt und was du zu zahlen
hast.
Schon klar, dass es einfacher ist. Was ist aber rein rechtlich. Kann man die korrekte Erstellung einer fehlerhaften Rechnung verlangen, oder muss man sich mit Gutschriften zufrieden geben ? Es besteht ja die Möglichkeit, dass die Rechnung nicht nur für die Ablage ist, sondern z.B. ans Finanzamt eingereicht wird…
Hat den gleichen Grund. Ist vorrangig erst einmal Buchhaltung.
Ab einem gewissen zeitpunkt ist es auch kaum mehr machbar wenn
man dazu alle Sozialbeiträge/Steueranmeldungen usw. noch
einmal machen muss.
Kontruierter Fall: Man benötigt die Gehaltsabrechnung z.B. für Unterhaltsansprüche, ALG usw. Es ist aber z.B. fälschlicherweise der Kauf eines Luxusartikels über Gehalt darauf vermerkt. Kann man eine korrekte Gehaltsabrechnung verlangen ?
Schon klar, dass es einfacher ist. Was ist aber rein
rechtlich. Kann man die korrekte Erstellung einer fehlerhaften
Rechnung verlangen, oder muss man sich mit Gutschriften
zufrieden geben ? Es besteht ja die Möglichkeit, dass die
Rechnung nicht nur für die Ablage ist, sondern z.B. ans
Finanzamt eingereicht wird…
Hat den gleichen Grund. Ist vorrangig erst einmal Buchhaltung.
Ab einem gewissen zeitpunkt ist es auch kaum mehr machbar wenn
man dazu alle Sozialbeiträge/Steueranmeldungen usw. noch
einmal machen muss.
Kontruierter Fall: Man benötigt die Gehaltsabrechnung z.B. für
Unterhaltsansprüche, ALG usw. Es ist aber z.B.
fälschlicherweise der Kauf eines Luxusartikels über Gehalt
darauf vermerkt. Kann man eine korrekte Gehaltsabrechnung
verlangen ?
Danke und Grüßle
Elton
Hi Elton,
wie ich schon ansprach: Ich würde in diesen beiden Fällen auf erneuter Rechnungsstellung/Abrechnung bestehen.
Das sind ja auch nachvollziehbare Gründe durch die man sonst evtl. Nachteile hätte. Das sieht ja jeder ein und es sollte auch bei den „anderen“ entsprechende Einsicht herrschen.
Es gibt aber viele Leute, die einfach nur eine neu Rechnung haben wollen, weil sie es nicht begreifen (wollen) dass es für sie keinen Nachteil ist, eine Gutschrift zu erhalten… und dann sowieso nur den korrekten Betrag bezuahlen müssen.
Kontruierter Fall: Man benötigt die Gehaltsabrechnung z.B. für
Unterhaltsansprüche, ALG usw. Es ist aber z.B.
fälschlicherweise der Kauf eines Luxusartikels über Gehalt
darauf vermerkt. Kann man eine korrekte Gehaltsabrechnung
verlangen ?
das ist gar nicht sooo konstruiert. In solchen Fällen (z.B. auch für Kreditantrag bei Banken) erhält man auf Wunsch eine korrekte extra ausgefertigte Gehaltsberechnung.
Das habe ich schon mehrmals machen lassen.