Bahn fahren 'ohne gültige Fahrkarte' auf Teilstrec

Hallo!

Möglich dass es das Thema schon mal gab, aber ich bin gerade ziemlich ko (auch wegen einem bestimmten „Erlebnis“ eben), und bin so schnell nicht fündig geworden. Ich hoffe, ich halte die Formalitäten mit dem Post ein (allerdings bin ich gerade wirklich kaputt)

Also, folgende Situation:
Jemand fährt aufgrund der auf einer bestimmten Strecke besonders hohen Preise nicht die ganze Strecke mit der Bahn, sondern nur eine tarifzonentechnisch günstige Teilstrecke (und den Rest z.B. mit dem Rad).
Jetzt passiert es der Person (ob aus Müdigkeit oder welchen Gründen auch immer), dass sie die eingelöste Zielstation verpasst und somit nicht rechtzeitig aussteigt. Die Person wird von den Kontrollettis aufgegriffen, ihr wird mitgeteilt dass der Zug schon an der entsprechenden Station vorbei ist; ihr wird daraufhin „Erschleichen von Leistungen“ unterstellt (und vermutlich, aber man weiß es nicht, wird dabei versucht die Person einzuschüchtern und kleinzumachen, weil das bei der Bahn wohl so üblich ist)
Ich habe jetzt mal den entsprechenden Paragraphen gelesen, und Vorraussetzung scheint mir für diesen Tatbestand eindeutig der Vorsatz zu sein, der der Person einfach unterstellt wird (obwohl ja, nehmen wir mal an, ein Fahrschein vorhanden ist, es nur um wenige Stationen und somit einen geringen Betrag geht und die Person ausdrücklich bereit ist, diesen Differenzbetrag nachzuahlen)
Die Person wird schließlich genötigt ihre Personalien herauszugeben und auf die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, hingewiesen.
(Also im Prinzip ein Fall wie viele andere auch bei der „serviceorientierten“ Bahn…)

Ich wüsste jetzt gerne mal, wie es da rechtlich aussieht.
Hier heißt es an den Zügen immer so schön: „Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte“ - dem ist die Person offenbar ja auch nachgekommen. Dass die Fahrkarte zuletzt nicht mehr gültig war mag sein, aber wieso die Bahn (bzw. Verkehrsverbünde) die Leute in solchen Fällen (und wegen solcher Lapalien) behandeln muss wie Schwerverbrecher verstehe ich nicht, und ich habe auch meine Zweifel ob die angewandten Methoden hier gerechtfertigt sind. (Ok, kann man eh nicht mehr beweisen schätze ich, aber meinem laienhaften Empfinden nach könnte das durchaus Nötigung sein)

Deshalb mal zu dem, was die Person unternehmen kann, um wenigstens das erhöhte Beförderungsentgelt abzuwehren.
Kann die Bahn überhaupt die Zahlung verlangen, obwohl der Tatbestand (bedingt Vorsatz) nicht mal beweisbar, sondern nur unterstellt ist?
(Im Nachhinein denkt sich die Person vielleicht, sie hätte ruhig die Bahnpolizei kommen lassen können; eine Anklage würde vermutlich kaum erhoben, und wenn doch, ist die Schuldfrage wohl nicht zu klären…)

Wie kann die Person das Fälligwerden der Zahlung verhindern? Ist sie hier etwa auf Kulanz seitens der Bahn angewiesen?
Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Bahn nicht auf die Zahlung verzichtet, die Person sie aber nicht leistet?
(Vermutlich hat sie in nächster Zeit, wenn überhaupt noch mal, schon allein wegen der Behandlung ohnehin keine Lust mehr auf Bahnfahren…)

(Wie gesagt, ich hoffe das entspricht den „Formalitäten“ hier, war schon länger nicht mehr hier und damals klang das glaube ich noch etwas lockerer alles…)

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe bei dieser hypothetischen Frage!
(Die Person fände das Ganze wohl ziemlich dreist und wäre einigermaßen verärgert, auch wenn solche Ereignisse ja nicht die ersten und einzigen in der Geschichte sind :-/)

Die Person wird schließlich […] auf die Möglichkeit, Widerspruch
einzulegen, hingewiesen.

Deshalb mal zu dem, was die Person unternehmen kann, um
wenigstens das erhöhte Beförderungsentgelt abzuwehren.

Widerspruch einlegen und diesen sachlich begründen.

Kann die Bahn überhaupt die Zahlung verlangen, obwohl der
Tatbestand (bedingt Vorsatz) nicht mal beweisbar, sondern nur
unterstellt ist?

Die Beweispflicht liegt bei Person, die ohne entspr. Entgelt Leistungen der Bahn - wenn auch ungewollt - in Anspruch genommen hat.

(Im Nachhinein denkt sich die Person vielleicht, sie hätte
ruhig die Bahnpolizei kommen lassen können; eine Anklage würde
vermutlich kaum erhoben, und wenn doch, ist die Schuldfrage
wohl nicht zu klären…)

Eine Schuldfrage ist völlig unerheblich, da hier keine Anzeige wegen Erschleichung einer Leistung erstattet wurde, vielmehr gemäß den Beförderungsbedingungen ganz korrekt ein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert wurde.

Wie kann die Person das Fälligwerden der Zahlung verhindern?
Ist sie hier etwa auf Kulanz seitens der Bahn angewiesen?

Ja.

Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Bahn nicht auf die
Zahlung verzichtet, die Person sie aber nicht leistet?

Mahnung, Einschaltung eines Inkassobüros, möglicherweise Anzeige wg. Leistungserschleichung.

(Die Person fände das Ganze wohl ziemlich dreist und wäre
einigermaßen verärgert, auch wenn solche Ereignisse ja nicht
die ersten und einzigen in der Geschichte sind :-/)

Die Person, hätte formulieren können: Ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt auch dann fällig, wenn jemand zwar selbstverschuldet, aber ungewollt die Beförderungsleistung in Anspruch genommen hat?

Ein solche Abstraktion hätte auch unerfreuliche Diskussionen mit den Kontrolleuren vermeiden geholfen.

IANAL
Schorsch

Ok, bevor ich da noch mal genauer nachfrage brennt mir gerade noch was anderes unter den Nägeln.
Wie die Kontrolleure oftmals mit den Leuten umgehen, ich komme da einfach nicht drüber hinweg, das kann doch eigentlich nicht wahr sein denke ich mir, ich komme mir vor wie… ich weiß auch nicht wo, wenn ich sowas mitbekomme. Jedenfalls nicht wie in einem freien Land mit Gesetzen, die auch für Personal der Bahn gelten. Die treten auf z.T., als stünden sie über allem, halten sich wohl für die Polizei, und auch bei der ginge das eindeutig zu weit, gerade wenn der Bösewicht nicht gerade mehrere Menschen auf dem Gewissen hat oder einen Menschen in Gefangenschaft hat o.ä. (Wohlgemerkt, eine strafbare Handlung hat die Person in dem hypothetischen Fall erst dann begangen, wenn ein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat und der Vorsatz mehr oder weniger bewiesen ist! Aber die Bahn hat offenbar ihre eigene Exekutive, die praktischerweise auch noch die Judikative in sich vereint, als wäre der Bahnsteig ein eigener Staat, und nicht gerade ein Zimperlicher…)

Was hier doch offensichtlich (immer wieder) läuft ist, dass die „Übeltäter“ so eingeschüchtert und psychichsch „fertig gemacht“ werden, dass sie nie wieder auf die Idee kommen, ihre „Tat“ zu wiederholen, und in Zukunft mit Angst Bahn fahren (gerade in Fällen, in denen KEINE vörsätzliche Handlung, sondern ein Versehen aus Unkenntnis oder was auch immer vorliegt!)
Vörsätzlich schwarz fahren könnte man ja einfach lassen - was offenbar ja auch Zweck von solchen Angriffen ist; selbst Leute die vorher noch nie schwarz gefahren sind sollen ja auch NIE im Traum nur wagen allein auf den Gedanken zu kommen, irgendetwas in der Hinsicht…
Auch bei echten Schwarzfahrern halte ich das für äußerst fragwürdig, und wie solche Übergriffe juristisch zu rechtfertigen sind wäre ich doch mal sehr gespannt! - Natürlich, wenn jemand tatsächlich schwarz fährt, kann die Bahn das erhöhte Beförderungsentgeld verlangen, und wenn sie denn meint, auch Anzeige erstatten. Aber damit scheint es ja nicht genug zu sein. Mein Eindruck ist, dass man sich hier z.T. SEHR weit aus dem Fenster lehnt.

Welche Tatbestände da in Frage kommen könnten (außer evtl. Nötigung) weiß ich nicht, aber psychisch gleicht das einem Horrortrip, das ist zwar keine physische Gewaltanwendung, aber psychische/seelische, und das ist in meinen Augen, nur weil schwerer zu fassen und zu ahnden, kein bisschen besser!!
Man hat doch das Gefühl, auf Gedei und Verderb in der Gewalt dieser Leute zu sein, und wenn man nicht tut was von einem verlangt wird…, das ganze Auftreten, Androhung von nicht unbedingt wahren Tatsachen, systematische Einschüchterung, wenn der Betreffende nicht tut was von ihm verlangt wird (was er faktisch nicht muss, der Polizei müsste er seine Personalien nennen, aber teilweise klingt das so, als würde man die Nacht auf dem Revier verbringen, oder gleich eingesperrt werden, wenn die erst mal da ist)
Für mich ist das ziemlich klarer Psychoterror, das kann doch nicht sein, hat noch nie jemand versucht der Bahn einen anständigen Umgang mit ihren Kunden „beizubringen“, wenn sie selbst offenbar nicht dazu imstande sind?
Ich denke schon, dass das - nicht immer, in manchen Fällen aber schon - prinzipiell auch strafrechtliche Relevanz, und zwar bezüglich der Kontrolleure!, hat bzw. hätte.

Ich persönlich werde mir jedenfalls sehr genau überlegen, ob ich in Zukunft jemals noch ein Vertargsverhältnis (und damit meine Einwilligung zu solchem Methoden) mit der Bahn wünsche. Ich halte das für absolut untragbar, und das ist (mehr oder weniger ausgeprägt) Alltag! (Und nicht immer halte ich „unerfreuliche Diskussionen“ für eine angemessene Beschreibung)
Als ob es v.a. nicht auch anders ginge! (Allerdings dann natürlich ohne die offenbar gewollte totale Einschüchterung als „Präventionsmaßnahme“)

Falls mir jemand dazu was schreiben mag, wäre prima.
Komme da gerade wirklich nicht drüber weg, was manchen da so alles widerfährt. (Sofern man es denn überhaupt mitbekommt)

Also zu dieser „Böse Kontrolleure und arme arme Schwarzfahrer“ Thematik kann ich nur folgendes sagen:

Ich bin in meinem Leben 3 oder 4 mal beim Schwarzfahren erwischt worden, habe es zugegeben und alles lief höflich und problemlos ab.

Regelmäßig kriege ich aber mit, dass ganz offensichtlich ohne gültigen Fahrschein beförderte Fahrgäste es einfach nicht akzeptieren, dass sie erwischt wurden, anfangen den Kontrolleur vollzulabern und dann auch noch unfreundlich werden. Dass diese dann auch nicht allerhöflichst bleiben, kann ich gut verstehen.

Und wenn ich den Eingangsbeitrag lese (waren ja nur ein paar Stationen, war ja kein Vorsatz), dann stell ich mir das ehrlich gesagt genauso vor.
Es war aber nunmal eine ganz klare Schwarzfahrt, man ist erwischt worden, so what!? Und hinterher sind die Kontrolleure die Bösen.

Sorry!
Dea

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Mir ist das jetzt auch schon zwei Mal passiert. Allerdings auf dem platten Land, die Fahrt zum nächsten Bahnhof dauert noch 10 min. Hier ist es vermutlich recht unwahrscheinlich, dass man das tatsächlich mit Absicht macht. Insofern wurde es immer mit einem gewissen Maß an Mitgefühl abgetan (ist auch total doof, ich muss entweder eine 3/4 Stunde warten, bis der nächste Zug zurück fährt, oder etwa 20 min, bis jemand mich per Auto abholt, und u. U. muss ich zurück zu dem verpassten Bahnhof wegen des dort abgestellten Autos).

Allerdings ist mir schon aufgefallen, dass das Personal manchmal sehr unfreundlich ist und Jugendlichen oder jungen Erwachsenen recht leichtfertig etwas unterstellt wird. Ich habe mich früher hin und wieder mit den Ticket-Automaten an den Dorfbahnhöfen rumgeärgert:

  1. gibt nur Münzen zurück und wechselt daher nur bis zum nächst größeren Schein, wollte 5 Euro bezahlen und hatte nur einen 20-Euro-Schein
  2. manchmal bleiben die Münzen hängen und werden nicht gezählt, dann muss man abbrechen und den gesamten Prozess wiederholen, was ewig dauert, bis dann schließlich der Zug einfährt und ich ohne Ticket zum Zug renne
  3. Automat steht im Freien ohne Regenschutz und erkennt feuchte Scheine nicht mehr, wenn’s in Strömen regnet, hat man keine Chance, den Schein in den Automaten zu kriegen

Bei diesen Problemen sendet der Automat keinen Fehlerbericht zur Zentrale und für den Zugbegleiter ist der Automat in Betrieb, also gibt es aus seiner Sicht keinen Grund, ohne Ticket den Zug zu besteigen. In der Anfangszeit wussten die Leute nicht mal, dass es diese Wechselbeschränkung gibt. Da wurde mir unterstellt, ich würde versuchen zu betrügen. Und dann wurde gesagt, ich solle halt gefälligst immer mit passenden Scheinen unterwegs sein. Tja, leider hält der Geldausgabeautomat nichts davon.

Tja, und bei Punkt 2 und Punkt 3 wurde mir sowieso nicht geglaubt, zumal mir das auch schon in Kombination passiert ist. Wollte bei Nieselregen 5,70 bezahlen, übergebe erst einen 5-Euro-schein und werfe dann 70 Cent in Münzen ein, bleiben hängen und werden nicht gezählt. Abbruch. Dieses Mal andersrum: erst die Münzen (die wurden dann auch ordentlich gezählt) und dann den Schein, der war leicht feucht und wurde nicht mehr erkannt und wieder ausgespuckt.

Saß ich im Hosenanzug im Zug, stieg aus Sicht der Zugbegleiter meine Glaubwürdigkeit enorm, und inzwischen bin ich wohl einfach zu erwachsen, da wird mir sowieso geglaubt.

Allerdings wurde ich nie zu dem erhöhten Beförderungsentgelt aufgefordert. Lediglich den Aufpreis zum Lösen des Tickets im Zug musste ich bezahlen. Fand ich natürlich auch nicht nett, kann ja nix dafür, dass der Automat eine Fehlkonstruktion ist, aber die unhöfliche Behandlung empfand ich definitiv als Zumutung.

Bis denne
Schnoof

Huhu!

Ich habe jetzt mal den entsprechenden Paragraphen gelesen, und
Vorraussetzung scheint mir für diesen Tatbestand eindeutig der
Vorsatz zu sein,

Rrrrrichtig, § 15 StGB.

der der Person einfach unterstellt wird
(obwohl ja, nehmen wir mal an, ein Fahrschein vorhanden ist,
es nur um wenige Stationen und somit einen geringen Betrag
geht und die Person ausdrücklich bereit ist, diesen
Differenzbetrag nachzuahlen)

Da ist jetzt leider kein einziges Argument dabei, das gegen Vorsatz spricht. Vorsatz ist die bewußte und willensgetragene Tatbestandsverwirklichung. Und wenn „wenige Stationen“ sogar „mehr als eine Station“ bedeutet, wird kein Gericht der Welt den Vorsatz verneinen.

Hier heißt es an den Zügen immer so schön: „Einstieg nur mit
gültiger Fahrkarte“ - dem ist die Person offenbar ja auch
nachgekommen.

Das bedeutet logischerweise auch: Nachlösen im Zug, wie früher, ist nicht mehr.

Kann die Bahn überhaupt die Zahlung verlangen, obwohl der
Tatbestand (bedingt Vorsatz) nicht mal beweisbar, sondern nur
unterstellt ist?

Der Tatbestand, um den es geht, lautet sinngemäß: Wer keine Fahrkarte hat, zahlt 40 Euro. Von Vorsatz steht da nichts. Das ist auch kein Gesetz, sondern Bestandteil des Beförderungsvertrages. Daher kann die Bahn das Geld verlangen.

(Im Nachhinein denkt sich die Person vielleicht, sie hätte
ruhig die Bahnpolizei kommen lassen können; eine Anklage würde
vermutlich kaum erhoben, und wenn doch, ist die Schuldfrage
wohl nicht zu klären…)

Wie ich oben schon schrieb: In der Theorie mag man Fälle konstruieren, in denen wirklich der Vorsatz ausgeschlosen ist. In der Praxis fragen Richter nur, ob man sie für dumm verkaufen wolle.

Wie kann die Person das Fälligwerden der Zahlung verhindern?

An der richtigen Station aussteigen!

Ist sie hier etwa auf Kulanz seitens der Bahn angewiesen?

Die Bahn macht ihre Millionenumsätze damit, dass Millionen Leute kleine Beträge zahlen. Da ist für „Lappalien“ und „Kulanz“ wenig Raum.

Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Bahn nicht auf die
Zahlung verzichtet, die Person sie aber nicht leistet?

Die Bahn besorgt sich einen Titel und vollstreckt ihn.

Ein schönes Schlusswort. Die Welt ist nun mal abgrundtief schlecht.

Hallo,

wenn ich das hier schon lese…:

Jemand fährt aufgrund der auf einer bestimmten Strecke
besonders hohen Preise nicht die ganze Strecke mit der Bahn,
sondern nur eine tarifzonentechnisch günstige Teilstrecke (und
den Rest z.B. mit dem Rad).

Kannst du mir mal ein Restaurant nennen,wo du nur das Gemüse bezahlen kannst,wenn du ein komplettes Menü verzehrst???
Falls es dir noch nicht aufgegangen ist…
Alles im Leben kostet etwas…
NUR weil der ÖPNV nicht immer so kontrolliert wird wie dein Einkauf im Supermarkt…entbindet dich das noch lange nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes…
Oder gehst du auch nach Edeka und futterst dort eine Packung Chips an nach dem Motto „ich habe ja nur Hunger auf 50 Gramm“…

Kannst du mir mal ein Restaurant nennen,wo du nur das Gemüse
bezahlen kannst,wenn du ein komplettes Menü verzehrst???
[…]

Was hat dein Vergleich denn mit der Bahn zu tun?
Wenn ein Restaurant (um bei deinem schon nicht mehr hinkendem, sondern beinamputiertem Verlgeich zu bleiben) mir anbietet, Sättigungsbeilage und Fleisch extra zu bezahlen, beides zusammen aber teuerer ist… zahl ich doch beides extra :smile:

natürlich gibt es „Teilstrecken“.

Wenn ich von einer Ostseehansestadt an eine Elbhansestadt mit der Bahn fahre zahle ich den Betrag X.
Fahre ich hingegen mit dem ÖPNV der Elbhansestadt bis an dessen grenze, und von da aus bis zur Ostseehansestadt (im selben zug wohlgemerkt, ohne umsteigen), Zahle ich einmal den Betrag Y für öpnv und einmal Z für Bahn.
X > Y+Z

unabhängig davon ist es natürlich in strengem sinne schwarzfahren. Person war auf dem Streckenabschnitt ohne gültiges Ticket unterwegs.
Dass der Verkehrsträger da aber schwarzfahren unterstellt, liegt nahe :smile:
Für nette Worte isses jetzt eh zu spät - daher hilft nur das Hoffen auf Kulanz seitens der Bahn (womit ich persönlich gute Erfahrungen gemacht habe).
Ein netter Brief hat mich trotz diverser unhöflicher Auseinandersetzungen mit dem mitreisenden Personal
(„Wenn sie mir nicht sofort ihre Personalien geben, hole ich den BGS. Die sitzen auch im Zug! *keif*“ - „Ich bitte darum :smile:“)
habe ich bisher immer noch eine Entschuldigung + Gutschein + Löschung des Vorgangs bekommen. Wobei ich sagen muss, dass es niemals eindeutig mein verschulden war, dass es zu so unschönen Szenen kam…

es gibt überall menschen, die unfreundlich sind oder nen 16h-tag hinter sich haben/mitm falschen bein aufgestanden sind.
Aber es gibt auch sehr nettes Personal bei der Bahn - die auch mal ein Auge zudrücken.
ich mag die bahn - auch weil man hemmungslos bescheissen kann, wenn man das System kennt ^^

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Man könnte fast meinen, du arbeitest bei der Bahn, dass dir das nicht passt. Vielleicht kannst du es dir auch nur nicht vorstellen (zugegeben, weitverbreitet ist es wohl nicht), oder meine Formulierung war missverständlich.
Jedenfalls ist es sicher nicht verboten, zu Hause mit dem Rad loszufahren, im Bahnhof der nächsten Tarifzone einzusteigen (mit entsprechender Fahrkarte wohlgemerkt), und an der letzten Station einer anderen Tarifzone auszusteigen.
Wenn du genug Geld hast und es dir nichts ausmacht, für eine oder zwei Stationen mehr den doppelten Preis zu bezahlen (das ist eben leider ein ungünstiger Fall, der die Bahn allerdings wohl weniger stört), dann steht dir das natürlich frei.
Andere Menschen haben aber evtl. weniger Geld als du, und die Bahn langt nun mal (gerade auf dieser Strecke) ordentlich zu, v.a. bei Hin- und Rückfahrt, aber sich eine Zeitkarte noch nicht lohnt, oder auch andere Ermäßigungen nicht vorhanden oder sinnvoll sind. Aus anderen Verkehrsverbünden anderswo in Deutschland habe ich ermäßigungstechnisch (für solche gelegentlichen Fahrer) auch schon ganz anderes mitbekommen, aber hier kann oder will man soetwas offenbar nicht umsetzen.

Nun. Jedenfalls dürftest du, nur weil dir etwas unplausibel erscheint, nicht einfach davon ausgehen, dass es unwahr/konstruiert ist. Das wird schon oft genug so gemacht (z.B. bei der Bahn), das musst du nicht auch noch tun. Fakt ist: Weder kann in so einem Fall die Schuld bewiesen werden, noch die Unschuld. Wenn man es sich aber so leicht macht wie du, nimmt man es bewusst in Kauf, Menschen Unrecht zu tun. Dafür verdient sich bei mir niemand besondere Achtung.
Und im Fall der Bahn dürfte der Schaden durch verprellte Kunden auch nicht unbeachtlich sein. (Ansonsten bin ich von den erbrachten Leistungen überwiegend auch nicht gerade begeistert, aber das ist ein anderes Thema)

Noch kurz zu deinem Restaurant-Vergleich:
Wenn ich kein komplettes Menü verzehren und bezahlen möchte, bestelle ich vielleicht nur einen Salat (als Beispiel); falls mir aber zusätzlich noch etwas serviert wird, was eigentlich nicht zum bestellten Salat dazu gehört, und ich davon annehmen kann es handelt sich um eine nette Geste o.ä., hoffe ich sehr, dass der Kellner mich nachher nicht beschuldigt, mich durch den Verzehr dieser „Beilage“ mich der Erschleichung von Leistungen strafbar gemacht zu haben.
Ok, der Vergleich hinkt natürlich irgendwo, aber ich hab ihn mir nicht ausgedacht…
Ich darf mir übrigens auch, wenn ich von dem Salat nicht ganz satt geworden bin, auch noch ein Brötchen beim Bäcker kaufen. Einen Anspruch, ausschließlich in dem Restaurant, oder gar nicht, zu essen, gibt es zum Glück nicht.
Und wenn es der Bahn nicht passt, dass jemand eine vergleichsweise große Strecke zu einem relativ günstigen Preis zurücklegt, kann sie die Tarifzonen ändern oder abschaffen, was bei den Streckenabschnitten hoffentlich für mehr „Gerechtigkeit“ sorgen würde.
Aber so viel wollte ich jetzt eigentlich gar nicht schreiben…

Danke für den Hinweis, dass es „Teilstrecken“ doch gibt, und zwar nicht nur als evtl. unglückliche Formulierung meinerseits :wink:

unabhängig davon ist es natürlich in strengem sinne
schwarzfahren. Person war auf dem Streckenabschnitt ohne
gültiges Ticket unterwegs.
Dass der Verkehrsträger da aber schwarzfahren unterstellt,
liegt nahe :smile:

Ja, das Problem ist da wohl die „Plausibilität“, gerade wo die Beweislast von der Bahn verglichen mit jener bei Strafprozessen hier offenbar umgekehrt wurde - dass man sich da „vielleicht“ etwas zu viel in die Tasche steckt stört wohl nicht weiter.

Trotzdem habe ich in einer ähnlich blöden Situation (ist aber schon etwas her…) mal eine komplett gegensätzliche Erfahrung gemacht; dummerweise in den falschen Zug gestiegen, der zwar in die richtige Richtung fuhr, aber gar nicht an der entsprechenden Station hielt…^^ naja, bin damals halt echt so gut wie nie Bahn gefahren, hab beim Fahrplan nicht so recht durchgeblickt und wollte meinen Zug nicht verpassen - naja, bin ich in den falschen gestiegen :confused:

  • Ja ich weiß, so doof dass man eine RB nicht von einer S-Bahn unterscheiden kann ist kein Mensch, der Schaffner(?) hat es mir aber, womit ich nie gerechnet hätte, geglaubt, und war überhaupt sehr nett.
    Dabei könnte ich mir die Geschichte ja auch nur ausgedacht haben.
    Tja, manchmal hat man Glück, manchmal Pech. (V.a. bei der Bahn :wink:

Vielleicht hat die Person ja Glück. Aber Bahn fahren dürfte sie so schnell sicher trotzdem nicht mehr.

Für mich persönlich gilt das Gleiche. Auch wenn manche Strecken komplett mit dem Rad schon manchmal etwas hart sind (aber auch alles schon gemacht). Jetzt wo ich weiß, dass ich durch die Nutzung der Bahn so einer „Strafe“ und v.a. der damit verbundenen Beweislastumkehr formal zustimme, ist mir das allemal lieber. (Bei so einer Regelung wird mir ehrlich gesagt schon vor dem Gedanken an die Fahrpreise schlecht. Habe halt ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden, und da bin ich ohne die Bahn anscheinend einfach besser dran.)

Was ich noch fragen wollte: Was meinst du denn mit einem „netten“ Brief? Hast du dich wegen dem dir entgegengebrachten Verhalten beschwert? Oder warst du wirklich ganz „lieb“ und hast quasi um Verständnis gebeten?
Frage mich, womit man in so einem Fall wohl am ehesten Aussicht auf Erfolg hat. Wenn mir soetwas passiert wäre, wäre ich sicher aufgebracht und würde mich über so einen Umgang (evtl. auch über die Kleinlichkeit/Kundenunfreundlichkeit) beschweren wollen. Andererseits nehme ich an, dass die Bahn darüber schon informiert ist, weil sie (zumindest bis zu einem gewissen Punkt) selbst die Kontrolleure zu so einem Verhalten anhält, oder denke ich mir das falsch?

Wobei ich sagen muss, dass es
niemals eindeutig mein verschulden war, dass es zu so
unschönen Szenen kam…

Und das wusstest nicht nur du, sondern auch die Bahn?
Oder was heißt das?

Mir ist z.B. auch schon öfter passiert, dass eine Münze immer wieder durch den Automat durchfiel, oder ein Schein nicht angenommen wurde, und ich dann (wenn ich nirgends wechseln konnte oder mir der Zug sonst davonfuhr), vermute ich (weiß es aber nicht mehr sicher) auch mal ohne Fahrschein eingestiegen bin - was aus heutiger Sicht purer Leichtsinn wahr. Aber in so einem Fall wäre es (je nachdem) sogar eindeutig NICHT mein Verschulden, aber ob mir das bei einer Kontrolle oder auch nachher so viel genützt hätte?

Ehrlich gesagt finde ich, so häufig wie solche Fehlfunktionen tatsächlich (immer noch?) auftreten, sollte die Bahn sich mal an die eigene Nase packen, statt auf Fahrgäste, die tatsächlich oder angeblich deswegen ohne Fahrschein unterwegs sind, loszugehen.
Es ist vermutlich ja gerade deshalb so eine beliebte Ausrede (stelle ich mir so vor), weil es tatsächlich immer wieder vorkommt!
Und da die Beweislast auf den Kunden abzuwälzen finde ich wirklich dreist.

Zuletzt noch zu unfreundlichen/schlechtgelaunten Mitmenschen:
Der Unterschied zwischen rücksichtslosen Autofahrern und arschigen Zugbegleitern ist, dass man letztere so schwer wieder loswird :-/
Ansonsten bin ich in aller Regel nicht zum Kontakt mit unfreundlichen Mitmenschen gezwungen, bzw. kann ihn notfalls beenden.
Irgendwo habe ich auch Verständnis für die Kontrolleure, aber wenn eine Arbeit dazu führt das man den Fahrgästen von vorneherein mit einem Feindbild gegenüber tritt, dann ist es wirklich keine gute.
Vermutlich ist die Bahn an diesem rauen Klima nicht gerade unschuldig, leider auf Kosten der Fahrgäste und z.T. auch des Personals :confused:

Naja, wie man hemmungslos bescheißen kann (vielleicht in Fernzügen?) habe ich keine Ahnung, ich hatte halt, weil mir die Preise einfach zu teuer waren, für mich bisher die Konsequenz gezogen, die Bahn nur teilweise zu nutzen. Finde ich durchaus legitim und war eigentlich auch eine ganz passable Lösung… naja

so eine Frechheit!!!
Hoy Wayne!

keine Ahnung, warum Du so k.o. bist - schliesslich hatte da jemand gegen seinen Willen eine Station weniger mit dem Fahrrad zu fahren.

Im Grunde hätte der Kontrolleur ja eigentlich ein Taxi bestellen müssen, damit der Kunde zu Deinem eigentlichen Wunschbahnhof zurückgefahren werden kann.

Seltsam, dass das nicht zum Serviceangebot der Bahn gehört… zumal der Kunde ja schon den Ärger hat - und das nur, weil ihn der Schaffner an seinem Zielbahnhof nicht persönlich daran erinnert hat, dass er eigentlich aussteigen wollte.

Im Ernst: da ist jemand ohne Ticket gefahren - erwischt worden - Pech gehabt!
Jaul nicht rum, trag es mit Fassung - lerne daraus!

Das mit dem „verpassten“ Bahnhof wirst DU kaum glaubhaft darlegen können!

völlig verständnislose Grüsse, warum Du das hier im Rechtsbrett problematisieren musst.

Hallo!

der der Person einfach unterstellt wird
(obwohl ja, nehmen wir mal an, ein Fahrschein vorhanden ist,
es nur um wenige Stationen und somit einen geringen Betrag
geht und die Person ausdrücklich bereit ist, diesen
Differenzbetrag nachzuahlen)

Da ist jetzt leider kein einziges Argument dabei, das gegen
Vorsatz spricht.

Ok, du hast Recht, prinzipiell könnte dahinter auch Vorsatz stehen.
Gerade, wenn man nicht weiß, dass man daraus genau so einen Strick gedreht bekommt, wie wenn man ganz ohne Fahrschein fährt.
Gerade, wenn der Preissprung zwischen zwei Stationen ein größerer ist, wenn es aber z.B. um einen Euro geht finde ich es weniger wahrscheinlich. Naja, ich wäre sowieso für ein gerechteres Tarifsystem; das vorhandene begünstigt solche Bestrebungen, und damit auch den unbedingten Generalverdacht, ja eher.
(Wobei, wer mit seiner Tarifzone Glück hat fährt so natürlich recht gut…)

Nun ja, auch wenn der Vorsatz damit (und wohl generell nicht?) widerlegt werden kann; eindeutig ist er hier auch nicht. Etwas mehr Taktgefühl (und eine andere Vorgehensweise) fände ich da schon sehr angebracht.
Das mit dem erhöhten Beförderungsentgeld ist zwar vergleichsweise harmlos (weshalb sich aber auch sicher prima damit verdienen lässt); aber wenn jemand einer (schweren) Straftat beschuldigt wird, und da er seine Unschuld nicht beweisen kann mal „auf Verdacht“ schuldig gesprochen wird, ist das doch auch nicht gerade lustig. (Wobei es trotz der hier bestehenden Beweislast in der Praxis leider immer noch genug Fälle geben dürfte, in denen Unschuldige verurteilt werden :confused: - das ist es halt, wenn man unbedingt einen „Schuldigen“ will indem man ihn einfach dazu erklärt, ob zutreffend oder eben nicht)

Und wenn „wenige Stationen“ sogar
„mehr als eine Station“ bedeutet, wird kein Gericht der Welt
den Vorsatz verneinen.

Was ich auch nicht unbedingt als der Weisheit letzter Schulss ansehen würde. Das Risiko erwischt zu werden steigt doch mit jeder Station mehr (während der Tarif u.U. sogar der selbe ist!), und wenn jemand seine Station „verpennt“, wieso sollte er bei der nächsten unbedingt wieder im Vollbesitz seiner Wahrnehmung sein? - oder meinst du, das überlegt sich so ein kleiner Bescheißer auch, und verschläft deshalb gleich eine halbe Stunde, weil es plausibler aussieht?
Naja, mit solchen Überlegungen kommt man hier glaube ich nicht weiter :wink:

Ich finde aber, im Zweifelsfall soll die Bahn froh sein, dass überhaupt für die Fahrt bezahlt wird, hier kann man jedenfalls glaube ich, wenn man will, auch recht gut „ganz schwarz“ fahren.
Aber ist klar, dass die Bahn das anders sieht und einige andere wohl auch; ich finde es aber nicht sehr schön, bei Menschen von vorneherein immer von böswilliger Absicht auszugehen - damit fördert man sie letztlich eher noch. Naja, muss halt jeder selbst wissen.

Hier heißt es an den Zügen immer so schön: „Einstieg nur mit
gültiger Fahrkarte“ - dem ist die Person offenbar ja auch
nachgekommen.

Das bedeutet logischerweise auch: Nachlösen im Zug, wie
früher, ist nicht mehr.

Gab es das mal im Nahverkehr? Ich habe das noch nie gemacht, würde mich auch in einen Fernzug nicht ohne vorher gelöstes Ticket trauen, hätte ich viel zu viel Schiss gleich wieder als Schwarzfahrer dazustehen, Absicht hin oder her… aber ich kenne mich da auch nicht aus, fahre sowieso längere Strecken nicht mehr mit der Bahn (genau, wegen den Preisen, und dem latenten Gefühl in Zügen, etwas Schlimmes verbrochen zu haben - wobei aber zum Großteil nicht aus eigener Erfahrung resultiert muss ich zuegeben, meistens geht es ja, bis auf Verspätungen, doch einigermaßen gut…^^)

Der Tatbestand, um den es geht, lautet sinngemäß: Wer keine
Fahrkarte hat, zahlt 40 Euro. Von Vorsatz steht da nichts. Das
ist auch kein Gesetz, sondern Bestandteil des
Beförderungsvertrages. Daher kann die Bahn das Geld verlangen.

Ok, das habe ich jetzt auch kapiert :smile:
Dass aber der beschriebene Fall genau so behandelt wird wie „gar keine Fahrkarte“, hätte ich wirklich nicht gedacht und finde ich auch übertrieben hatz :confused:
(Wie das eben so ist…)
Ich hätte an Stelle der betreffenden Person auch nicht gewusst wie mir geschieht.

(Im Nachhinein denkt sich die Person vielleicht, sie hätte
ruhig die Bahnpolizei kommen lassen können; eine Anklage würde
vermutlich kaum erhoben, und wenn doch, ist die Schuldfrage
wohl nicht zu klären…)

Wie ich oben schon schrieb: In der Theorie mag man Fälle
konstruieren, in denen wirklich der Vorsatz ausgeschlosen ist.

Und das nachweislich/offensichtlich? Welche denn?

In der Praxis fragen Richter nur, ob man sie für dumm
verkaufen wolle.

Ich denke, in der Praxis wird in so einem Fall das Verfahren von wegen Verhältnismäßigkeit gleich wieder eingestellt, alles andere kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Wenn jemand wiederholt wegen solcher Sachen auffällt, mag das ja etwas anderes sein…
Aber vielleicht kann man auch mit Richtern großes Pech haben.

Wie kann die Person das Fälligwerden der Zahlung verhindern?

An der richtigen Station aussteigen!

Alternativ: Gar nicht erst einsteigen.
Das ist mir auch klar.

Ist sie hier etwa auf Kulanz seitens der Bahn angewiesen?

Die Bahn macht ihre Millionenumsätze damit, dass Millionen
Leute kleine Beträge zahlen. Da ist für „Lappalien“ und
„Kulanz“ wenig Raum.

Ich meine, neulich von Milliardenumsätzen gelesen zu haben.
Und klein würde ich manche Beträge außerhalb des Nahverkehrs auch nicht nennen. Wegen Beträgen unter zehn Euro so einen Wirbel zu veranstalten finde ich nur noch peinlicher. (Wenn jemand natürlich wiederholt auffällt sehe ich das evtl. auch ein bisschen anders, aber das öffentlich an den Pranger stellen etc. wäre auch da nicht nötig)

Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Bahn nicht auf die
Zahlung verzichtet, die Person sie aber nicht leistet?

Die Bahn besorgt sich einen Titel und vollstreckt ihn.

Ich frage jetzt nicht, wieso das in einem bestrittenen Fall einfach so möglich ist. (Ist es das?)

Gerade, wenn der Preissprung zwischen zwei Stationen ein
größerer ist, wenn es aber z.B. um einen Euro geht finde ich
es weniger wahrscheinlich.

Letztlich müsste, soweit es um das Strafrecht geht, das Gericht alle Umstände aufklären und berücksichtigen. Ich bin anders als worldwidefab nicht davon überzeugt, dass man dir hier einen Vorsatz unterstellen würde. Denn schon wenn Zweifel bestehen, gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Und die Zweifel können sich insbesondere dann ergeben, wenn es sich um einen erstmaligen Vorfall handelt. Dass es jedem mal passieren kann, eine Station zu spät auszusteigen, ist doch kein Geheimnis. Letztlich musst du bedenken, dass es vor Gericht keine festen Beweisregeln gibt; das Gericht entscheidet vielmehr nach seiner Überzeugung, es gilt also das Prinzip der freien Beweiswürdigung, § 261 StPO.

Nun ja, auch wenn der Vorsatz damit (und wohl generell nicht?)
widerlegt werden kann

… muss man auch nicht: In dubio pro reo.

eindeutig ist er hier auch nicht.

Das sehe ich auch so.

Das mit dem erhöhten Beförderungsentgeld

Entgelt bitte mit „t“; ein Entgelt hat mit Geld nicht zwingend was zu tun :wink:

damit verdienen lässt); aber wenn jemand einer (schweren)
Straftat beschuldigt wird

Es handelt sich keineswegs um eine „schwere Straftat“. Schwere Straftaten sind nach meinem Verständnis solche wie Mord und Totschlag.

und da er seine Unschuld nicht
beweisen kann mal „auf Verdacht“ schuldig gesprochen wird, ist
das doch auch nicht gerade lustig.

Und so ist es ja auch nicht. Das Gericht spricht den Angeklagten nur schuldig, wenn es von dessen Schuld *überzeugt* ist.

(Wobei es trotz der hier
bestehenden Beweislast in der Praxis leider immer noch genug
Fälle geben dürfte, in denen Unschuldige verurteilt werden :confused:

  • das ist es halt, wenn man unbedingt einen „Schuldigen“ will
    indem man ihn einfach dazu erklärt, ob zutreffend oder eben
    nicht)

Das ist ziemlich albern. Es gibt leider Fälle, in denen das Gericht sich irrt. Dass man damit „ubedingt einen Schuldigen“ finden will, ist eine kindische Unterstellung von dir.

Ich finde aber, im Zweifelsfall soll die Bahn froh sein, dass
überhaupt für die Fahrt bezahlt wird

Du hast eine sehr merkwürdige Einstellung vom Leben. Überträgst du das auch auf die Dinge, bei denen du eine Leistung erbringen musst? Muss dein Arbeitgeber froh sein, dass du deiner Tätigkeit auch wirklich nachgehst und er was für sein Geld bekommt? Muss ich froh sein, wenn ich mit dir einen Kaufvertrag abschließe und von dir dabei nicht betrogen werde?

Aber ist klar, dass die Bahn das anders sieht und einige
andere wohl auch; ich finde es aber nicht sehr schön, bei
Menschen von vorneherein immer von böswilliger Absicht
auszugehen - damit fördert man sie letztlich eher noch. Naja,
muss halt jeder selbst wissen.

Ich jedenfalls habe dir keine böse Absicht unterstellt. Aber das erhöhte Beförderungsentgelt wirst du bezahlen müssen. Wer soll denn da bitte noch differenzieren können, ob es schuldhaft passierte oder nicht?

Ich frage jetzt nicht, wieso das in einem bestrittenen Fall
einfach so möglich ist. (Ist es das?)

Na ja, was verstehst du denn unter „einfach so“? Es ist der normale Gang der Ginge: Es wird Klage erhoben, es findet eine Verhandlung statt, das Gericht fällt eine Entscheidung, und wenn der Beklagte verurteilt wird, dann ist natürlich auch die Vollstreckung möglich.

Levay

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Mir ist das jetzt auch schon zwei Mal passiert.

Ich denke eigentlich, das kann so gut wie JEDEM mal passieren, aus ganz verschiedenen Gründen. Eigentlich nur eine dumme Kleinigkeit.
Könnte mir auch vorstellen, dass schon manch einer die Endstation verpennt hat (fällt aber wahrscheinlich auf, oder?)
Naja, blöd ist es allemal, wenn man da gar nicht hinwollte.

Allerdings auf
dem platten Land, die Fahrt zum nächsten Bahnhof dauert noch
10 min. Hier ist es vermutlich recht unwahrscheinlich, dass
man das tatsächlich mit Absicht macht. Insofern wurde es immer
mit einem gewissen Maß an Mitgefühl abgetan (ist auch total
doof, ich muss entweder eine 3/4 Stunde warten, bis der
nächste Zug zurück fährt, oder etwa 20 min, bis jemand mich
per Auto abholt, und u. U. muss ich zurück zu dem verpassten
Bahnhof wegen des dort abgestellten Autos).

Der Person in dem Fall kauft das vermutlich keine Sau ab, da sie nicht wieder zurückfahren musste. Da fällt so eine Unterstellung wahrscheinlich besonders leicht.:confused:
Nichtsdestotrotz mache ich das beispielsweise auch ab und zu so, dass ich vor dem eigentlichen Ziel der Reise aus dem Zug steige und mit dem Rad weiterfahre. (Ob ich mit dem Rad 2,5km vom Bahnhof im Wohnort aus wieder „zurück“ fahre oder 6-7km gleich in die richtige Richtung, nimmt sich bei mir zeitlich kaum etwas, wenn überhaupt; kostet halt nur mehr - insofern würde sich bescheißen da nicht wirklich lohnen)

Allerdings ist mir schon aufgefallen, dass das Personal
manchmal sehr unfreundlich ist und Jugendlichen oder jungen
Erwachsenen recht leichtfertig etwas unterstellt wird.

Jetzt wo dus sagst!!!
Unter dem Gesichtspunkt hab ich den Fall noch gar nicht gesehen, dabei wird man in dem Alter (meine Erfahrung) ja generell kaum ernst genommen^^

Und mit den widerspenstigen Automaten habe offenbar auch nicht nur ich so meine Erfahrungen :smile:
(War wohl mein Glück, dass auf der Strecke die ich damals ab und zu gefahren bin kaum kontrolliert wurde…^^)

Bei diesen Problemen sendet der Automat keinen Fehlerbericht
zur Zentrale und für den Zugbegleiter ist der Automat in
Betrieb, also gibt es aus seiner Sicht keinen Grund, ohne
Ticket den Zug zu besteigen.

Also im Falle eines defekten Automaten lässt sich das noch während der Fahrt klären und nicht erst im Nachhinein, wenn man sich mit den Bahnleuten in Verbindung setzt?

In der Anfangszeit wussten die
Leute nicht mal, dass es diese Wechselbeschränkung gibt. Da
wurde mir unterstellt, ich würde versuchen zu betrügen. Und
dann wurde gesagt, ich solle halt gefälligst immer mit
passenden Scheinen unterwegs sein. Tja, leider hält der
Geldausgabeautomat nichts davon.

Jaja, und wenn du den Geldautomaten auch mit passendem Schein nicht zur Mitarbeit überreden kannst sollst du halt gefälligst deinen Zug ohne dich abfahren lassen… Verantwortung auf andere abwetzen, ist einfacher.

Tja, und bei Punkt 2 und Punkt 3 wurde mir sowieso nicht
geglaubt, zumal mir das auch schon in Kombination passiert
ist. Wollte bei Nieselregen 5,70 bezahlen, übergebe erst einen
5-Euro-schein und werfe dann 70 Cent in Münzen ein, bleiben
hängen und werden nicht gezählt. Abbruch. Dieses Mal
andersrum: erst die Münzen (die wurden dann auch ordentlich
gezählt) und dann den Schein, der war leicht feucht und wurde
nicht mehr erkannt und wieder ausgespuckt.

Wie da jemand seine Unschuld beweisen will bin ich gespannt.
Entweder jemand ist schuldig, oder er kann das Gegenteil beweisen entspricht wohl nicht ganz der Realität.

Saß ich im Hosenanzug im Zug, stieg aus Sicht der Zugbegleiter
meine Glaubwürdigkeit enorm, und inzwischen bin ich wohl
einfach zu erwachsen, da wird mir sowieso geglaubt.

Alles klar, wenn da einer mit unseriöser Sportbekleidung sitzt kann mans gleich vergessen. Wobei ehrliches Aussehen oder das Geschlecht bzw. Attraktivität sicher auch nicht schaden. Wie das halt so ist.
(Kannte da mal wen, wenn die mit ihren tollen blonden Haaren etc. im Taxi den halben Fahrpreis bezahlt hat war das schon sehr viel…)

Allerdings wurde ich nie zu dem erhöhten Beförderungsentgelt
aufgefordert.

Ich hab so den Eindruck, das ist auch eine Entwicklung der letzten paar Jahre…

Lediglich den Aufpreis zum Lösen des Tickets im
Zug musste ich bezahlen. Fand ich natürlich auch nicht nett,
kann ja nix dafür, dass der Automat eine Fehlkonstruktion ist,

Stimmt. Die Person aus dem beschriebenen Fall wäre wahrscheinlich froh…

aber die unhöfliche Behandlung empfand ich definitiv als
Zumutung.

Ein bisschen wie: Erst schießen, dann fragen.
Schön, dass das noch jemand so sieht, manchen Menschen (Elefantenhaut?) macht das vielleicht weniger, aber eigentlich ist es nicht tragbar.

Danke für die bisherigen Antworten und sorry, dass ich so vom engeren Themengebit abkomme. Beschäftige mich halt jetzt das erste Mal ernsthaft damit, und schön ist es halt wirklich nicht.

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort :wink:

keine Ahnung, warum Du so k.o. bist - schliesslich hatte da
jemand gegen seinen Willen eine Station weniger mit dem
Fahrrad zu fahren.

Wer an einem Tag 100km mit dem Rad zurücklegen kann (was noch nicht mal sehr viel ist), für den ist eine Station nicht so eine große Sache wie für dich vielleicht. Zumal wenn es keine Zeitersparnis bringt…

Im Ernst: da ist jemand ohne Ticket gefahren - erwischt worden

  • Pech gehabt!
    Jaul nicht rum, trag es mit Fassung - lerne daraus!

Auch wenn es für dich keinen Unterschied macht: Die Person hatte ein Ticket, wenn es auch nur für einen Teil der letztlich zurückgelegten Strecke gültig war.

Und meine Schlüsse ziehe ich daraus, auch wenn ich nicht glauben kann dass diese Schlüsse von der Bahn gewünscht sein können. Darum geht es mir ja u.a. auch: Die Methodik.

Du hast aber Recht, das ist hier ab einem Punkt eigentlich nicht mehr das richtige Brett, aber es bietet sich bei der Gelegenheit für mich einfach an, mal darüber zu reden. Und das muss finde ich auch gestattet sein.

Das mit dem „verpassten“ Bahnhof wirst DU kaum glaubhaft
darlegen können!

Wer denn? Klingt als wüsstest du da jemand?

Nun ja, dass es gerade für Normalsterbliche nicht sehr glaubwürdig aussieht merke ich ja schon. Wer sich nicht daran stört jemandem möglicherweise Unrecht zu tun, für den ist der Fall dann anscheinend auch klar.

völlig verständnislose Grüsse, warum Du das hier im
Rechtsbrett problematisieren musst.

Ist ja schön, wenn du mit den beschriebenen Umständen (mir ging es ja nicht zuletzt auch um den Umgang) kein Problem hast.

Thematisieren tue ich das hier, weil mir die Rechtslage nicht klar war, und gerade auch, weil es kein sehr plausibler Fall ist, der offensichtlich gute Chancen auf Erfolg hätte.
Und stören tut mich die Behandlung dieser schwerkriminellen Terroristen schon lange. Dass das allgemein hingenommen wird, dafür (wie so manch anderes) habe ICH nicht das geringste Verständnis!

Dich interessiert nicht, ob es seitens der Bahn Unrecht oder Recht oder übertrieben oder was auch immer war; welche Rolle spielt es dann ob die Person im Recht war oder nicht?
(Ich weiß, dass sie rechtzeitig hätte aussteigen müssen; ihr wird sowas sicher so schnell auch nicht wieder passieren, und ich, naja auf dem Rad döst man ja nicht so schnell weg.)

Die Bahn ist nicht daran interessiert ob ein Vorwurf zutrifft oder nicht; sie will ihr Geld sehen, bei solchen Vorraussetzungen geht es eigentlich nur darum wer sich durchsetzt, nicht wer Recht hat.

Dass die Bahn keine Schuld trifft wenn ein Fahrgast nicht rechtzeitig aussteigt ist ja (wenn keine besonderen Bedingungen die Situation ändern) klar, aber so ein Trara ist deshalb noch nicht gerechtfertigt.
Unrecht begleicht man nicht mit Unrecht. (Abgesehen davon dass das eigentlich auch nicht im Interesse der Bahn sein kann, also abgesehen von den 40€, wie gesagt)

Hallo,
Ich verstehe bei der ganzen Geschichte nicht, warum Du nicht, als der Schaffner kam, Du Dich diesem sofort offenbart hast. Du hättest dann einen Aufpreis gezahlt und fertig. Siehe 3.9.2 der Beförderungsbedingungen (http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB32…, Seite 9).
Das wären ganze 2€ gewesen. Stattdessen machst Du einen Aufstand und mußt jetzt nach §12 EVO (selbes pdf wie oben, Seite 82) den erhöhten Fahrpreis bezahlen. Und den Fahrpreis für die ganze Strecke des Zuges dazu, wenn Du Pech hast.
War es das wert?

Btw., dass Du die ja wohl offensichtlich notwendige Feststellung Deiner Personalien als Nötigung bezeichnest, ist eine Frechheit.

Gruß
loderunner

Was ich noch fragen wollte: Was meinst du denn mit einem
„netten“ Brief? Hast du dich wegen dem dir entgegengebrachten
Verhalten beschwert? Oder warst du wirklich ganz „lieb“ und
hast quasi um Verständnis gebeten?

eher letzteres.
ganz objektiv darlegen, was genau wie und warum passiert ist. Verständnis für den Zeitrdruck und die prinzipientreue Arbeitsauffassung des Bahnbegleitpersonals äußern… und dann noch das übliche wie „wäre sehr enttäuscht, wenn nicht…“

Frage mich, womit man in so einem Fall wohl am ehesten
Aussicht auf Erfolg hat. Wenn mir soetwas passiert wäre, wäre
ich sicher aufgebracht und würde mich über so einen Umgang
(evtl. auch über die Kleinlichkeit/Kundenunfreundlichkeit)
beschweren wollen. Andererseits nehme ich an, dass die Bahn
darüber schon informiert ist, weil sie (zumindest bis zu einem
gewissen Punkt) selbst die Kontrolleure zu so einem Verhalten
anhält, oder denke ich mir das falsch?

Ich bin mir nicht sicher, inwieweit die Bahn ihre Mitarbeiter auf „geld her, los! Und die Zusatzgebühr auch!“ schult. :smiley:
Zur Freundlichkeit gibts im Gegenteil Schulungen, die eben darauf abzielen, auch bei schlechter Laune noch nett zu sein. Getreu dem Motto: „Die Kunde, die ich nach dem Idioten eben abfertigen muss, können ja nichts dafür“
Aber das sind auch nur Menschen. Kann dir im Einzelhandel auch passieren, dass du an das größte A…loch kommst.

Ist mir schon öfter passiert, dass ich einfach keine Karte hatte (wie erwähnt, Schalter zu und Automat nimmt nur Karte). in den Zug eingestiegen, Schaffner gesucht, rumlabert, noch ein wenig in der Flunkerkiste gegraben (jaaa… Chef hat mich eeeben angerufen, soll unbedingt nach … kommen, aber auto kaputt und um diese uhrzeit eben kein schalter offen. und ec-karte hab ich nicht, weil … kostet).
in 4 von 5 fällen keine extra-gebühr bezahlt.

Wobei ich sagen muss, dass es
niemals eindeutig mein verschulden war, dass es zu so
unschönen Szenen kam…

Und das wusstest nicht nur du, sondern auch die Bahn?
Oder was heißt das?

mein verschulden wäre z.B. „keine lust, fahrschein zu lösen“ oder
„ohne Geld zum bahnhof gefahren“. Und wie sollte ich sowas als begründete beschwerde durchbringen? :smile:
aber: Schalter zu, 3000 Leute vor mir im Reisezentrum (ein Bild ist immer nett :wink:, Automat kaputt usw sind Begründungen, die, vernünftig formuliert, eigentlich immer zum erfolg führen.
Und dann auch anführen, dass die Bahn ja immer damit wirbt, wie spontan eine Bahnreise (im gegensatz zum Flug) doch sein kann. Und dass ich deshalb nicht 3 Wochen vorher extra zum Fahrkartenschalter tingel…

Mir ist z.B. auch schon öfter passiert, dass eine Münze immer
wieder durch den Automat durchfiel, oder ein Schein nicht
angenommen wurde, und ich dann (wenn ich nirgends wechseln
konnte oder mir der Zug sonst davonfuhr), vermute ich (weiß es
aber nicht mehr sicher) auch mal ohne Fahrschein eingestiegen
bin - was aus heutiger Sicht purer Leichtsinn wahr. Aber in so
einem Fall wäre es (je nachdem) sogar eindeutig NICHT mein
Verschulden, aber ob mir das bei einer Kontrolle oder auch
nachher so viel genützt hätte?

hm. weiß nicht. ich hätts versucht. nett und freundlich bleiben, einsichtig etc… den schein noch ein wenig „nachbearbeitet“ und die anderen scheine ausm Portemonaie genommen :wink:
(hoffentlich liest hier kein netter Schaffner mit…)

Ehrlich gesagt finde ich, so häufig wie solche Fehlfunktionen
tatsächlich (immer noch?) auftreten, sollte die Bahn sich mal
an die eigene Nase packen, statt auf Fahrgäste, die
tatsächlich oder angeblich deswegen ohne Fahrschein unterwegs
sind, loszugehen.
Es ist vermutlich ja gerade deshalb so eine beliebte Ausrede
(stelle ich mir so vor), weil es tatsächlich immer wieder
vorkommt!
Und da die Beweislast auf den Kunden abzuwälzen finde ich
wirklich dreist.

Bahn - solche Kalkulationen gehen vermutlich in der Masse der Kunden unter.
Die wenigsten beschweren sich vermutlich udn im endeffekt kommts die bahn dennoch günstiger, weil bei mehr automaten das schalterpersonal einspart…

Zuletzt noch zu unfreundlichen/schlechtgelaunten Mitmenschen:
Der Unterschied zwischen rücksichtslosen Autofahrern und
arschigen Zugbegleitern ist, dass man letztere so schwer
wieder loswird :-/

hehehe - das stimmt. aber ich habe wie gesagt bisher nur selten wirklich unfreundliches Bahnpersonal erlebt. Wobei ich aber erst einmal in einem Brief an die Bahn den Namen des ekel-Schaffners erwähnt hab :smile:
(Thema „ich hol den BGS!“ *keif*)

Irgendwo habe ich auch Verständnis für die Kontrolleure, aber
wenn eine Arbeit dazu führt das man den Fahrgästen von
vorneherein mit einem Feindbild gegenüber tritt, dann ist es
wirklich keine gute.
Vermutlich ist die Bahn an diesem rauen Klima nicht gerade
unschuldig, leider auf Kosten der Fahrgäste und z.T. auch des
Personals :confused:

„Bedauerliche Einzellfälle!“ ^^
nee, weiß nicht, würd aber sagen, dass die Schaffner in den letzten 10 JAhren eher freundlicher geworden sind :smile:

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Hallo!

Denn schon wenn Zweifel
bestehen, gilt der Grundsatz in dubio pro reo.

Ja nach dem Gesetz schon, in der Praxis aber nicht immer, ich denke das meint wwf.

Gruß
Tom

Ganz so differenziert klang das für mich nicht. Es klang eher so, als sei die Sache hier doch ganz klar, und das sehe ich nicht so. Aber ich bin ja auch Theoretiker.

Levay