Hallo!
Möglich dass es das Thema schon mal gab, aber ich bin gerade ziemlich ko (auch wegen einem bestimmten „Erlebnis“ eben), und bin so schnell nicht fündig geworden. Ich hoffe, ich halte die Formalitäten mit dem Post ein (allerdings bin ich gerade wirklich kaputt)
Also, folgende Situation:
Jemand fährt aufgrund der auf einer bestimmten Strecke besonders hohen Preise nicht die ganze Strecke mit der Bahn, sondern nur eine tarifzonentechnisch günstige Teilstrecke (und den Rest z.B. mit dem Rad).
Jetzt passiert es der Person (ob aus Müdigkeit oder welchen Gründen auch immer), dass sie die eingelöste Zielstation verpasst und somit nicht rechtzeitig aussteigt. Die Person wird von den Kontrollettis aufgegriffen, ihr wird mitgeteilt dass der Zug schon an der entsprechenden Station vorbei ist; ihr wird daraufhin „Erschleichen von Leistungen“ unterstellt (und vermutlich, aber man weiß es nicht, wird dabei versucht die Person einzuschüchtern und kleinzumachen, weil das bei der Bahn wohl so üblich ist)
Ich habe jetzt mal den entsprechenden Paragraphen gelesen, und Vorraussetzung scheint mir für diesen Tatbestand eindeutig der Vorsatz zu sein, der der Person einfach unterstellt wird (obwohl ja, nehmen wir mal an, ein Fahrschein vorhanden ist, es nur um wenige Stationen und somit einen geringen Betrag geht und die Person ausdrücklich bereit ist, diesen Differenzbetrag nachzuahlen)
Die Person wird schließlich genötigt ihre Personalien herauszugeben und auf die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, hingewiesen.
(Also im Prinzip ein Fall wie viele andere auch bei der „serviceorientierten“ Bahn…)
Ich wüsste jetzt gerne mal, wie es da rechtlich aussieht.
Hier heißt es an den Zügen immer so schön: „Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte“ - dem ist die Person offenbar ja auch nachgekommen. Dass die Fahrkarte zuletzt nicht mehr gültig war mag sein, aber wieso die Bahn (bzw. Verkehrsverbünde) die Leute in solchen Fällen (und wegen solcher Lapalien) behandeln muss wie Schwerverbrecher verstehe ich nicht, und ich habe auch meine Zweifel ob die angewandten Methoden hier gerechtfertigt sind. (Ok, kann man eh nicht mehr beweisen schätze ich, aber meinem laienhaften Empfinden nach könnte das durchaus Nötigung sein)
Deshalb mal zu dem, was die Person unternehmen kann, um wenigstens das erhöhte Beförderungsentgelt abzuwehren.
Kann die Bahn überhaupt die Zahlung verlangen, obwohl der Tatbestand (bedingt Vorsatz) nicht mal beweisbar, sondern nur unterstellt ist?
(Im Nachhinein denkt sich die Person vielleicht, sie hätte ruhig die Bahnpolizei kommen lassen können; eine Anklage würde vermutlich kaum erhoben, und wenn doch, ist die Schuldfrage wohl nicht zu klären…)
Wie kann die Person das Fälligwerden der Zahlung verhindern? Ist sie hier etwa auf Kulanz seitens der Bahn angewiesen?
Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Bahn nicht auf die Zahlung verzichtet, die Person sie aber nicht leistet?
(Vermutlich hat sie in nächster Zeit, wenn überhaupt noch mal, schon allein wegen der Behandlung ohnehin keine Lust mehr auf Bahnfahren…)
(Wie gesagt, ich hoffe das entspricht den „Formalitäten“ hier, war schon länger nicht mehr hier und damals klang das glaube ich noch etwas lockerer alles…)
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe bei dieser hypothetischen Frage!
(Die Person fände das Ganze wohl ziemlich dreist und wäre einigermaßen verärgert, auch wenn solche Ereignisse ja nicht die ersten und einzigen in der Geschichte sind :-/)



