Firma XY bekommt an seine Adresse und dem Namen eines Mitarbeiters ein Paket zugesendet. Der Mitarbeiter ist allerdings Extern (d.h. Sicherheitsunternehmen). Derjenige überprüft das Paket und stellt fest das er dieses gar nicht bestellt hat. Eine Firma SZ hat einfach willkürlich eine Ware (Buch) inkl. Rechnung (150€) zugesendet.
Was wäre aus juristischer Sicht korrekt zu machen? Paket zurückschicken oder nicht?
Lieferant informieren
Was wäre aus juristischer Sicht korrekt zu machen?
Den Lieferanten über seine Fehllieferung in Kenntnis setzen.
Paket zurückschicken oder nicht?
Es ist der Job des Lieferanten, dafür zu sorgen, dass er sein, versehentlich rumgeschicktes Eigentum wieder erhält.
Gruß
Stefan
Hallo,
wie ist das Paket adressiert?
An Firma xy
(zu Händen) Herrn Z
>> hier ist die Firma der Empfänger. Was macht sie mit unbestellter Ware? … richtig!
An Herrn Z
in Firma xy
>> hier ist Herr Z der Empfänger. Um die Angelegenheit muss er sich selbst kümmern. Paket ihm geben.
Grüße
Mara
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Den Lieferanten über seine Fehllieferung in Kenntnis setzen.
Eine unbekannte Firma hat diese Ware zugeschickt. Diese Firma ist und war noch nie Lieferant.
Den Lieferanten über seine Fehllieferung in Kenntnis setzen.
Eine unbekannte Firma hat diese Ware zugeschickt. Diese Firma
ist und war noch nie Lieferant.
Lieferant ist der, der liefert. Auch unangeforderte Ware. Deshalb wie
oben vorgehen. Die unbekannte Firma (auch Lieferant genannt)
informieren, dass hier was ist, was (hoffentlich) nicht bestellt wurde.
Und nicht drauf eingehen, wenn die sagen: „Dann schicken Sie’s doch
zurück.“ Das ist denen ihre Sache.
Grüßerle
Richard
Hallo Harwin,
aus einer beiliegenden Rechnung sollten Kontaktdaten ersichtlich sein, notfalls zumindest eine Postanschrift. „… Lieferung erfolgte ohne Bestellung unsererseits, Ware liegt bis zum xx.xx.xxxx zur Abholung bereit, wird nach diesem Termin auf Ihre Kosten entsorgt. …“
Gruß
Jürgen