Elternzeit bei Zwillingen

Hallo liebe Experten,

was passiert eigentlich wenn eine Frau Zwillinge bekommt und ein Arbeitgeber der Ansicht ist, die Elternzeit betrage trotzdem nur drei Jahre.

Gibt es ein gesetzliche Regelung, dass bei Mehrlingsgeburten die Zeiten aufaddiert werden (6 Jahre bei Zwillingen, 9 Jahre bei Drillingen).

Danke.

Felix

Hallo,

eine sehr gute Bekannte von uns bekam Drilline (hatte bereits 3 Kids).
Und als die Kleinen drei waren, ging sie - allerdings nur bis sie in den Kindergarten kamen - auf 400-€-Euro-Basis wieder ins Büro. Seit die 3 im KiGa sind, arbeitet sie wieder voll.

====> Die Elternzeit bleibt auch bei Mehrlingsgeburten 3 Jahre.

Grüße
Martin

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Hallo,

was passiert eigentlich wenn eine Frau Zwillinge bekommt und
ein Arbeitgeber der Ansicht ist, die Elternzeit betrage
trotzdem nur drei Jahre.

Zitat: „(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.“
http://bundesrecht.juris.de/beeg/__16.html

Da die Zwillinge/Drillinge/Mehrlinge alle zur gleichen Zeit (na ja vllt. mit 1 Tag Unterschied) das 3. Lebenjahr vollenden, dürfte das wohl die Frage beantworten(?)

Gibt es ein gesetzliche Regelung, dass bei Mehrlingsgeburten
die Zeiten aufaddiert werden (6 Jahre bei Zwillingen, 9 Jahre
bei Drillingen).

Zumindest würd ich das BEEG so nicht interpretieren. :wink: http://bundesrecht.juris.de/beeg/index.html

MfG

Hallo,

3 Jahre bleiben es wohl (§ 4 BerzGG alte Fassung). Zu beachten ist nach
dem neuen Recht, dass sich das Elterngeld erhöht, wenn Mann/Frau sich
über Mehrlingsgeburten freuen können. Finde aber das neue Gesetz im
Netz auf die Schnelle nicht.

Mfg vom

showbee

Zitat: „(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.“

http://bundesrecht.juris.de/beeg/__16.html

Hallo,

nebenbei, dass ist das Gesetz für Geburten ab 01.01.2007 0:00 Uhr!

Mfg vom

showbee

Hallo,

nebenbei, dass ist das Gesetz für Geburten ab 01.01.2007 0:00
Uhr!

Ja und? Wir haben doch bereits 2007. Siehst du irgendein Problem darin?

MfG

Siehst du irgendein
Problem darin?

Hi, neee… ich habe bloß selbst gepostet und eben nur die alte Fassung
gefunden, deswegen mein Replik auf dein Posting mit dem Hinweis auf die
hier verwendete neue Fassung. Sozusagen Hinweis auf gegenseitige
Ergänzung unserer Postings :smile:

der showbee

Hallo!

Gibt es ein gesetzliche Regelung, dass bei Mehrlingsgeburten
die Zeiten aufaddiert werden (6 Jahre bei Zwillingen, 9 Jahre
bei Drillingen).

Solange es technisch noch nicht möglich ist, eines der beiden Kinder ohne gravierende gesundheitliche Schädigung für drei Jahre zu konservieren, sehe ich keinen Bedarf, an der gesetzlichen Regelung etwas zu ändern.

Hallo Felix,

ja, der Arbeitgeber kennt seine Pflichten genau. Aber
es wäre schon möglich, mit Zustimmung des Arbeitgebers (!) auf eine verlängerte Elternzeit von 5 Jahren zu kommen:

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.

Also:
2 Jahre Elternzeit auf Zwilling Nr. 1, dann 1 Jahr Elternzeit auf Zwilling 2, dann 1 aufgespartes Jahr für Zwilling 1, dann 1 aufgespartes Jahr für Zwilling 2.

Nur wenn der AG nicht mitspielt: Pech gehabt.

Klar darf der Arbeitgeber die Zustimmung zur Übertragung nicht willkürlich verweigern, aber in der Praxis wird ihm schon ein Grund einfallen.

Grüße
EK

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