vor wenigen Wochen habe ich mir ein recht teures Fahrrad zugelegt. Leider ist mein Keller nicht groß genug um ein Rad hineinzustellen. Drum muss ich nun - wie einige andere Mietmieter - mein Rad im hauseigenen Fahrradkeller abstellen. In die Wohnung kann bzw. will ich es nicht stellen, da ich in der 5. Etage wohne, kein Fahrstuhl vorhanden ist & außerdem kein Platz vohanden ist.
Meine 2 Fragen nun:
Wer haftet bei Schäden an dem Rad. Einmal war’s ein im Vorderrad steckender Nagel (nicht eingefahren, da das Ding seitlich drinsteckte und sowas nicht möglich ist!) - jetzt ein kaputter Sattel. Gewillt, meine Haftpflicht zur Kasse zu bitten, bin ich nicht, da ich mein Rad nicht selbst kaputt mache.
Gibts eine Vorschrift, wie groß ein Keller zur Wohnung sein muss? Mein Keller ist etwa 1m x 1m. Für hochkant würde das Rad u.U. in den Keller passen, aber Sinn der Sache ist das auch nicht
Vielen Dank
DoubleM
PS: Im Kellergang steht offensichtlich ein größerer Keller leer. Der Hauswart & die Wohnungsgenossenschaft haben wir informiert, jedoch wissen die selbst nicht, wem dieser Keller gehört und ob wir eventuell den Keller tauschen können. Einfach das Schloss knacken bzw. jeden Mieter (immerhin 35 Familien) fragen, wollen wir eigentlich nicht…
Ich denk schon, dass Rad ist da mit drin. Aber eigentlich gehts mir da eher ums Prinzip, dass ich meine Versicherung nicht wegen Schäden, die mir andere zufügen, zur Kasse bitten will.
Schließlich muss ich auch zahlen, wenn ich das Eigentum anderer beschädige…
Und eben… wie groß muss ein Keller sein? Haftet vielleicht sogar die Hausverwaltung, weil kein richtiger Platz zur Verfügung gestellt wird?
es gibt keine Bestimmungen über die Größe des Mieterkellers. Der leerstehende Keller darf von dir auch nicht benutzt werden. Dieser Kellerraum ist ja auch abgeschlossen, so dass möglicherweise ein Nachbar von dir einfach nichts hat um es dort unterzustellen. Nichtsdestotrotz steht diesem Mieter der Keller zur Verfügung und gehört zur Mietsache.
Ich würde dir raten, dein Fahrrad hochkant in deinem Mieterkeller unterzubringen.
Den Vermieter kannst du auch nicht für den Schaden an dem Fahrrad haftbar machen. Gegen den unbekannten Mieter, der das Eigentum anderer demoliert kann auch ein Vermieter nichts machen.
Ich denk schon, dass Rad ist da mit drin. Aber eigentlich
gehts mir da eher ums Prinzip, dass ich meine Versicherung
nicht wegen Schäden, die mir andere zufügen, zur Kasse bitten
will.
Es ist der Sinn und Zweck der Hausratsversicherung, u.a. fuer Schaeden durch Dritte aufzukommen (Einbruch, Sachbeschaedigung)
Schließlich muss ich auch zahlen, wenn ich das Eigentum
anderer beschädige…
Sag das mal dem Einbrecher
Und eben… wie groß muss ein Keller sein? Haftet
vielleicht sogar die Hausverwaltung, weil kein richtiger Platz
zur Verfügung gestellt wird?
Meines Wissens ist ein Keller ueberhaupt nicht vorgeschrieben.
Gruss, Niels
PS.: Hausratsversicherung zahlt Fahrraeder nur bis zu einem bestimmten (recht mageren) Wert. Wenn du ein mittelmaessiges bis gutes Fahrrad versichern willst, brauchst du eine (teure) Zusatzversicherung.
also bisher war es noch nicht so das Wahre, was als Ergebnis produziert wurde.
Okay…
Also dein Fahrrad ist in deinem eigenen Keller ganz normal über deine Hausratversicherung versichert. Ohne Summenbegrenzung, ohne alles. Zumindest bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Ist dein Bike in einem Gemeinschaftskeller, so ist es hier nur versichert, solange es sich angeschlossen oder explizit gesichert in diesem Raum befindet und du über eine gesonderte Fahrraddiebstahlzusatzklausel in deiner Hausratversicherung verfügst.
Versicherte Gefahren sind hier: der DIEBSTAHL.
Vandalismus ist definitiv nicht versichert. Zumindest nicht dann, wenn die Leistung aus der Zusatzklausel erbracht werden soll.
Sattel kaputt machen, Nägel reinstechen etc. gehört alles zu Vandalismus und ist daher kein Versicherungsbestandteil dieser Klausel.
Nachzulesen wäre das in den Bedingungen für deine Hausratversicherung. Dort wiederum im Klauselanhang. Wenn die Klausel als mitversichert gilt.
In diesem Fall würde ich es aber so handhaben, wie ich es mit meinen Rädern auch handhabe und gehandhabt habe. Beiße in den sauren Apfel und stell das Rad in deine Wohnung, auch wenn es nun was enger wird… aber du weißt so mit Sicherheit, dass dem Radesel nix passiert …
Und ansonsten kann ich eine Extraversicherung für das Rad nicht empfehlen. Dies wäre eine reine Risiko- und somit auch definitiv Kostenversicherung und der VR hat kein Ausgleichsrisiko.
Ich wollte das für meine Räder auch machen, der Beitrag dafür lag jedoch jenseits von gut und böse.
Meinen Hausratsversicherungsvertrag *g werden ich mal
studieren, jedoch ists ein normaler Vertrag, der eben wirklich
nur Diebstahl abdeckt…
Nee, normal deckt der auch Vandalismus ab, aber eben nicht bei der Fahrradklausel. Es würde mich zumindest arg wundern. Denn Vandalismus ist ja sonst schnell gemacht, wenn ich mit meinem Rad irgendwo anecke … und daher sträuben sich die Versicherer schon maximalst dagegen.
Momentan hab ich mein Rad in der Wohnung stehen… lässt sich
gut 5 Treppen hochtragen *seufz* …
Hol dir doch einen Lift )) oder hast keinen, der es dir so hoch trägt?
Danke nochmals
Wie gesagt, keine Ursache…
DoubleM *dieihrenKellerhasst*
Wegen der Spinnen? Oder wegen den Vandalen? Nehme mal eher an, wegen letzterem… zumindest würde es der wichtigere Grund sein… aber… es ist ja nicht mehr der Auskunft an der Sachstellung dienlich
Bye…
und wenn du doch noch Fragen haben solltest, dann eher diesbezüglich bei Versicherung posten, denn da wäre es meines Erachtens nach auch sinnvoller… zumindest sehe ich hier nicht allzuoft rein… oder eben direkt Mail an mich…
In diesem Sinne…
Marco
*derFrauenbewundert,diesichguteRäderleisten,daesmehralsseltenvorkommt*
PS: By the way: Wenn es allerdings ein gutes ist, wieso wiegt es dann noch soviel
ich habe zu Hause in der Garage ein paar spezielle Haken und haenge das Rad am Vorderrad da auf (hochkant) so duerfte auch ein 1x1m Keller locker reichen!
ja, haben wir uns auch schon gedacht, allerdings wirds mit 2 Rädern auch wieder ein interessanter Fall. Wenn man dann noch einen Schrank in den Keller stellen will…
Wie schon gesagt, erst mal stehts Bike inner Wohnung, bis wir wirklich die ultimative Idee haben, wie wir beide Räder an der Wand „aufhängen“ können, oder richtig gegen Vandalen schützen können.