Hallo,
folgender Fall:
Es wurde eine Internetauktion zwischen A (Verkäufer) und B (Käufer) abgeschlossen.
A hat nach der Auktion per Email die Bankverbindung übermittelt, und den Käufer gebeten den Auktionsbetrag + Versandkosten zu überweisen. B hat dies auch getan.
A liefert den Artikel jedoch nicht, und ist auch nicht erreichbar.
Frage:
Was hat B für Möglichkeiten das gezahlte Geld zurück zu bekommen und wie sollte er dabei vorgehen?
Wann verjährt der Anspruch?
Grüße,
Sebastian