Kinderspielplatz

Von: , Frage gestellt am Do, 8. Feb 2007

Kann eine Gemeinde einen ausgewiesenen Kinderspielplatz plötzlich in ein Baugrundstück umwandeln?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 1 hilfreich
    Re: Kinderspielplatz

    Hallo Stempfle, [alter Gruß der Germanen]

    Mag zwar im Einzelfall ärgerlich sein, aber wer sollte das sonst tun?

    Gruß! [alter Gruß der Kelten]

    Horst [alte Gepflogenheit bei den Türken]

  2. Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kinderspielplatz

    Kann eine Gemeinde einen ausgewiesenen Kinderspielplatz
    plötzlich in ein Baugrundstück umwandeln?
    Hallo,
    was verstehst du unter „ausgewiesen“? Ein Schild auf dem Rasen?
    Wenn baurechtlich nichts entgegen steht (z.B. Festsetzung in einem Bebauungsplan), ist es egal, ob da derzeit ein Spielplatz oder ein Garten ist.
    Ob die Gemeinde an einem Spielplatz festhalten möchte oder ein Baugrundstück ausweisen will, ist eine politische Entscheidung im Gemeinderat.
    Grüße
    Ulf

  3. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kinderspielplatz

    Kann eine Gemeinde einen ausgewiesenen Kinderspielplatz
    plötzlich in ein Baugrundstück umwandeln?
    Die Antwort gibt dir die Bauordnung dieser Gemeinde.

    Gruss
    Schorsch

    • Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Kinderspielplatz

      Die Antwort gibt dir die Bauordnung dieser Gemeinde.
      Hallo Schorsch,
      was soll denn das sein? (es gibt Landesbauordnungen, die Zulässigkeit regelt sich aber nach BauGB und BauNVO)
      Grüße
      Ulf

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Kinderspielplatz

        Die Antwort gibt dir die Bauordnung dieser Gemeinde.
        was soll denn das sein? (es gibt Landesbauordnungen, die
        Zulässigkeit regelt sich aber nach BauGB und BauNVO)
        Grüße
        Soll die Satzung der Gemeinde sein, soweit dieser durch Landesbauordnung entspr. Kompetenzen zugewiesen sind.

        Wieder mal unscharf
        Schorsch

        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Kinderspielplatz

          Hallo,

          Du meinst den Bebauungsplan? Der hat aber nichts mit der Landesbauordnung zu tun, sondern ist allein § 10 BauGB genannt, die Kompetenz der Gemeinde zu Erlass ergibt sich aber bereits aus der gemeindlichen Selbstverwaltung.
          Gruß
          Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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