Kinderspielplatz

Danke für die Antwort, das hätte ich auch gewußt!!! Ich meinte damit wie es rechtlich damit steht, nachdem weit und breit in einem Ort nichts dergleichen zu finden ist.?

Danke für die Antwort, das hätte ich auch gewußt!!! Ich meinte
damit wie es rechtlich damit steht, nachdem weit und breit in
einem Ort nichts dergleichen zu finden ist.?

Ein Recht auf Spielplätze scheint es nicht zu geben. Allerdings eine Diskussion um das Recht auf private Spielplätze.

[Ohne Hallo und ohne Gruß => alter Brauch bei den Stempfles]

Hallo!

Danke für die Antwort, das hätte ich auch gewußt!!! Ich meinte
damit wie es rechtlich damit steht, nachdem weit und breit in
einem Ort nichts dergleichen zu finden ist.?

Auch wenn Deine Art zu fragen ein wenig unhöflich anmutet: Wenn kein Bebauungsplan besteht, der den Spieplatz als solchen festlegt, spricht nichts dagegen, entsprechende Wohnbebauung dort zu genehmigen. Wenn der Spieplatz als solcher im B-Plan enthalten ist, spricht wohl auch nichts gegen eine Ändeurng dieses B-Plans - zumindest wüsste ich nicht genau warum.
Im übrigen ist davon auszugehen, dass in einem Neubaugebiet irgendwo auch ein Spielplatz entstehen wird - ob das auch vorgeschrieben ist kann ich auf Anhieb nicht sagen und ich hab keine Lust nachzuschlagen.
Eine Rechtsschutzmöglichkeit dagegen, dass in einem Neubaugebiet kein Spieplatz vorhanden ist, selbst wenn man einen solchen als Vorgeschrieben bezeichnen würde, sehe ich als problematisch, weil das bauplanungsrechtliche Vorschriften betreffen würde, die in aller Regel keinen Drittschutz vermitteln.

Zu Deiner eigentlichen Frage aber:

Der Spielplatz ist, wenn er der Stadt gehört, eine öffentliche Sache, die im Rahmen der Widmung der Öffentlichkeit zum Gemeingebrauch offensteht. Das bedeutet, jedermann darf innerhalb der Grenzen der Widmung den Spielplatz benutzen.
Es ist aber grundsätzlich so, dass niemand einen Anspruch darauf hat, dass eine Sache, die zum Gemeingebrauch gewidmet wurde, auch weiterhin bestehen bleibt und schon gar nicht, dass der Gemeingebrauch an der Sacher weiterhin besteht.

Gruß,

Florian.