Parkausweis für Anwohner nicht korrekt ausgelegt?

Hallo ihr wissenden,

Ich hätte da mal eine Frage zu diesem frei erfundenen Fall:

B wohnt in einer Anwohnerpark-Zone, und hat für diese Zone auch einen sehr teuren Parkausweis gekauft. Den Ausweis hat B seit 3 Jahren im Auto und parkt auch seit drei Jahren problemlos in der Zone.

Oft steht Bs Auto auch für mehrere Wochen auf einem Parkplatz ohne sich zu bewegen. Nachdem B malwieder 4 Wochen auf einem Parkplatz gestanden hat (und täglich am Auto vorbeiläuft) flattert auf einmal ein Knöllchen ins Haus über 25€ mit der Begründung B hätte am 18.Januar (also in der ersten Parkwoche) für 1 Stunde und 9min geparkt- (soweit so gut)

-und der Parkausweis sei nicht korrekt ausgelegt gewesen.(???) Dabei hatte sich das Auto zuvor 5 Tage und danach 3 Wochen nicht gerührt und der Parkausweis hat sich natürlich ebensowenig gerührt, und war auch komplett lesbar im Fahrzeug.

Am 18. hatte es allerdings angefangen zu schneien, und das Auto war auch zugeschneit. Vielleicht war die Frau „Überwacherin des ruhenden Verkehrs“ *g* ja auch nur nicht gewillt den Schnee zu entfernen, da das Auto ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt hat könnte sie ja gedacht haben „der hat eh keinen Ausweis“.

Nun zu meiner Frage:
Wäre B dazu verpflichtet gewesen, den Schnee vom Auto zu entfernen, damit man den Ausweis sieht? Muss B täglich kontrollieren, ob der Ausweis nicht durch Laub oder Ähnliches verdeckt wird?

Und wie sieht es aus mit Einspruch? macht das überhaupt Sinn? Oder sollte B das ganze als weitere unfreiwillige Spende an die Stadt abhaken, obwohl er ja korrekt geparkt hatte?

Freue mich auf eure Antworten zu diesem frei erfundenen Fall, geht zwar nur um Kleinkram, aber Kleinvieh macht eben acuh Mist…

Babel

Hi Babel,

ich persönlich würde in einem solchn Fall einfach zum Ordnungsamt hingehen und den Fall genauso vortragen, wie hier erklärt wurde.

Der Hinweis auf das ortsfremde Kennzeichen in Verbindung mit den zugeschneiten Scheiben wird helfen.
Man gesteht den „Ordnungskräften für den ruhenden Verkehr“ einen nachvollziehbaren Irrtum ein und bittet dann darum, dass der Bescheid aufgehoben wird.

In ähnlichen Fällen habe ich durch ein persönliches und freundliches Gespräch oft eine Einstellung bewirkt bzw. eine Minderung des Betrages.
Oft hieß es: Lassen sie den brief mal hier, wir prüfen nochmal nach.
Dann gabs ne zeitlang später einen Brief dass der Fall eingestellt ist.

Da ich gut damit gefahren bin, halte ich es für die einfachste und auch billigste Art des Einspruchs.

Ich habe es schon bei meinem Chef erleben müssen, dass er Widerspruch geschrieben hat, der wurde dann geprüft und dann gebührenpflichtig abschlägig beschieden… und schon war es noch teurer.
Einige Male hat es ihm angeblich auch Punkte eingebracht, da der Betrag dann die 80 DM-Höhe überstieg (heute 40 €)

Gruß
BJ

Hallo,

Einige Male hat es ihm angeblich auch Punkte eingebracht, da
der Betrag dann die 80 DM-Höhe überstieg (heute 40 €)

es fällt mir schwer, das zu glauben. Die Gebühren für die Bearbeitung eines Widerspruchts werden wohl kaum auf die „Strafe“ angerechnet werden, so dass es zu Punkten kommt. Das würde im Endeffekt bedeuten, dass man für das Wahrnehmen der eigenen Rechte bestraft wird. Hört sich an wie eine „Urban Legend“.

Gruß, Niels