Hi,
noch ne (leicht ausschweifende)Frage:
Kommt das Sozialamt für Schäden, die ein Sozialhilfe beziehender Mieter verursacht, auf? In einem g`rad noch so vergleichbarem Fall hatte das Sozialamt die Nebenkostenabrechnung zwar als korrekt den Wasserverbrauch des Mieters aber als zu hoch angesehen und die Begleichung verweigert - was letztendlich zu einer sehr großzügigen Ratenzahlungsvereinbarung geführt hat da der Mieter hier wirklich bemüht ist seine Schuld abzutragen. (Da ich dies schon anspreche - war die Handlungsweise des Sozialamtes rechtens? Die Familie hatte aber wirklich einen fast um das doppelte erhöhten Wasserbedarf.)
Das akute Problem wurde durch einen defekten(?) Spülkasten verursacht. Der Mieter hatte den Schaden weder dem Hausbesitzer noch der Hausverwaltung gemeldet so daß über das Jahr hinweg reichlich Wasser verschwendet wurde und die Stadtwerke den so ermittelten Verbrauch auch als Grundlage zur Erhebung der Abwassergebühr verwendete. Nun steht der Hausbesitzer vor einer Nachforderung (ca. 7.000 DM) von der 80-90 % im Zusammenhang mit dem verschulden des Sozialhilfe beziehenden Mieters stehen. Der Mieter wird weder willens noch in der Lage sein die Summe aufzubringen - in wieweit kann das Sozialamt in Regreß genommen werden ?
Schon mal mit bestem Dank im voraus - auch an diejenigen denen ich nicht im Forum danken will die es aber allesamt verdient haben 
NoahDilar