Noch Fragen zum Mahnbescheid

Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Feb 2007


Steht es schon im Mahnbescheid, den der Antraggegner erhält, ob der Antragsteller ein streitiges Verfahren durchziehen möchte.

Wird der Antragsteller beim Widerspruch vom Antraggegner informiert, ob der Antraggegner einen Anwalt als Vetreter vor Gericht nimmt?

vielen Dank

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Noch Fragen zum Mahnbescheid


    Steht es schon im Mahnbescheid, den der Antraggegner erhält,
    ob der Antragsteller ein streitiges Verfahren durchziehen
    möchte.
    Nein. Wird der Antragsteller beim Widerspruch vom Antraggegner
    informiert, ob der Antraggegner einen Anwalt als Vetreter vor
    Gericht nimmt?
    Nein.

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Noch Fragen zum Mahnbescheid

      DOCH - wenn der Widerspruch eine Anwaltsadresse enthält im Bereich "wird vertreten durch"

      DAS kann für den Beantrager auch ein Hinweis sein, dass der schuldner auf einen Prozess gut vorbereitet ist.
      Wer also nicht begründete Ansprüche anmelden möchte, wird dadurch eventuell von einem Prozess absehen.

      In der regel stallt der Mahnbescheid für beide Seiten eine Möglichkeit dar, einen Prozess noch in letzter Minute zu verhindern.
      Wer also weiß, dass die Forderung gerechtfertigt ist, setzt sich mit seinem Gläubiger in Verbindung und bittet notfalls um Stundung/Ratenzahlung.

      Mit Erwirkung des Mahnbescheids wierd die Verjährung übrigens gehemmt... enfach ausgedrückt... fängt von vorne an *g*

      Gruß
      BJ
      Nichtexperte [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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