Deklaratorisch oder konstitutiv?

Hallo,

in Italien werden dingliche Rechte an Liegenschaften schon auf Grund eines Rechtstitels z.B. Kaufvertrag erworben, können jedoch gegen Dritte erst nach Eintragung ins Immobilienregister (in Italien gibt es kein Grundbuch) geltend gemacht werden. Wird z.B. dasselbe Grundstück zweimal verkauft, erwirbt derjenige das Eigentum, der als Erster die Eintragung vernehmen lässt. Hat nun die Eintragung ins italienische Immobilienregister rein deklaratorische oder konstitutive Wirkung, mir ist das nicht ganz klar?

Danke

Martin Unterholzner

in Italien werden dingliche Rechte an Liegenschaften schon auf
Grund eines Rechtstitels z.B. Kaufvertrag erworben, können
jedoch gegen Dritte erst nach Eintragung ins
Immobilienregister (in Italien gibt es kein Grundbuch) geltend
gemacht werden. Wird z.B. dasselbe Grundstück zweimal
verkauft, erwirbt derjenige das Eigentum, der als Erster die
Eintragung vernehmen lässt. Hat nun die Eintragung ins
italienische Immobilienregister rein deklaratorische oder
konstitutive Wirkung, mir ist das nicht ganz klar?

Hallo,

das ist dann wohl eine konstitutive Wirkung (weil rechtsERzeugend
absolut). Die Eintragung bringt das, was vorher nicht schon erzeugt
wurde (Eigentum mit Wirkung gegen Jedermann). Vorher bestand nur ein
relatives Eigentum (also bezüglich des Verkäufers, aber nicht
bezüglich der Allgemeinheit). Die Eintragung wäre nur dann
deklaratorisch, wenn sie nur das bezeugt, was schon vorher passiert
war.

In Deutschland erzielt man eine äquivalente Wirkung mit der
Auflassungs-Vormerkung (§ 883 BGB) im Grundbuch.

Mfg vom

showbee

Hallo!

Also jedenfalls ist die Regelung in Südtirol und im Trentino anders als im übrigen Italien, denn in diesen Gebieten gilt im Wesentlichen immer noch das in das italienische Recht rezipierte österreichische Grundbuchsrecht.

Gruß
Tom