Re: Grundschuld und Hypothek
Hallo!
Kann mir vielleich irgendjemand eine einfache Erklärung von
Grundschuld und Hypothek geben?
Die Grundschuld ist eine Belastung eines Grundstücks mit dem Inhalt, dass an denjenigen, zu dessen gunsten die Grundschuld eingetragen ist, eine Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist.
Die Grundschuld verpflichtet den Eigentümer dazu, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden.
Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek ist im wesentlichen, dass die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch (i.e. abhängig oder gebunden) ist. Das bedeutet, dass die Grundschuld nicht, wie die Hypothek, zwingend zur Sicherung einer bestimmten Forderung dient und die Grundschuld im Bestand, auch ander als die Hypothek, in ihrem Bestand nicht vom Bestehen der zu sichernden Forderung abhängig ist.
Die Folge als Beispiel: Wenn ich zur Sicherung eines Darlehens eine Hypothek bestelle, ist der Bestand der Hypothek davon abhängig, ob die Darlehensforderung (noch) besteht.
Bei der Grundschuld ist das nicht der Fall, hier wird in der Regel die zu sichernde Forderung mit der einzutragenden Grundschuld durch eine Sicherungsabrede verbunden. Daraus ergibt sich dann, wenn die Darlehensforderung erfüllt ist, ein Anspruch darauf, dass der Inhaber der Grundschuld in die Löschung aus dem Grundbuch einwilligt.
Praktisch bedeutsamer ist die Grundschuld.
Gruß,
Florian.