Grundschuld und Hypothek

Von: , Frage gestellt am So, 11. Feb 2007

Hallo ihr Experten.

Kann mir vielleich irgendjemand eine einfache Erklärung von Grundschuld und Hypothek geben?
Und was versteht man unter abstrakt (Grundschuld) und akzessorisch (Hypothek).
Außerdem wäre es ganz nett zu wissen, wie diese wieder gelöst werden können.

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Gruß Stefan

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
    Re: Grundschuld und Hypothek

    Hallo,

    bin Laie, kein Experte, aber meines Wissens ist eine Grundschuld ein fester Betrag im Grundbuch vermerkt. Soll heißen dieser Betrag verringert sich nicht. Eine Hypothek ist genauso hoch wie deine Schulden, je mehr du abzahlst umso kleiner wird die Hypothek.
    Das heißt es gibt auch eine Grundschuld ohne Schuldgrund, der Kredit ist in diesem Fall komplett getilgt, die Grundschuld steht aber noch in voller Höhe im Grundbuch.

    Der Vorteil der Grundschuld:
    Angenommen du hast eine Grundschuld im Grundbuch stehen Betrag 100.000€
    50.000€ sind getilgt
    Du kannst jetzt ohne Notar ( der ist teuer ) einen günstigen Kredit bekommen der wieder auf die Grundschuld geschrieben wird.
    Bei der Hypothek geht das nicht, solltest du einen neuen Kredit brauchen musst du wieder zum Notar oder du nimmst einen Kredit ohne Grundbucheintrag, aber der ist wesentlich teurer.

    Ich hoffe ich habe verständlich geschrieben.

    Gruß

    Katl [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Grundschuld und Hypothek

      Hallo, bin Laie, kein Experte, aber meines Wissens ist eine
      Grundschuld ein fester Betrag im Grundbuch vermerkt. Soll
      heißen dieser Betrag verringert sich nicht. Eine Hypothek ist
      genauso hoch wie deine Schulden, je mehr du abzahlst umso
      kleiner wird die Hypothek.
      Das heißt es gibt auch eine Grundschuld ohne Schuldgrund, der
      Kredit ist in diesem Fall komplett getilgt, die Grundschuld
      steht aber noch in voller Höhe im Grundbuch.
      die Hypothek aber auch, es sei denn, der Kreditnehmer beantragt nach jeder gezahlten Rate eine entsprechende Änderung. Du kannst jetzt ohne Notar ( der ist teuer ) einen günstigen
      Kredit bekommen der wieder auf die Grundschuld geschrieben
      wird.
      Sofern der Begünstigte aus der Grundschuld mitspielt. Bei der Hypothek geht das nicht, solltest du einen neuen
      Kredit brauchen musst du wieder zum Notar
      Es sei denn, es handelt sich um eine Briefhypothek, was eher die Regel als die Ausnahme ist.

      Gruß,
      Christian

      • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Grundschuld und Hypothek


        Also danke an Euch.

        Bin in solchen Sachen nicht so bewandert.


        Mfg, Stefan

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Grundschuld und Hypothek

    Hallo,

    Grundschulden sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung gebunden und können für sich allein übertragen werden.

    Daher können Grundschulden nicht nur für einzelne Forderungen, sondern auch für mehrere, auch zukünftige Verbindlichkeiten als Sicherung dienen.

    Neben dem Grundschuldbetrag werden auch die Grundschuldzinsen und die Nebenleistungen im Grundbuch eingetragen.

    Christian

  3. Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
    Re: Grundschuld und Hypothek

    Hallo! Kann mir vielleich irgendjemand eine einfache Erklärung von
    Grundschuld und Hypothek geben?
    Die Grundschuld ist eine Belastung eines Grundstücks mit dem Inhalt, dass an denjenigen, zu dessen gunsten die Grundschuld eingetragen ist, eine Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist.
    Die Grundschuld verpflichtet den Eigentümer dazu, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden.
    Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek ist im wesentlichen, dass die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch (i.e. abhängig oder gebunden) ist. Das bedeutet, dass die Grundschuld nicht, wie die Hypothek, zwingend zur Sicherung einer bestimmten Forderung dient und die Grundschuld im Bestand, auch ander als die Hypothek, in ihrem Bestand nicht vom Bestehen der zu sichernden Forderung abhängig ist.
    Die Folge als Beispiel: Wenn ich zur Sicherung eines Darlehens eine Hypothek bestelle, ist der Bestand der Hypothek davon abhängig, ob die Darlehensforderung (noch) besteht.
    Bei der Grundschuld ist das nicht der Fall, hier wird in der Regel die zu sichernde Forderung mit der einzutragenden Grundschuld durch eine Sicherungsabrede verbunden. Daraus ergibt sich dann, wenn die Darlehensforderung erfüllt ist, ein Anspruch darauf, dass der Inhaber der Grundschuld in die Löschung aus dem Grundbuch einwilligt.
    Praktisch bedeutsamer ist die Grundschuld.


    Gruß,

    Florian.

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