Was ist ein Sachverständiger?

Hallo allerseits,

darf man den Begriff „Sachverständiger“ z.B. für Grundstücksbewertung oder für Unfallgutachten o.ä. nach eigenem Ermessen tragen oder ist der Begriff nach deutschem Recht geschützt?
Anders gefragt: Kann ich davon ausgehen, dass ein Sachverständiger auch ein socher ist oder sollte ich mich an einer Art Sachverständigen-Kammer nach ihm erkundigen?

bye
Micha

Huhu!

Weil mich das jetzt mal selbst interessiert hat, habe ich bei wikipedia geschaut. Seiht ausnahmsweise ganz brauchbar aus, was da steht.

tag :o)

in kurzen worten: „sachverständiger“ darf sich jeder nennen, der auf einem gebiet besondere sachkunde hat. dies wird z.b. ein entsprechendes Hochschulstudium mit Abschluss plus mehrjährige Berufserfahrung oder - für handwerkliche Sachverständigentätigkeiten - der Abschluss als Handwerksmeister plus Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung sein.

hat der „sachverständige“ diese vorbildung bzw. besondere sachkenntnis NICHT, kriegt er ein problem wegen unlauterem wettbewerb.

„zusätze“ zum „sachverständigen“ gibt es in deutschland und österreich wie sand am meer. allgemein gilt: der öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige - heißt in österreich allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter sachverständiger - ist der einzige der ausdrücklich gesetzlich geschützt ist. alle anderen müssen halt das vorweisen womit sie angeben: der zertifizierte sachverständige braucht ein din/iso zertifikat 17024, der verbandsanerkannte bzw. amtlich anerkannte sachverständige muss in einem verband sein bzw. von dem verband anerkannt sein usw.

alles klar ? :o)

tiger
°allgemeinbeeideterundgerichtlichzertifiziertersachverständiger°

wikipedia
hey :o)

ansatzweise ja, im detail nein. hat ein zertifizierter geschrieben der (noch) nicht über die grenzen geblickt hat …

tiger

alles klar ? :o)

Alles klar! Danke euch beiden!

bye
Micha