Arbeitsverträge nur noch schriftlich?

Von: , Frage gestellt am Sa, 14. Okt 2000

Liebe Rechtskundige!

kürzlich hörte oder las ich irgendwo, daß Arbeitsverträge nur noch schriftlich abgeschlossen werden dürfen. Ohne Frage, dringend angeraten war der schriftliche Vertrag schon immer. Stimmt es aber, daß für neue Anstellungsverträge die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist? Wo steht das und seit wann gibt es diese Regelung?
Früher gab's das insbesondere auf dem Bau, aber nicht nur dort: Nur durch die Duldung der Mitarbeit kam stillschweigend ein Arbeitsverhältnis zustande, für dessen Bedingungen die gesetzlichen Regelungen griffen. Gibts das immer noch, wenn es denn stimmt, daß die Schriftform beim Arbeitsvertrag zwingend ist?

Hab' in meinem Umfeld ein Problemgemenge, daß sich aber auf die gestellten Fragen reduzieren läßt. Deshalb warte ich gespannt und natürlich dankbar auf Antworten.

Gruß
Wolfgang Dreyer

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsverträge nur noch schriftlich?

    Hallo!
    Seit dem 1. Mai 2000 gilt das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung arbeitsgerichtlichen Verfahrens (vom 30.3.2000), das den neuen § 623 ins BGB eingefügt hat: " Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform." siehe http://www.bma.de/gesetze/
    Von einer Schriftform für den Abschluß der Arbeitsverträge generell weiss ich im Moment nix.
    frank [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Nachweisgesetz?!

    Hallo Wolfgang,

    dass Arbeitsverträge (immer) der Schriftform bedürfen ist mir nicht bekannt. Seit einigen Jahren (< 5) gilt aber das (sog.) Nachweisgesetz - demnach sind "Eckdaten" eines Arbeitsverhältnisses (mind. stichwortartig) in der Personalakte schriftlich festzuhalten (i. S. v.: nachzuweisen) Den Gesetzestext dürftest Du auf der hp des bma finden.

  3. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsverträge nur noch schriftlich?

    Hi Wolfgang,
    es ist richtig, was Frank Jeschke sagt. Das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz bestimmt bezüglich der Arbeitsverträge nur, dass befristete Arbeitsverträge nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich geschlossen wurden. Ein nicht schriftlich geschlossener befristeter Arbeitsvertrag hat demnach zur Folge, dass er wie ein unbefristeter gilt.
    Eine allgemeine Bestimmung, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden müssen, gibt es nach wie vor nicht. Anzuraten ist dies aber schon alleine wegen der Nachweisbarkeit der getroffenen Vereinbarungen.
    Gruß,
    Francesco

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