Arbeitsverträge nur noch schriftlich?
Von: , Frage gestellt am Sa, 14. Okt 2000
Liebe Rechtskundige!
kürzlich hörte oder las ich irgendwo, daß Arbeitsverträge nur noch schriftlich abgeschlossen werden dürfen. Ohne Frage, dringend angeraten war der schriftliche Vertrag schon immer. Stimmt es aber, daß für neue Anstellungsverträge die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist? Wo steht das und seit wann gibt es diese Regelung?
Früher gab's das insbesondere auf dem Bau, aber nicht nur dort: Nur durch die Duldung der Mitarbeit kam stillschweigend ein Arbeitsverhältnis zustande, für dessen Bedingungen die gesetzlichen Regelungen griffen. Gibts das immer noch, wenn es denn stimmt, daß die Schriftform beim Arbeitsvertrag zwingend ist?
Hab' in meinem Umfeld ein Problemgemenge, daß sich aber auf die gestellten Fragen reduzieren läßt. Deshalb warte ich gespannt und natürlich dankbar auf Antworten.
Gruß
Wolfgang Dreyer
