§437 BGB eine Anspruchsgrundlage

ich habe eine kleine frage… ist §437BGB eine anspruchsgrundlage? wenn nein, wie verknüpfe ich diese dann mit diversen fällen…

Bsp.: jemand will Schadensersatz wegen mangelhaftigkeit der sache… schreibe ich dann als anspruchsgrundlage: §§437 Nr. 3 1Fall ivm 280 I oder wie??

vielen dank für eure hilfe!
Daniela

Hallo,

Bsp.: jemand will Schadensersatz wegen mangelhaftigkeit der
sache… schreibe ich dann als anspruchsgrundlage: §§437 Nr.
3 1Fall ivm 280 I oder wie??

Ja, genau so! 437 ist immer der Ausgangspunkt, wenn man Rechte wegen Sachmängeln geltend macht, da ein Zugriff auf die 280ff. nicht direkt möglich ist.

Mfg vom

showbee

Hallo Daniela,

showbee hat Dir ja schon geantwortet. Bei uns war dann damals immer
noch die Frage: In welcher Reihenfolge sind die Normen zu nennen?

Ich würde in folgendem Fall den Obersatz so bilden:
§§ 433, 437 Nr. 3, 280 I
weil es im Prinzip meiner Prüfungsreihenfolge entspricht.
Genau andersherum hat´s uns aber auch keiner angestrchen…

Gruß - Jaschiii

Ich würde in folgendem Fall den Obersatz so bilden:
§§ 433, 437 Nr. 3, 280 I
weil es im Prinzip meiner Prüfungsreihenfolge entspricht.

Hallo,

naja, mit 433 anfangen finde ich nicht hübsch. Man fängt ja idR mit der Anspruchsgrundlage an und diese ist nunmal 437!

Wenn man alles bringt, dann kann man das ggf. (nicht als Jurist) aber danach, also bspw. 437, 433, 434 iVm 280. Aber würde ich weglassen, weil nicht zielführend. Dann müsste man beim Verbrauchsgüterkauf ja noch die 474, 13, 14 anhängen und spätestens bei Rücktritt, Nacherfüllung & Co. wird es unübersichtlich!

Mfg vom

showbee