Gehört der Gehweg vor einem Haus der Stadt oder muss man sich um die eventuelle Sanierung selber kümmern? Hat man ein Anrecht auf die Erneuerung, wenn Dieser nicht mehr in einem zumutbaren Zustand ist?
Vielen Dank im Vorraus
Gehört der Gehweg vor einem Haus der Stadt oder muss man sich um die eventuelle Sanierung selber kümmern? Hat man ein Anrecht auf die Erneuerung, wenn Dieser nicht mehr in einem zumutbaren Zustand ist?
Vielen Dank im Vorraus
Dies ist ein Beitrag, der verstört!
Du weißt nicht, ob er dir gehört?
Dann schau mal in das Grundbuch rein!
Da müsste schon ein Eintrag sein…
Tätä!
Horst
Sowas von OffTopic
Schön!
Nur den im Mietrecht den haste verscheucht. Ich wollte gerade mal was
mehr oder weniger sinnvolles von mir geben und schon waren die Posts
weg.
Gruß
Stefan
Gehört der Gehweg vor einem Haus der Stadt oder muss man sich
um die eventuelle Sanierung selber kümmern? Hat man ein
Anrecht auf die Erneuerung, wenn Dieser nicht mehr in einem
zumutbaren Zustand ist?
Hallo,
Antworten: eigentlich egal und wenn ja, dann nein!
Es wäre egal wem der Fußweg gehört, wenn er doch der Stadt gehört (Eigentum), dann hätte man dennoch keinen Anspruch auf Renovierung Desselbigen. Sonst könnte ja jeder zum Straßenbaulastpflichtigen gehen und Schlaglochbeseitigungsantrag stellen… und wenn der Weg nun doch nicht der Stadt gehört, dann wohl dem Anlieger und dann hat man gegen den schon lange keinen Anspruch, woher auch?
Mfg vom
showbee
Isch denk, du bildst dir dat nur ein!
Wä sull denn do verschwunden sein?
Isch senn se alle noch do stonn!
Nu, sach ding Spröch, un lass ens jonn!
Tätä!
Horst
Nee der mit dem Kabelfernsehen ist wech.
Gruß
Stefan
Ja, aber dat liescht nur daran,
weil dem keiner besser als isch helfen kann!
Drum hat de Jong sich gleich jedacht:
„Dat hätt de WildAlf jod jemacht!
Die Spröch, die isch net bruche kann,
die kumme sicher vom Stefan!“
Tätä!
Horst
Last man standing
Hab’s grad gelesen.
Is ja ganz was andres gewesen!
Der hat sich nicht an die '29 gehalten
Und deshalb mußte der MOD so walten!
Da kann aber doch nicht ich was dafür!
Nächstes Mal spendierst mir en Bier!!!
Gruß!
Horst
Hallo,
dazu sind 2 Fragen zu Klären:
Generell ist zunächst einmal der jeweilige Eigentümer des Grundstückes
„Verkehrssicherungspflichtig“…
Je nach Lage der Straße (z.B. Fußgängerzone) kann aber auch die Gemeinde
aufgrund einer Satzung (Rechtsverordnung) unterhaltungspflichtig sein.
Hallo,
vielen Dank, für die Antwort
zu Frage 2:
Leider ist mir keine Rechtsverordnungen der Stadt bekannt, wo könnte man dieses nachlesen?
Morgen!
Nächstes Mal spendierst mir en Bier!!!
OK
Gruß
Stefan
PS: Ich denke dieser Ast wird dann auch gleich gelöscht. 
Hallo
Leider ist mir keine Rechtsverordnungen der Stadt bekannt, wo
könnte man dieses nachlesen?
in NRW auf dem Bürgeramt und in anderen Bundesländern bei der jeweiligen
Gemeinde/Stadtverwaltung „Stichwort“ Ortssatzung
mfg