Gegnerische Versicherung zahlt nicht!

Hallo!

Folgender ‚fiktiver‘ (Verkehrsun-)Fall:

Person A fährt mit seinem PKW auf der Autobahn in einem Baustellenbereich (verengte Fahrbahn: rechte Spur ca. 3m, linke Spur ca. 2,5m; Tempo: 80 erlaubt). Es kommt zu einem Überholmanöver eines LKWs (Fahrer B; Auflieger; kein Anhänger). Aufgrund der Geschwindkeit (LKW von A geschätzt: 80 km/h; PKW geschätzt 85 km/h) und der verengten Fahrbahn ist es ein etwas länger dauernder Überholvorgang.
Während der PKW auf der Höhe des LKWs ist, zieht der LKW ca. einen halben Meter auf die linke Fahrbahn und touchiert den PKW von A (keine Personenschäden; PKW:Aussenspiegel; Kotflügel, Fahrertür. Lackschäden; Zierleisten: defekt; LKW: nichts defekt). Beide halten bei nächsten Möglichkeit an. Der LKW-Fahrer B hat sofort den Fahrtenschreiber in der Hand und weist auf die Geschwindigkeit hin: er wäre konstant 85 km/h gefahren und der PKW deswegen viel zu schnell und deswegen hat A Schuld. Der PKW-Fahrer A erklärt, dass er sich nicht „in Luft auflösen kann“ und der LKW-Fahrer nicht auf die linke Spur hätte ziehen dürfen.
Es kommt zu keiner Einigung und die Polizei wird gerufen.
Die Polizei nimmt die Daten/Aussagen auf (wird dies gespeichert? siehe Zusatzfrage unten), verweist auf einen Bagetell-Schaden und erklärt den beiden, dass dies ein Fall für die Versicherung sei und dass die Polizei nicht weiterhelfen kann. Polizei klinkt sich wieder aus. PKW-Fahrer A und LKW-Fahrer B tauschen die Adress-Daten aus und fahren weiter.

A meldet dies seiner Versicherung (PKW von A ist Vollkasko versichert). Einen Tag später Rückruf der Versicherung von A: B bzw. das Transportunternehmen für das B fährt hat es nicht deren Versicherung gemeldet und bestreitet auch den Vorfall. Es wird die Einschaltung eines Anwalts geraten.

Also: Gang zum Rechtsanwalt. Schadensgutachten wird erstellt (in dem die oben geschilderte Unfallursache auch hervorgeht). Auto wird repariert ( ca. 1700 Euro Kosten; wie auch im Gutachten ermittelt). RA trägt Forderungen der gegnerischen Versicherung vor.

Gegnerische Versicherung (Versicherung des Fuhrunternehmens, in dem B zum Zeitpunkt des Unfalls beschäftigt war) bestreitet alles. Nach zweimaliger Fristsetzung erfolgt weiterhin keine Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Nächste Möglichkeit: Klage. Jedoch besteht hier lt. Hinweis des Anwalts nicht unerhebliche Beweisprobleme.

Das Problem bei der Sache: A hat keine Rechtschutzversicherung.
Neben den Reparaturkosten sind derzeit noch ca. 500 Euro an Anwalts- und Gutachterkosten aufgelaufen.

Zusätzlicher Hinweis: Es gibt eine SMS des LKW-Fahrers B vom Unfalltag, in dem er seine Befürchtung an A mitteilt, wegen der Sache am nächsten Arbeitstag „zu Hause bleiben zu dürfen“, da sein Chef dies wohl nicht so gut findet (Vielleicht ein Einschüchterungsversuch damit A nichts weiter unternimmt).

Meine Fragen:

Was würdet Ihr nun an Stelle von A tun?
Welche Aussicht auf Erfolg hätte A bei einer Klage?
(A möchte kein noch größeres finanzielles Risiko eingehen!)

A hat eine Vollkasko: Was kann A im schlimmsten Fall (= Versicherung von B bezahlt nicht) noch von seiner Versicherung erwarten? Reparaturkosten? Gutachterkosten? Anwaltskosten (keine Rechtschutz)?

Zusatzfrage:
Nimmt die Polizei normalerweise bei so einem Bagatellschaden trotzdem „den Fall“ mit beiden Aussagen (von A und B) auf? D.h. könnte man bei der Polizei noch Unterlagen einsehen, bei der die damals gemachten Aussagen notiert sind?

gruß
boba

Hi,

ich kenne einen ähnlichen Fall, da war auch ein PKW und ein Firmenwagen beteiligt. Firmenfahrer hat den Unfall nicht der Firma gemeldet, diese dann auch nicht der Versicherung. Zum Glück war Polizei gerufen worden und es wurde ein Unfallbogen (blau) aufgenommen und den Beteiligten ausgehändigt. Dies reichte der gegenerischen Versicherung als Beweis.

Falls A einen solchen Bogen nicht erhalten hat, sollte er trotzdem herausfinden, von welcher Polizeidienststelle die Beamten waren, die zum Unfall gerufen wurden. Ich gehe davon aus, dass Polizisten irgendwie „Buch führen“ über das, was sie im Dienst gemacht haben. Vielleicht kann A so etwas erreichen.

Viel Glück
Gruß
Nelly

Hallo Boba,

wenn es ein fiktiver Fall wäre würde ich es so einschätzen:

bei Bagatellschäden nimmt das die Polizei nicht mehr auf. Es wird also kein Protokoll geben. Ich würde trotzdem versuchen die Polizisten ausfindig zu machen. Wenn sie sich an den Vorfall erinnern, auch ohne Protokoll, verbessert das Deine Beweisführung erheblich!
Wundert mich, daß Dein Anwalt in dieser Richtung nichts unternommen hätte.

Gruß elmore

Hallo elmore

bei Bagatellschäden nimmt das die Polizei nicht mehr auf.

Seit wann denn das?

Mir wurde letztens der Aussenspiegel an meinem ordnungsgemäß neben der Fahrbahn abgestellten PKW abgefahren (Unfallfahrer hat Fahrerflucht begangen und ist daher unbekannt). Polizist nahm trotzdem (zwar etwas murrend aber nicht widerwillig) die Anzeige auf.

Grüße von
Tinchen

Halo Tinchen,

Anzeige wegen Fahrerflucht wird natürlich aufgenommen, da Straftat.
Aber wenn beide Unfallgegener bekannt sind und nur ein geringer Schaden, braucht die Polizei das nicht mehr aufzunehmen. Ausnahme Personenschaden!
Gruß elmore

Hallo,
weder murrend noch sonstwas, der Schaden war wirklich minimal, wurde
aber aufgenommen, und es gibt eigentlich immer einen „Zettel“, in dem
auch der zuständige Beamte genannt ist. Da es ein „Einsatz“ war, ist es
auf jeden Fall dokumentiert.
Von der Seite also ok. Trotzdem kann natürlich bei einer Verhandlung
Teilschuld kommen. Es gibt nun mal bestimmte Vorschriften fürs
Überholen. (Und ich ärgere mich auch immer über Autofahrer, die
„stundenlang“ in engen Baustellen neben den Lastern herfahren und nicht
wirklich überholen, statt einmal kurz mit dem rechten Fuß nach unten
zucken, dann vorbei sind und wieder Platz haben - und machen.)
Viel Glück
Richard

Anmerkung o.T.
Hallo,

Trotzdem kann natürlich bei einer Verhandlung
Teilschuld kommen. Es gibt nun mal bestimmte Vorschriften fürs
Überholen. (Und ich ärgere mich auch immer über Autofahrer,
die „stundenlang“ in engen Baustellen neben den Lastern herfahren
und nicht wirklich überholen, statt einmal kurz mit dem rechten Fuß
nach unten zucken, dann vorbei sind und wieder Platz haben - und
machen.)

Ich verstehe nicht ganz, was das an der Unfallursache ändern sollte. Das Rüberrucken des LKW kann auch bei einem kurzen Überholvorgang passieren. Nur die Auswirkungen wären vielleicht noch wesentlich schlimmer - bis hin zum ‚ins Schleudern kommen und dann ab in den Gegenverkehr‘. Nebenbei ist auch für einen Überholvorgang keine Überschreitung des zulässigen Höchstgeschwindigkeit zulässig - erst recht nicht Voraussetzung dafür, keine Teilschuld zugewiesen zu bekommen. Ganz im Gegenteil.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Ich verstehe nicht ganz, was das an der Unfallursache ändern
sollte.

Ich auch nicht. :frowning:
Nein, im Ernst, es ändert nichts und so wars auch nicht gemeint.
Sondern so, wie Du ja auçh schreibst, dass

auch für einen Überholvorgang keine Überschreitung des
zulässigen Höchstgeschwindigkeit zulässig …

Deshalb kann da immer noch was auf den Überholer zukommen.

Gruß, schönes Faschingswochenende und: was heißt das denn?

(ianal)

Richard