Hallo!
Folgender ‚fiktiver‘ (Verkehrsun-)Fall:
Person A fährt mit seinem PKW auf der Autobahn in einem Baustellenbereich (verengte Fahrbahn: rechte Spur ca. 3m, linke Spur ca. 2,5m; Tempo: 80 erlaubt). Es kommt zu einem Überholmanöver eines LKWs (Fahrer B; Auflieger; kein Anhänger). Aufgrund der Geschwindkeit (LKW von A geschätzt: 80 km/h; PKW geschätzt 85 km/h) und der verengten Fahrbahn ist es ein etwas länger dauernder Überholvorgang.
Während der PKW auf der Höhe des LKWs ist, zieht der LKW ca. einen halben Meter auf die linke Fahrbahn und touchiert den PKW von A (keine Personenschäden; PKW:Aussenspiegel; Kotflügel, Fahrertür. Lackschäden; Zierleisten: defekt; LKW: nichts defekt). Beide halten bei nächsten Möglichkeit an. Der LKW-Fahrer B hat sofort den Fahrtenschreiber in der Hand und weist auf die Geschwindigkeit hin: er wäre konstant 85 km/h gefahren und der PKW deswegen viel zu schnell und deswegen hat A Schuld. Der PKW-Fahrer A erklärt, dass er sich nicht „in Luft auflösen kann“ und der LKW-Fahrer nicht auf die linke Spur hätte ziehen dürfen.
Es kommt zu keiner Einigung und die Polizei wird gerufen.
Die Polizei nimmt die Daten/Aussagen auf (wird dies gespeichert? siehe Zusatzfrage unten), verweist auf einen Bagetell-Schaden und erklärt den beiden, dass dies ein Fall für die Versicherung sei und dass die Polizei nicht weiterhelfen kann. Polizei klinkt sich wieder aus. PKW-Fahrer A und LKW-Fahrer B tauschen die Adress-Daten aus und fahren weiter.
A meldet dies seiner Versicherung (PKW von A ist Vollkasko versichert). Einen Tag später Rückruf der Versicherung von A: B bzw. das Transportunternehmen für das B fährt hat es nicht deren Versicherung gemeldet und bestreitet auch den Vorfall. Es wird die Einschaltung eines Anwalts geraten.
Also: Gang zum Rechtsanwalt. Schadensgutachten wird erstellt (in dem die oben geschilderte Unfallursache auch hervorgeht). Auto wird repariert ( ca. 1700 Euro Kosten; wie auch im Gutachten ermittelt). RA trägt Forderungen der gegnerischen Versicherung vor.
Gegnerische Versicherung (Versicherung des Fuhrunternehmens, in dem B zum Zeitpunkt des Unfalls beschäftigt war) bestreitet alles. Nach zweimaliger Fristsetzung erfolgt weiterhin keine Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Nächste Möglichkeit: Klage. Jedoch besteht hier lt. Hinweis des Anwalts nicht unerhebliche Beweisprobleme.
Das Problem bei der Sache: A hat keine Rechtschutzversicherung.
Neben den Reparaturkosten sind derzeit noch ca. 500 Euro an Anwalts- und Gutachterkosten aufgelaufen.
Zusätzlicher Hinweis: Es gibt eine SMS des LKW-Fahrers B vom Unfalltag, in dem er seine Befürchtung an A mitteilt, wegen der Sache am nächsten Arbeitstag „zu Hause bleiben zu dürfen“, da sein Chef dies wohl nicht so gut findet (Vielleicht ein Einschüchterungsversuch damit A nichts weiter unternimmt).
Meine Fragen:
Was würdet Ihr nun an Stelle von A tun?
Welche Aussicht auf Erfolg hätte A bei einer Klage?
(A möchte kein noch größeres finanzielles Risiko eingehen!)
A hat eine Vollkasko: Was kann A im schlimmsten Fall (= Versicherung von B bezahlt nicht) noch von seiner Versicherung erwarten? Reparaturkosten? Gutachterkosten? Anwaltskosten (keine Rechtschutz)?
Zusatzfrage:
Nimmt die Polizei normalerweise bei so einem Bagatellschaden trotzdem „den Fall“ mit beiden Aussagen (von A und B) auf? D.h. könnte man bei der Polizei noch Unterlagen einsehen, bei der die damals gemachten Aussagen notiert sind?
gruß
boba
