Hallo,
Mit einfachen Worten wiederholt: P und H sind sich einig,
Gewährleistung ausschließen zu wollen. Wie können sie dies
vereinbaren, dass es rechtlich auch wirksam ist?
Vermutlich gar nicht. Der Gesetzgeber hat sich mit den
Verbraucherschutzgesetzen etwas gedacht.
Das bezweifeln H und P nicht. Sie finden aber, dass er nicht bis zuende gedacht hat.
Im Übrigen trägt allein der Verkäufer das Risiko, denn der
Käufer kann zwar jetzt erklären, auf die Gewährleistung zu
verzichten, er kann es sich aber morgen schon anders
überlegen.
Ja, aber wenn H (offiziell) von P erfährt, dass P Händler wäre, dann verkauft H doch im Glauben daran, dass er keine Gewährleistung geben muss, weil B2B.
Ist H denn verpflichtet, sich zu erkundigen, ob P wirklich Händler ist?
Bei der ganzen Angelegenheit stellt sich mir eine Frage: Warum
ist der Käufer so darauf erpicht ein Auto zu kaufen, dessen
Zustand so miserabel ist, dass der Verkäufer keine Garantie
geben mag ? Was kann man mit so einer Scherbe schon anfangen ?
Nun, P bekommt ein Auto zum halben Marktpreis, ist Bastler und kann es selbst reparieren.
Sehr häufig ist ein Händler schlicht überhaupt nicht in der Lage, für Autos in der Preisklasse bis 2000.- Euro Gewährleistung zu geben, da in dieser Preisklasse u.U. Fehler einfach in Kauf genommen werden MÜSSEN.
Es gibt reichlich Autos, die problemlos 2-3 Jahre laufen und die in gutem Zustand sind. Trotzdem kann H nicht garantieren, dass nicht doch etwas passiert - wenn er das Risiko einkalkuliert, wird der Wagen unsinnig teuer. Also verkauft er nur an Handel oder Export, und P sitzt auf dem Trockenen, weil dank der grandiosen Gesetze der Markt in bestimmten Bereichen leergefegt wurde.
Beispiel: BMW 735i EZ 1991, kostet bei 250Tkm etwa 1.200.- Euro privat. Wenn ein Händler so ein Ding verkauft, muss er weit mehr als den doppelten Preis verlangen, um die Risiken abzudecken.
Und einem Käufer ist es vielleicht wichtig, dass er ein solches Fahrzeug billig bekommt. Vielleicht ist es ihm egal, ob in 2 Monaten die Klimaanlage kaputtgeht.
Vielleicht hat er lieber das Risiko, das Auto nach einigen Monaten wegwerfen zu müssen (z.B. Getriebeschaden, Steuergerät defekt…), als von vorn herein 3.500.- € dafür bezahlen zu müssen, was er vielleicht gar nicht kann.
Um nun keine fragefremde Diskussion loszutreten, über den Sinn/Unsinn muss man nicht nachdenken. Ich weiss, dass es solche „P“ und auch „H“ gibt, die waren vor dem Verbraucherschutzgesetz glücklich miteinander, und die wären es gerne wieder.
Und ich bin weder ein solcher „P“ noch „H“, sondern nur Beobachter.
Grüße
formica