Prozesskostenhilfe-wessen Einkommen ist relevant?

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe.

Beantragt wurde sie 01/2002 von der unverheirateten Frau in einem Arbeitsgerichtlichen Prozess. Geheiratet hat sie 04/2003 und der Prozess wurde beendet 08/2003.

Ist das EInkommen ihres heutigen Ehemannes nun auch relevant? Oder zählt nur ihr eigenes Einkommen (Kindergeld und 400 EUR Job!).

Wie sind da die Grenzen?

Es sind 2 Kinder da und durchschnittlich 2455 EUR Bruttoeinkommen des Ehemannes.

Vielen Dank.

NadineDo

http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm
les da mal durch da steht einfach alles dabei, mitunter auch wann ne rückzahlung etc gefordert werden kann