Hallo!
Ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe.
Beantragt wurde sie 01/2002 von der unverheirateten Frau in einem Arbeitsgerichtlichen Prozess. Geheiratet hat sie 04/2003 und der Prozess wurde beendet 08/2003.
Ist das EInkommen ihres heutigen Ehemannes nun auch relevant? Oder zählt nur ihr eigenes Einkommen (Kindergeld und 400 EUR Job!).
Wie sind da die Grenzen?
Es sind 2 Kinder da und durchschnittlich 2455 EUR Bruttoeinkommen des Ehemannes.
Vielen Dank.
NadineDo