Darf man krank von zu Hause arbeiten?

Hallo

Folgende Situation:
Meine Frau hat sich den Fuß gebrochen und wird wohl für einige Wochen krank geschrieben (so 6-12). Sobald sie wieder zu Hause ist, kann sie aber einen Teil ihrer Arbeit am Computer auch von da durchführen. Nun meine Fragen.

  • Darf sie das überhaupt, auch wenn sie und der Arbeitgeber in Umfang und Form übereinstimmen?

  • Wie steht es mit dem Geld, das die Krankenkassen nach Ende der 6 Wochen zahlen müssen. Müsste nicht der Arbeitgeber das Gehalt voll (oder zum Teil?) weiterzahlen.

Danke
Thomas

Hi Thomas,
das Arbeitsrecht kennt eigentlich nur den Fall, dass jemand arbeiten kann und den Fall, dass jemand nicht arbeiten kann. Es kennt nicht den Fall, dass jemand nicht arbeiten kann und dennoch arbeitet.
Die Arbeitsfähigkeit unterliegt der medizinischen Beurteilung. wenn der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, dann besteht diese und der Arbeitnehmer darf nicht arbeiten. Wenn er dennoch seiner Tätigkeit nachgeht, entfallen alle Ansprüche, die sich aus der Arbeitsunfähigkeit ergeben haben, insbesondere die Leistungen der Krankenkasse (Lohnfortzahlung, krankengeld). Er setzt sich zudem der Gefahr aus, dass, sollte sich die bestehende Krankheit verschlimmern, die Krankenkasse prüft, ob der Anspruch auf Krankengeld wegfällt.
Wenn deine Frau teilweise arbeiten kann, sollte dies durch den Arzt festgestellt werden und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Daraus würde sich z.B. ergeben, dass deine Frau 3-4 Stunden täglich arbeiten kann und der Arbeitgeber diese erbrachte Arbeitsleistung vergütet. Er muß den Rest bis zum vollen Gehalt dann als Lohnfortzahlung leisten.
Unter dem Strich bedeutet dies, dass deine Frau das gleiche Gehalt bekommt, als wenn sie voll arbeitsunfähig ist.
Dies gilt zumindest für die 6 Wochen der Lohnfortzahlung.
Wenn deine Frau arbeitsunfähig ist, kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass sie trotzdem, wenn auch nur für ein paar Stunden täglich und von zu Hause aus arbeitet.
Hier wieder: entweder sie ist es oder sie ist es nicht.
Gruß,
Francesco

Dazu dann aber eine Frage (auch wenn es nicht mein Frage-Posting ist). Im Betrieb meines Bruders wäre in einem ähnlichen Fall ein so genannter L-Schein für leichte Tätigkeiten ausgestellt worden. Hierdurch ist der Arbeitnehmer in die Lage versetzt 'l’eichte Tätigkeiten durchzuführen. Bedeutet konkret, daß Mitarbeiter zeitlich weniger arbeiten oder andersweitig eingesetzt werden, wenn sie ihrer normalen Tätigkeit nicht nachkommen können. Meinem Bruder ist dies bisher nur als Verpflichtung bekannt. Kann er dazu also gar nicht „gezwungen“ werden, auch wenn die vorübergehende Tätigkeit für ihn ausführbar wäre (z.B. mit Armbruch Schreibtischjob statt am Band)? Schönen Dank bereits im voraus,

HomerJ

Hallo Thomas,

„krank schreiben“ ist ein volkstümlicher Ausdruck, den es vom Inhalt her nicht gibt. Es gibt aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“). Es ist also ein feiner Unterschied, ob jemand „nur“ krank ist oder arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit hängt von der Art der Tätigkeit ab. Einen Gerüstbauer kann man mit gebrochenem Bein nicht auf die Baustelle schicken, dagegen muß ein Gehgips bei einem Schreibtischjob nicht unbedingt hinderlich sein. Genau genommen hängt das also von der Beurteilung des Arztes ab. Die tägliche Praxis sieht aus verschiedenen Gründen oft anders aus, z.B. weil der Arzt überfordert und schlicht nicht hinreichend urteilsfähig ist oder auch, weil der Patient ja immerhin zahlender Kunde des Arztes ist.
Wenn aber eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde - egal ob diese eigentlich unnötig wäre - kann eine dennoch stattfindende Arbeit die in den anderen Postings schon beschriebenen Nachteile haben.
Andererseits muß der Arbeitgeber auch nicht jeden „gelben Schein“ akzeptieren. Er kann veranlassen, daß der Mitarbeiter zum Vertrauensarzt geschickt wird.

Gruß
Wolfgang

PS: Das Auskurieren von Krankheiten und Verletzungen ist unbestritten elementar wichtig. Nach meiner persönlichen Erfahrung schaden aber lange Ruhezeiten der Gesundheit eher. So schnell irgend möglich wieder im Rahmen der Möglichkeiten auf die Füße kommen, ist meist deutlich gesünder, als das Leiden gründlich zu pflegen.

Was hält Deine Frau von dieser Möglichkeit?
Hi Thomas,

es ist klar, daß Deine Angetraute in den ersten Wochen Schwierigkeiten mit dem Gehen hat bzw. haben wird. Als absolute Expertin für Unfälle (hatte schon eine gaaaanze Menge, zwischendurch auch einen gebrochenen Fuß) kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Deine Frau - trotz Krankschreibung - geschlagene drei Monate zu Hause erträgt. Sie ist ja in eigentlichem Sinne des Wortes NICHT krank. Deiner Frau geht es gut, nur der Knochen braucht Zeit, um zu heilen.

Als ich mir vor einigen Jahren in einer abenteuerlichen Aktion den Fuß gebrochen habe, habe ich - trotz des Vorschlag meines Docx - NICHT krankschreiben lassen, und habe weiter von zu Hause aus gearbeitet. Mit eMail, Fax, etc., ist es ja auch kein Problem. Lieber Himmel, was soll ich denn wochenlang zu Hause???!!! Da fällt einem die Decke auf den Kopf!

Sobald sie wieder zu Hause
ist, kann sie aber einen Teil ihrer Arbeit am Computer auch
von da durchführen.

Das ist doch heute kein Problem mehr. Wie gesagt: Laufen kann sie noch eine Weile nicht, aber eMail, Fax, Modem, Internet erledigen das Problem ruckzuck. Wenn sich Deine Frau mit Ihrem Chef einig wird, daß sie solange (Achtung: OHNE Krankschreibung!!!) von zu Hause aus arbeitet, sehe ich keinerlei Probleme, schließlich arbeitet Deine Frau nicht mit den Füßen. Telearbeit ist ohnehin absolut in.

Darf sie das überhaupt, auch wenn sie und der Arbeitgeber in
Umfang und Form übereinstimmen?

Nein, wenn sie krankgeschrieben ist, darf sie NICHT arbeiten.

  • Wie steht es mit dem Geld, das die Krankenkassen nach Ende
    der 6 Wochen zahlen müssen. Müsste nicht der Arbeitgeber das
    Gehalt voll (oder zum Teil?) weiterzahlen.

Wenn Deine Frau trotz Krankschreibung arbeitet, ist der AG auf den ersten Blick erst einmal fein raus. Nach sechs Wochen springt die Krankenkasse ein. ABER ACHTUNG!: Passiert Deiner Frau während der AU ein „Arbeitsunfall“, wird dieser mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit NICHT von der Berufsgenossenschaft getragen.

Das Problem „krank/eigentlich aber doch nicht“ hatte ich bei mir im Büro schon öfters. Meistens haben wir uns dann darauf geeinigt, daß die Leute mit gebrochenenen Beinen oder einer ähnlichen Geschichte von zu Hause gearbeitet haben. Zu Hause kann man/frau ohnehin besser einschätzen, wann er/sie ein Päuschen ein- oder das Beinchen hochlegen muß. Funktionierte wunderbar.

Um ehrlich zu sein, bezahle ich doch lieber das volle Gehalt, auch wenn mit den Leutchen für ein paar Wochen auf Entfernung arbeiten muß. Ist ohnehin nicht so schlimm. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit für Deine Frau.

Ciao

Tessa

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Danke.
Danke für die Vorschläge. Ich hatte mir schon gedacht, daß mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ganz oder gar nicht geht.

Wir werden auf jeden Fall versuchen, so etwas wie Heimarbeit zu arrangieren, denn mit Auto-Fahren und zum Büro kommen ist die nächsten 6 Wochen erst einmal nichts.

Gruß
Thomas

off topic

Das ist doch heute kein Problem mehr. Wie gesagt: Laufen kann
sie noch eine Weile nicht, aber eMail, Fax, Modem, Internet
erledigen das Problem ruckzuck. Wenn sich Deine Frau mit Ihrem
Chef einig wird, daß sie solange (Achtung: OHNE
Krankschreibung!!!) von zu Hause aus arbeitet, sehe ich
keinerlei Probleme, schließlich arbeitet Deine Frau nicht mit
den Füßen. Telearbeit ist ohnehin absolut in.

Vorsicht mit dem Begriff „Telearbeit“. Du hast wahrscheinlich keinen Betriebsrat in der Firma - die reagieren nämlich darauf ausgesprochen allergisch. Bei Telearbeit muß der Heim-Arbeitsplatz des Arbeitnehmers strengen Vorschriften (BG, Datenschutz, …) entsprechen etc., usw., blablabla, *seufz*

Bei uns wird es jetzt „intermitierende Heimarbeit“ genannt. *zwinker*

Gruß
Stefan