Selber Hallo!
Grundsätzlich kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. In erster Linie ist der Fahrer für das Fzg. verantwortlich.
Sollte es jedoch durch einen betrunkenen oder auch nüchternen Beifahrer, der Dir z.B. während der Fahrt ins Lenkrad greift oder an der Handbremse zieht zu einem Unfall kommen, wird dieser ebenfalls als Unfallbeteiligter bzw. Unfallverursacher aufgeführt.
Gem. Definition zu „Führen von Kfz“ führt derjenige das Fzg. der auf Lenk- und Antriebseinrichtungen des Fzg. einwirkt. Das kann auch der Beifahrer sei. Und plötzlich hat der betrunkene Beifahrer eine Verkehrsunfall mit Trunkenheit verursacht und muß mit den allseits Bekannten Folgen rechnen.
Maßnahmen der Polzei könnten so aussehen (ohne das zuvor ein Unfall verursacht oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde) , daß sie Dich verpflichten den Betrunkenen auf den Rücksitz zu setzen - neben dem es keine Türen gibt -, oder Dir notfalls die Weiterfahrt untersagen.
mfg