Betrunkene Beifahrer?

Hallo!

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation, wenn man als nüchterner Fahrer betrunkene Beifahrer hat und die meinen während der Fahrt die Türen öffnen zu müssen? Was sind die Konsequenzen wenn da was passiert (rausfallen z.B.) und was sagt die Polizei dazu wenn sie das mitbekommen, auch wenn nichts passiert? In wie weit muss der Fahrer mit Konsequenzen rechnen?

MfG

Cypher

Hi,
du bist im Sinne des berühmten § 1 Straßenverkehrsgesetz dafür verantwortlich, dass von dem Fahrzeug, das du benutzt, keine Gefahr für den übrigen Straßenverkehr ausgeht. Das Auto an für sich ist schon ein gefährliches Mittel.
Wenn du jemanden mitnimmst, mußt du dich davon überzeugen, dass von ihm kein gefährlicher Eingriff in den Verkehr erfolgen kann.
Ein Betrunkener ist immer zu irrationalem Handeln fähig. Dann bist du z.B. verpflichtet, die Fahrzeugtür durch die Kindersicherung zu sichern. Wenn er randaliert und dich am Fahren hindert, mußt du zur Not anhalten und die gemeinsame Fahrt beenden, wie auch immer…
Dafür bist du verantwortlich. Ein durch deinen betrunkenen Mitfahrer verursachter Schaden eines Dritten würde dich treffen, wenn du nicht nachweisen kannst, alles getan zu haben, um ein gefährliches Verhalten zu vermeiden.
Gruß,
Francesco

Selber Hallo!

Grundsätzlich kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. In erster Linie ist der Fahrer für das Fzg. verantwortlich.
Sollte es jedoch durch einen betrunkenen oder auch nüchternen Beifahrer, der Dir z.B. während der Fahrt ins Lenkrad greift oder an der Handbremse zieht zu einem Unfall kommen, wird dieser ebenfalls als Unfallbeteiligter bzw. Unfallverursacher aufgeführt.

Gem. Definition zu „Führen von Kfz“ führt derjenige das Fzg. der auf Lenk- und Antriebseinrichtungen des Fzg. einwirkt. Das kann auch der Beifahrer sei. Und plötzlich hat der betrunkene Beifahrer eine Verkehrsunfall mit Trunkenheit verursacht und muß mit den allseits Bekannten Folgen rechnen.

Maßnahmen der Polzei könnten so aussehen (ohne das zuvor ein Unfall verursacht oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde) , daß sie Dich verpflichten den Betrunkenen auf den Rücksitz zu setzen - neben dem es keine Türen gibt -, oder Dir notfalls die Weiterfahrt untersagen.

mfg