Wer bezahlt Bankgebühren – Verkäufer oder Käufer?

Paypal versicherte mir (2x), der VK habe Bankgebühren für Zahlungen zu tragen. Ein leitender Volksbank Angestellter sagte ebenfalls Bankgebühren (z. B. bei Kreditkartenzahlungen) habe VK zu tragen. Und ein IHK Rechtsabteilung Mitarbeiter bestätigte das.
Jemand in einem Forum erklärte dagegen, dass nach § 270 BGB (Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln) der K Geldübermittlungsgebühren tragen müsse und anderslautende ebay AGBs und paypal AGBs unrechtmäßig seien.
Welches Gesetz ist auf die Geldübermittlungsgebühren / Bankgebühren anzuwenden?

Anrede,

meinst du sowas:
http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=130002073…

Die AGB zwischen A und B gelten nicht auch für das Verhältnis B und C. Anders gesagt: Die AGB zwischen paypal und Verkäufer gelten natürlich nicht unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer.
Einfach woanders kaufen, die Auswahl ist doch groß genug. Paypal oder sonstwer wird den Schlingel schon irgendwann ausschließen.

Ich warte auf den Tag, an dem Ryanair keine Kreditkartenzahlungen mehr abrechnen darf, aber das ist ein anderes Thema…

Abschiedsfloskel
Nils

Hi,
vielleicht interessant: unabhängig vom Gesetz hat paypal seine Gebühren seit dem 15.2. geändert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Paypal#Geb.C3.BChren

Grüße,
J~

Hi,

es wurden verschiedene Zahlungsformen angesprochen.
Wenn der Kunde von sich aus überweist, zahlt er alleine die Kosten des Geldtransfers. Bringschuld.

Bei Kreditkartenzahlung haben Kunde und Händler jeweils eigene Verträge mit der Kartenfirma.
Der Kunde zahlt die Kreditgebühren und Jahresgebühr, der Händler zahlt sein vereinbarten Agio an die Kreditkartenfirma.
Dabei zahlen also beide Parteien an die Kartenfirma.

Bei Bankeinzug zahlen wieder beide durch ihre Buchungsgebühren. Durch Vereinbarung wurde aus der Bringschuld eine Holschuld. Der Kunde braucht nur noch sicher zu stellen, dass keine Rücklastschrift erfolgen kann.

Bei Scheckzahlung trägt der Käufer wieder seine Buchungsgebühr und der Händler die Einreichungs- und Buchungsgebühr.

Auslandszahlungen: Es gelten Vertragsbedingungen.

Alles nur Erfahrungswerte…

Gruß
BJ