wie würde man eigentlich die Gesellschaftsform nennen, wenn man eine Ltd. gründet.
In Deutschland würde man aber nur ein Gewerbe anmelden und keinen Handelsregistereintrag veranlassen.
Ist es unter diesen Umständen eine Ltd. oder ein Einzelgewerbe ?
Ist der eingesetzte „Geschäftsführer“ (laut Ltd.-Verträgen), der das Gewerbe angemeldet hat nun eigentlich der Unternehmer und somit voll für alles haftbar oder nur ein Angestellter ?
Würde mich mal brennend interessieren, wie da die Rechtslage ist.
Gesellschaftsform und Haftung bei Nichteintragung im Handelsregister.
Gilt das Gewerbe jetzt wohl als Ltd. oder ist es durch das
Fehlen des HR-Eintrags eine Einzelgesellschaft ?
Hallo,
genau so wird es sein. Die Ltd. wird in D als Zweigniederlassung ins HR eingetragen, wenn sie auch in D tätig wird. Dann ist sie in D auch als vollwertige KapGes anerkannt, wie eine dt. GmbH bspw.
Ohne Eintrag gibt es ein haftungsrechtliches (England ist da hart) und steuerrechtliches (Deutschland ist da hart) CHAOS!!! Also NIE ohne Eintrag tätig werden. Zum einen wirtschaftet man an der Gesellschaft vorbei (Untreue?) zum anderen ist die steuerliche Behandlung einer KapGes GANZ unterschiedlich vom normalen Gewerbe eines Einzelunternehmens.