Überführungskosten oder Selbstabholung

Frage zu Kfz-Kaufverträgen:

Ein Händler berechnet den Preis eines Neufahrzeugs nach der Preisliste des Werkes. Zum Schluß steht in der Bestellung auch noch der Posten „Überführungskosten“, in diesem Fall 1.148 DM, sowie Gebühr für den Kfz-Brief und Zulassungskosten. Ich möchte das Fahrzeug aber selbst beim Werk abholen. Deshalb wird der Posten „Überführungskosten“ gestrichen und statt dessen 550 DM für die Selbstabholung eingetragen.
Berechnung von Transportkosten kann ich einsehen, Berechnung von Kosten für die Selbstabholung aber nicht. Wenn dafür Geld verlangt wird, heißt das letztlich, daß es das Fahrzeug zum Listenpreis überhaupt nicht gibt. Klar, man kann als Kunde handeln, muß sich dann aber möglicherweise für ein illegales oder mindestens fragwürdiges Verhalten des Händlers/Werkes den Mund fusselig sabbeln. Ist diese in meinen Augen Beutelschneiderei rechtlich einwandfrei?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

der ADAC bemängelt zwar Überführungs- bzw. Selbstabholungskosten als nicht kundenfreundlich (darüber kann man zumindest diskutieren), rechtmässig sind sie allemal. Meines Wissens gibt es kein Gesetz, dass einen Kaufmann dazu zwingen kann, Kosten selbst zu tragen.

Vieleicht herrscht die Auffassung vor, dass bei einer Selbstabholung das Auto ja nur aus der Fabrik rollen muss. Ganz so ist es nicht. Nehmen wir mal an, du holst in München einen neuen BMW direkt ab Werk. Das Fahrzeug wurde mit ziemlicher Sicherheit nicht in München hergestellt, sondern in Dingolfing, Regensburg oder in den USA. Also entstehen auch hier Transportkosten. Das Fahrzeug erhält nach Fertigung eine Dauerkonservierung, die vor der Auslieferung natürlich entfernt werden muss. Das Fahrzeug erhält eine komplette Übergabeinspektion und natürlich eine Wäsche. Dann kommen noch ein paar administrative Dinge dazu wie z. B. der Fahrzeugbrief.

Eine Einzelausweisung der Überführungs-/Selbstabholungskosten erfolgt deshalb, weil sie z. B. i.d.R. nicht in Leasingverträge aufgenommen werden können.

Selbstverständlich wäre es kundenfreundlicher, wenn die Hersteller die Kosten selbst tragen würden. Andererseits wird jeder Kaufmann ihm entstandene Kosten in irgend einer Form an den Kunden weitergeben; sei es, in dem er sie ausweist oder einfach irgendwo in seiner Kalkulation mit einbezieht.

Gruss
Peter