Hallo,
ich habe seit laengerem eine Rechtsschutzversicherung, deren Betraege per Lastschrift abgebucht werden.
Bei Durchsicht meiner Kontoauszuege musste ich fesstellen, dass sich der Beitrag im Oktober schlagartig fast verdreifacht hat. Von der Versicherung wurde ich vorher nicht ueber diese Steigerung informiert.
Kann ich jetzt ohne Weiteres rueckwirkend zum 1. Oktober kuendigen?
Gruss, Niels
Hallo Niels,
ganz wichtig ist, WANN die Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Bei Verträgen, die NACH dem 30.06.1994 abgeschlossen wurden, hast Du ein Sonderkündigungsrecht nach einer außerordentlichen Beitragsanpassung (die Höhe ist egal). Die Kündigung müßtest Du innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme zum Erhöhungstermin aussprechen.
Bei den meisten Verträgen, die VOR dem 30.06.1994 abgeschlossen wurden gilt ein Sonderkündigungsrecht erst ab einer Beitragsanpassung von mind. 5 % gegenüber der zuletzt gezahlten bzw. 25% gegenüber der erstmals gezahlten Prämie.
Bei Durchsicht meiner Kontoauszuege musste ich fesstellen,
dass sich der Beitrag im Oktober schlagartig fast verdreifacht
hat.
Von der Versicherung wurde ich vorher nicht ueber diese Steigerung informiert.
Kann ich jetzt ohne Weiteres rueckwirkend zum 1. Oktober
kuendigen?
Das ist ein bißchen schwierig. Auf den ersten Blick würde ich sagen: ja. Das hängt aber davon ab, ob Du tatsächlich NICHT über die Beitragserhöhung informiert wurdest. Hast Du aber einfach die Frist verschlafen, sieht es schon wieder anders aus.
Natürlich kannst Du versuchen, die Versicherung trotzdem zu kündigen. Oder aber Du wendest Dich mit Deinem Anliegen an das
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Ludwigkirchplatz 3-4
10719 Berlin
Telefon 0 30 - 88 93 - 0
Telefax 0 30 - 88 93 - 494
Die Herrschaften dürften Dich am besten beraten.
Viele Grüße
Tessa