Kostenrisiko -Klage

A verklagt B, Streitwert 400 €.

Kann man in etwa beziffern welche Kosten (Gerichtskosten, gegnerischer Anwalt usw.) auf A zukommen wenn
-er verliert
-ein Vergleich getroffen wird

A hat evtl. vor, keinen Anwalt zu beauftragen, sich allein vor Gericht zu schlagen.

Gibt es eine Tabelle in der man die Anwaltsgebühren, gelistet nach dem Streitwert, nachsehen kann?

Hallo!

A verklagt B, Streitwert 400 €.

Kann man in etwa beziffern

Man kann es sogar ganu beziffern.

Gerichtskosten: EUR 105,-

Anwaltskosten:
58,50 - Verfahrensgebühr
54,00 - Terminsgebühr
20,00 - Auslagenpauschale
25,18 - (evtl.) Umsatzsteuer

157,68

welche Kosten (Gerichtskosten,
gegnerischer Anwalt usw.) auf A zukommen wenn
-er verliert

105,00
157,68
157,68

420,36

-ein Vergleich getroffen wird

Regelmäßig werden dann die Gerichtskosten geteilt. Der Anwalt bekommt 45 Euro netto mehr.

A hat evtl. vor, keinen Anwalt zu beauftragen, sich allein vor
Gericht zu schlagen.

Viel Spaß, A. Dann kostet der Spaß EUR 157,68 weniger, aber das Risiko zu verlieren ist wesentlich höher.

Gibt es eine Tabelle in der man die Anwaltsgebühren, gelistet
nach dem Streitwert, nachsehen kann?

Ja.

Hallo,

das nenn ich doch mal eine konkrekte Auskunft.
Vielen herzlichen Dank dafür.

Hätte da allerdings noch ne kleine Frage.
Beinhalten die Anwaltskosten auch die nötigen Vorgespräche mit dem Anwalt oder bezieht sich das rein auf den Termin vor Gericht.
So ein Anwalt muss sich ja schließlich erst einlesen/einarbeiten. wäre das in dem genannten Bwetrag schon dabei oder kommt da noch was extra?

Würde im Fall des Verlieren dann wohl auch bei der Gegenseite anfallen.

Vielen Dank im voraus.

Hallo!

Man kann es sogar ganu beziffern.

Gerichtskosten: EUR 105,-

Anwaltskosten:
58,50 - Verfahrensgebühr
54,00 - Terminsgebühr
20,00 - Auslagenpauschale
25,18 - (evtl.) Umsatzsteuer

157,68

welche Kosten (Gerichtskosten,
gegnerischer Anwalt usw.) auf A zukommen wenn
-er verliert

Gibt es eine Tabelle in der man die Anwaltsgebühren, gelistet
nach dem Streitwert, nachsehen kann?

Ja.

Das würde ich jetzt aber mal knallhart Rechtsberatung nennen, andererseits bist du ja wohl auch Anwalt. :wink:

Ciao
Wolfgang

Huhu!

Hätte da allerdings noch ne kleine Frage.
Beinhalten die Anwaltskosten auch die nötigen Vorgespräche mit
dem Anwalt oder bezieht sich das rein auf den Termin vor
Gericht.

Für den Termin gibt es die Terminsgebühr,für alles andere die Verfahrensgebühr.

So ein Anwalt muss sich ja schließlich erst
einlesen/einarbeiten. wäre das in dem genannten Bwetrag schon
dabei oder kommt da noch was extra?

Richtig erkannt! Außer natürlich man sitzt in Berlin und hat Kunden, die Wolfi heißen. Dann ist man Teil einer Weltverschwörung der Superreichen und kassiert das Geld ohne Arbeit.

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Hey!

Das würde ich jetzt aber mal knallhart Rechtsberatung nennen,

Hui, knallhart. Nenne es wie Du willst.

Hey!

Das würde ich jetzt aber mal knallhart Rechtsberatung nennen,

sind die Anwaltsgebühren denn nicht irgendwo fest geregelt für bestimmte sachen?? also nachlesbar?
gibt es da nich auch eine art „tarifvertrag“ im netz?
nette grüsse behave

Hallo,

einfach googlen unter RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Chrissie

ot
Hallo.

Ich hab´s mal hier drangehängt, weils noch am ehesten hier am Thema
andockt…

Ist doch eigentlich witzig, oder:
Ein Dienstleister wird nach den voraussichtlichen Kosten einer
Dienstleistung im allgemeinen angefragt. Auf eine dezente, aber im Kern
zutreffende Antwort schreit sofort jemand unerlaubte
Dienstleistungsberatung! Also, sinngemäß.

Ob es unter unerlaubte Rechtsberatung fiele, wenn ich jemandem die ggf.
anfallenden (Prozeß-)kosten ausrechnete und zugleich dem RA-
Standesrecht unterläge?

Fragt sich - Jaschiii