das nenn ich doch mal eine konkrekte Auskunft.
Vielen herzlichen Dank dafür.
Hätte da allerdings noch ne kleine Frage.
Beinhalten die Anwaltskosten auch die nötigen Vorgespräche mit dem Anwalt oder bezieht sich das rein auf den Termin vor Gericht.
So ein Anwalt muss sich ja schließlich erst einlesen/einarbeiten. wäre das in dem genannten Bwetrag schon dabei oder kommt da noch was extra?
Würde im Fall des Verlieren dann wohl auch bei der Gegenseite anfallen.
Hätte da allerdings noch ne kleine Frage.
Beinhalten die Anwaltskosten auch die nötigen Vorgespräche mit
dem Anwalt oder bezieht sich das rein auf den Termin vor
Gericht.
Für den Termin gibt es die Terminsgebühr,für alles andere die Verfahrensgebühr.
So ein Anwalt muss sich ja schließlich erst
einlesen/einarbeiten. wäre das in dem genannten Bwetrag schon
dabei oder kommt da noch was extra?
Richtig erkannt! Außer natürlich man sitzt in Berlin und hat Kunden, die Wolfi heißen. Dann ist man Teil einer Weltverschwörung der Superreichen und kassiert das Geld ohne Arbeit.
Das würde ich jetzt aber mal knallhart Rechtsberatung nennen,
sind die Anwaltsgebühren denn nicht irgendwo fest geregelt für bestimmte sachen?? also nachlesbar?
gibt es da nich auch eine art „tarifvertrag“ im netz?
nette grüsse behave
Ich hab´s mal hier drangehängt, weils noch am ehesten hier am Thema
andockt…
Ist doch eigentlich witzig, oder:
Ein Dienstleister wird nach den voraussichtlichen Kosten einer
Dienstleistung im allgemeinen angefragt. Auf eine dezente, aber im Kern
zutreffende Antwort schreit sofort jemand unerlaubte
Dienstleistungsberatung! Also, sinngemäß.
Ob es unter unerlaubte Rechtsberatung fiele, wenn ich jemandem die ggf.
anfallenden (Prozeß-)kosten ausrechnete und zugleich dem RA-
Standesrecht unterläge?