Campingplatz neue Besitzer machen Ärger

Familie R, hat ein Wohnwagen auf einem Jahresplatz auf dem Campingplatz des Herrn S. stehen. Familie R. hat den Jahresplatz ordnungsgemäß bei Herrn S. zum 31.3 gekündigt.

Zum 1.1. hat Herr S. seinen Campingplatz an Familie X verkauft (den kompletten Campingplatz).

Seinerzeit hatte Familie R. ihren Platz mit sehr vielen Platten (die schon auf dem Platz lagen) mit Erlaubnis des Besitzers Herr S. schöner gestaltet. Das heißt, die Platten (die meisten lagen schon auf dem Platz) wurden hochgenommen, der Boden begradigt und es wurden noch im Bereich Vorzelt neue Platten gelegt. Der Platz sieht super aus, der nächste braucht sich nur hinzustellen und fertig. Der Besitzer Herr S. hat sich auch davon überzeugt, das die Platten schön liegen und war auch ganz begeistert. Das einzigste was er Familie R. gesagt hat, das wenn sie mal abziehen, das die Platten liegen bleiben müssen. Die Platten die fehlten hat Familie R. von dem Besitzer Herr S. für je 1 Euro abgekauft.

Nun hat Familie R. am 16.2. den Wohnwagen von dem Platz geholt und alles praktisch besenrein überlassen.

Unter beim Besitzer wollte Familie R. ihr Pfandgeld für die Schrankenkarte holen (25 Euro), die neuen Besitzer behaupten der Herr S. ist mit dem Geld abgehauen, wir bekommen das Pfand von ihnen nicht wieder.

Aber nun kommt das Beste: Die neuen Besitzer Familie X, haben ein Brief an Familie R. geschrieben, sie sollen den Platz räumen (alle Platten entfernen). Der Brief war mit einem Foto des leeren Platzes bestückt.

Familie R. hat aber nichts schriftliches mit Familie X, sondern nur mit dem Vorbesitzer Herrn S.

Im Vertrag des Herrn S. steht eine Position: Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Veränderungen des Geländes vorgenommen werden. Anpflanzungen und das Verlegen von Platten dürfen nur im Einvernehmen mit dem Vermieter (das Einvernehmen hatte Familie R.) erfolgen, wobei gleichzeitig auch festgelegt wird, wie bei der Aufgabe des Platzes verfahren wird. Anpflanzungen dürfen bei Ausgabe des Platzes nicht wieder entfernt werden, ansonsten ist der Platz sauber und in ordentlichem Zustand zu verlassen.

Was kann Familie R. nun tun?
Darf der neue Besitzer einfach 8 Euro pro Tag berechen?

Gegenüber von Familie R. stand eine Familie die den kompletten Platz mit Platten von vorne bis hinten, also kein einziges Stück Rasen gemietet hat, auch die sollen den Platz komplett leeren.

Der Aufwand die Platten dort wegzuholen (mindestens 60 Platten) ist sehr hoch, da anschließend ja wahrscheinlich noch mit Mutterboden aufgefüllt werden muß.

Familie R. ist total am Ende, wer kann helfen.

BUPPS

Hallo.

IANAL

Familie R. hatte einen Vertrag mit S, nicht mit X. Das heißt, X hat alles, was Vertragsbestandteil war, mit „eingekauft“. Wenn R mit S ausgemacht hatte, dass die Platten und sonstiger Zinnober so i.O. sind (und das auch beweisen kann!), muss sich X mit S auseinander setzen, ob und wie und peng die Platten wieder wegkommen. Familie R geht das schlicht nix an.

Und wenn S Geld von X unterschlagen hat, geht das die Rs auch nix an. S hat die Verpflichtungen aus dem übernommenen Vertrag - also auch die Rückzahlung von irgendwelchen Kautionen - gegenüber Familie R zu erfüllen. Wenn X der Vertragspartner wegläuft, ist das Pech für X - nicht für R.

Das ganze Gebräbel von X kann er also den Hasen geben. Er muss sich ggf. mit dem früheren Campingplatzbesitzer auseinander setzen, vor Gericht oder bei einem Glas Möhrensaft auf der Terasse oder zu einem Duell auf Mühlstein und Mistgabel. R kann ggf. zu letzterem Anlass Bratwürste an das staunende Publikum verkaufen.

Mein Rat : R sollte schriftlich klarmachen, dass die Abmachungen mit S weiter gelten, seine Ansprüche (so und so viel Kaution) nochmals formulieren und eine Frist setzen. Im gleichen Schriftstück auf die Plattengeschichte Bezug nehmen und Kopie der Abmachung mit S beiheften. Zum Schluss noch mal erwähnen, dass zwar X in den Vertrag an Stelle von S eingetreten ist, deswegen aber kein neues Vertragsverhältnis mit R begründet wurde. Punkt, Endegelände.

Verstreicht die Frist bzw. wird X nochmals frech, Anwalt aufsuchen. Der kann das noch viel besser formulieren als ich (siehe Disklemmer).

Gruß Eillicht zu Vensre

IANAL

Nur das gelesen und gewusst: DAS muss Onkel Eilicht sein…
Ein Beitrag von Onkel Eilicht und der Tag ist Dein Freund!

Der Stern war natürlich für den Inhalt, *hüstel*

Gruß,

Florian