In einer Kaufvertragssache (ein Mann sollte hierbei vom VK über den Tisch gezogen werden) sollte vor Gericht eine Klärung erfolgen. Der Anwalt des Mannes erschien nicht zu diesem Termin, er hatte ihn schlichtweg vergessen. Die Richterin sagte dem Mann, er könne sich bei diesem Gütetermin auf einen Vergleich einlassen oder er stimmt diesem nicht zu und es käme zu einem erneuten Termin, bei welchem ja dann wohl auch der Anwalt des Mannes anwesend sein würde. Da sie aber auch sagte, daß der Mann dann die Kosten für den heutigen Termin tragen müsste, wusste er nicht recht, was er richtig oder falsch macht und stimmte diesem Vergleich zu. Der Vergleich viel für ihn sehr schlecht aus, der VK war mit seinem Anwalt erschienen und der Mann konnte sich halt nur als Laie ausdrücken. Wäre sein Anwalt anwesend gewesen, hätte dieser ihn vertreten und beraten können.
Müsste man in solch einem Fall die kompletten Anwaltskosten bezahlen? Der Mann muss ja nun neben anderen Kosten auch noch zu 88% die Gerichts- und Anwaltskosten des Gegners tragen.
Hm…wäre mal für einige Einschätzungen und Ratschläge dankbar!
Gruss Tanja