RA vergisst Gerichtstermin...was nun?

In einer Kaufvertragssache (ein Mann sollte hierbei vom VK über den Tisch gezogen werden) sollte vor Gericht eine Klärung erfolgen. Der Anwalt des Mannes erschien nicht zu diesem Termin, er hatte ihn schlichtweg vergessen. Die Richterin sagte dem Mann, er könne sich bei diesem Gütetermin auf einen Vergleich einlassen oder er stimmt diesem nicht zu und es käme zu einem erneuten Termin, bei welchem ja dann wohl auch der Anwalt des Mannes anwesend sein würde. Da sie aber auch sagte, daß der Mann dann die Kosten für den heutigen Termin tragen müsste, wusste er nicht recht, was er richtig oder falsch macht und stimmte diesem Vergleich zu. Der Vergleich viel für ihn sehr schlecht aus, der VK war mit seinem Anwalt erschienen und der Mann konnte sich halt nur als Laie ausdrücken. Wäre sein Anwalt anwesend gewesen, hätte dieser ihn vertreten und beraten können.

Müsste man in solch einem Fall die kompletten Anwaltskosten bezahlen? Der Mann muss ja nun neben anderen Kosten auch noch zu 88% die Gerichts- und Anwaltskosten des Gegners tragen.

Hm…wäre mal für einige Einschätzungen und Ratschläge dankbar!

Gruss Tanja

Der Fall ist wenig realistisch. Anwälte sind für solche Fälle mit bis zu zwei Millionen Euro versichert, und so teuer wären die Kosten der Säumnis wohl nicht geworden. Richterinnen wissen so etwas in der regelund beraten nicht wild in der Gegend herum. Für den Mann bliebe zu hoffen, den Vergleich nur mit Widerrufsvorbehalt geschlossen zu haben. Ansonsten kann man den Schaden nicht mehr dem Anwalt, sondernn nur ncoh ihm selbst anlasten.

Wenn der Anwalt allerdings eine Terminsgebühr haben will - auslachen!

Richterin hat nicht wild beraten, hat gesagt das die Kosten Säumnisurteil zu Lasten des Mannes gingen. Darum (weil er ja nunmal nur Laie ist) hat er sich ja einen Anwalt genommen, woher sollte er überhaupt von der Möglichkeit wissen, daß solch ein Vergleich z.B. unter Wiederrufsvorbehalt geschlossen werden kann. Nunja, ist halt so!

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