Zuständigkeit Notar betr. Amtsbezirk etc.?

Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Notars. Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen dem Amtssitz, dem Amtsbereich und dem Amtsbezirk eines Notars???

Wäre wirklich klasse, wenn mir das mal jemand verständlich erklären könnte…

Liebe Grüße, Dinelli

Nach seiner Zeit als Assessor wird dem künftigen Notar ein Amtssitz zugewiesen (Sitz der Kanzlei). Das sind Städte unter 100.000 Einwohner oder, wenn mehr Einwohner, ein Stadtteil oder Amtsgerichtsbezirk. Der Amtsbereich eines Notars umfasst den Bezirk des Amtsgerichtes, in dem der Notar seinen Amtssitz hat. Der Amtsbezirk des Notars wiederum ist der Bereich des Oberlandesgerichtsbezirkes, in dem der Notar seinen Amtssitz hat.

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