Hallo,
wenn ich einen Versicherungsvertrag über die KFZ Haftpflicht abschließe, triit ja normalerweise § 8 Abs. 4 VVG bezüglich des Widerrufsrechts ein und ich kann innerhalb von 2 Wochen den Vertrag widerrufen, ohne dass mir Kosten aus dem Vertrag entstehen.
Bei Abschluss über „Fernkommunikationsmitteln“ kommt allerdings der §48c VVG ins Spiel.
Zitat:
Übt der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolge des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden ist und wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt; die Erstattung muss unverzüglich, spätestens 30 Kalendertage nach Zugang des Widerrufs erfolgen.
Der Versicherer hat wie folgt belehrt:
Zitat:
_Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt mit Abschluss des Vertrages, jedoch nicht bevor Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an:
…
…
Erklärung
Ich möchte, dass der Versicherungsschutz zum beantragten Zeitpunkt und damit ggf. vor Ende der Widerrufsfrist beginnt._
Also wäre der Versicherungsnehmer ja nicht hinreichend über die Rechtsfolgen, nämlich §48C VVG hingewiesen worden, oder sehe ich das falsch?
Wenn jetzt z.B. am 31.01. der Antrag per Onlineformular gestellt wurde, am 07.02. per Fax schriftlich widderrufen worden ist, darf dann der Versicherer wirklich für den Zeitraum vom 01.01. bis 07.02. Beiträge verlangen?
Wenn ja: Kann man den Beitrag einer anderen KFZ Versicherung in Rechnung stellen, wenn die einen erst am 07.02. informiert hätten, dass die Kündigung der KFZ Haftpflicht zu spät bei denen ankam und somit nicht wirksam gewesen wäre?
Gruß
Thomas
PS: Mir hat hier jemand mal einen Link zu einer Art Forum gegeben, wo Anwälte gegen Geld auf meinen konkreten Fall antworten. Könnte ich den Link bitte nochmal haben?

